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fragen zu garantie / gewährleistung macbook

  • Ersteller blofeld
  • Erstellt am

blofeld

Gast
ich brauche dringend mal tipps und stichhaltige juristische infos zur gewährleistung, bzw. garantie
hier mein fall

- macbook gekauft bei einem mac-händler (kein internet) ende juni
- anfang juli combo-reparatur der folgenden mängel:
- sudden shotdown
- verfärbung des gehäuses
- farbige vertikale streifen beim einschalten des gerätes
ich bekam das gerät dann nach 3 1/2 Wochen (!) zurück (ausgetauscht wurden: heatsink und gehäuse-bezel), allerdings erschienen direkt nach anschalten des gerätes die vertikalen streifen wieder.

also habe ich sofort wieder die hotline (sehr teuer übrigens) angerufen um mich zu beschweren.
die haben sich dann entschuldigt und mir angeboten, das gerät sofort wieder abzuholen.
da sie mir auch nach mehrmaligem nachfragen keinen leihrechner für die zeit der reparatur anbieten wollten, habe ich die reparatur hier von einem apple authorisierten service provider machen lassen.
der hat mir dann eine neue hauptplatine bestellt und ich konnte bis zum erhalt der platine mit meinem gerät weiterarbeiten (die streifen konnte man temprär mit p-ram reset wegbekommen)
seit einigen wochen habe ich das problem, daß der rechner sich auschaltet anstatt in den ruhezustand zu gehen... datenverlust inbegriffen.

nach einem neuen anruf bei applem service und einigem hickhack (die wollen meine kreditkartendaten, damit sie mir den support berechnen können wenn es kein hardwaredefekt ist!) bekomme ich jetzt ne neue batterie.

als allerneueste entwicklung (bzw. ich habe es vorher nicht bemerkt, da ich den brenner kaum benutz habe) muss ich feststellen, daß der brenner auch bei qualitätsmedien (z.b.: verbatim) fast jede zweite dvd nicht korrekt brennt (überpüfungs fehler bei toast, etc.)

meine fragen:

- wie ist meine rechtliche situation in punkto gewährleistung und zurückerstattung des kaufpreises, bzw. umtausch des gerätes ?

- bezieht sich BGB§ 440 auf die reparatur des gerätes an sich, oder einzelner komponenten? (z.b.: motherboard dreimal ausgetauscht)

- falls ich das recht auf austausch bzw. geldrückerstattung habe, muss ich dies beim händler oder apple einfordern ?

- ganz wichtig: wie bekomme ich im callcenter ans "second level" im callcenter kann ich darauf bestehen ?

vielen dank,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen


BGB §437
Rechte des Käufers bei Mängeln.

BGB §439
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Aber: Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung ... ... verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

BGB § 440
... Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, ...
 

schlingel

Melrose
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06.06.04
Beiträge
2.479
1 & 2) Wenn Teil/Funktion A nicht funktioniert kann der Händler Hersteller 2x Nachbessern.
Wenn jetzt was anderes nicht geht, kann er das wieder...

3) Beim Händler wo Du es gekauft hast

4) Gar nicht! Und das sollst Du auch nicht, meistens kann gar nicht zum 2ndLevel durchgestellt werden. Die haben ihre Prozesse dort und da sollte man sich als Supportnehmender auch halten, sonst versinken die im Chaos. Lass dir das von einem 1st und 2nd Levler sagen...