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Das Frankfurter Landgericht hat Apple untersagt, seine Smartwatches in Deutschland als „CO2-neutral“ zu bewerben, nachdem die Deutsche Umwelthilfe eine Unterlassungsklage eingereicht hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Werbeaussagen irreführend sind und kritisierte die Kompensationsprojekte, die Apple zur Neutralisierung der Emissionen anführt, als nicht dauerhaft gesichert. Bei einem Verstoß droht Apple ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro pro Fall.
Trotz des Urteils beabsichtigt Apple, bis 2030 CO2-neutral zu werden, während die EU ab 2026 strengere Vorschriften für klima-relevante Werbeaussagen einführen wird. Diese neuen Regeln werden es Unternehmen verbieten, „CO2-neutral“ zu behaupten, wenn sie externe Kompensationen nutzen. Das Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit von Transparenz in Bezug auf Klimaschutz-Aussagen im Tech-Sektor, und es bleibt abzuwarten, ob Apple gegen das Urteil vorgehen wird.
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Hinweis: Dieser Beitrag ist eine automatisch erstellte Zusammenfassung mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Eine redaktionelle Prüfung fand nicht statt.