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Im Rahmen meiner Beschäftigung mit den Geheimverbrechern, dem neuen Metternich-Europa , hat mich interessiert, was die Menschen, die vorgeben unsere Interessen zu vertreten, eigentlich für Formulierungen wählen, wenn es um die entscheidende Basis aller Rechtsstaatlichkeit und Freiheit geht, die Menschenrechte.
Meine Quelle dazu war die Europäische Menschenrechtskonvention. Man sollte ja annehmen, dass hier noch sehr eindeutige und ideale Formulierungen gefunden werden müssen, wenn sich alle EU-Staaten darauf verständigen sollen. Nun, man staunt aber nicht schlecht (Relevant ist im Prinzip nur der Abschnitt 1, die anderen Abschnitte sind bürokratisch vermutlich notwendige Bestimmungen - da liegt sicher auch viel Zündstoff, aber das geht zu weit über meinen Anspruch der Alltagstauglichkeit einer Betrachtung hinaus):
Das bedeutet, die Todesstrafe in Europa ist möglich! Sie wird nicht per Menschenrechtskonvention ausgeschlossen.
Das ist erstens sehr bedauerlich und zweitens auch sehr scheinheilig, wenn Europa an die USA, die ihre Barbarei und Verachtung für Menschenleben im Ausland wie im Inland zur Genüge zur Schau stellt, zwar kein Gift für Todesspritzen mehr liefert, andererseits aber das Hinrichten von Verurteilten innerhalb ihres eigenen Geltungsraums nicht ausschließen will.
Klingt gut. ABER es gibt Ausnahmen:
Also nach Gutdünken. Gefangene kann man zwangsarbeiten lassen, Männer kann man zwangsarbeiten lassen indem man die Menschenrechte mit dem Militärdienst austrickst, (ja, MÄNNER, denn es gibt meines Wissens KEIN europ. Land, das jemals Frauen zur Wehrpflicht _gezwungen_ hätte! Nicht mal im Naziregime! Was eigentlich bedeutet: Männer sind nach der Menschenrechtskonvention keine Menschen, denn es gibt eine Ausnahme nur für sie.) Und jeder Bürger kann zur Zwangsarbeit herangezogen werden, wenn es das "Wohl der Gemeinschaft" bedroht. Schwammiger geht es nur noch mit den "üblichen Bürgerpflichten". Was soll das sein?
Hier fallen vor allem die wirklich erbärmlich schwammigen Formulierungen über die Fristen auf. Es wimmelt nur von "möglichst kurz" und dergleichen. Also im Prinzip bietet das einem Betroffenen so gut wie keinen Schutz. In einem Land, in dem einfach hinreichend wenig Richter da sind, ist möglichst kurz dann eben ein paar Monate, bis einer dazu kommt, über die Verhaftung zu entscheiden. Reiner Willkür würde man nur mit harten Fristen ("innerhalb von 24 Stunden" oder dergleichen) beikommen. So ist das wertlos. Es geht immer alles "möglichst schnell" - nur ist halt kaum was möglich. Das ist übrigens auch im Artikel 5 so schwammig.
Auch gut ist das:
Also wieder: Die Öffentlichkeit kann aus reiner Willkür ausgeschlossen werden. NEIN. Ein Prozess muss IMMER öffentlich sein, meiner Meinung nach. Vielleicht kann man in besonderen, die Würde von Opfern berührenden Momenten (Video einer Vergewaltigung...) eine _Aufzeichnung_ verbieten, aber _öffentlich_ muss ein Prozess immer sein, aus meiner Sicht, sowas wie Geheimgerichte _darf_ es nicht geben.
Wirklich enorm aber finde ich dieses:
Also immer. Sogar "Moral" ist da drinnen! MORAL! Gibt es einen noch weiter gefassten Begriff, um die Ausspähung bis in die Afteröffnung aller Menschen zu ermöglichen, als MORAL? Ah, ja, "wirtschaftliches Wohl"... Das ist dann wohl zuerst mal gegen die gerichtet, die das Pech haben, in dieser Ausbeutergesellschaft auf Transferleistungen angewiesen zu sein. Die muss man beobachten! Sorry aber bei derartig vielen und allumfassenden Ausnahmen ist der ganze Artikel 8 ein reiner und unlustiger Witz. Eine Verhöhnung fast, wenn man zuerst sagt, man schützt das Privatleben und dann Ausnahmen definiert, die im Prinzip sagen: "Außer, Privatsphäre passt irgendwem nicht, aus wirtschaftlichen oder moralischen Überlegungen, Analverkehr ist unmoralisch, Homosexualität auch... alles Gedanken aktiver Politiker!)
Überhaupt wird es langsam eh fad:
Ratet. Richtig: Natürlich kann man auch wieder mit der Berufung auf "Moral" dieses Recht aushebeln. Willkür.
Also, auch wenn man der Ansicht sein könnte, die Ausarbeitung eines europ. Menschenrechts sei eine gute Idee, kommt mir das hier so vor, dass man damit eher eine echte Menschenrechtskonvention _verhindern_ will, indem man derartige Willkürausnahmen ("Moral", "wirtschaftlicher Wohlstand", "Landstreicher" ...) installiert, die dann benutzt werden können, wenn es den Handlangern des Kapitalfaschismus in ihren totalitären Überwachugnsstaaten passt.
Meine Quelle dazu war die Europäische Menschenrechtskonvention. Man sollte ja annehmen, dass hier noch sehr eindeutige und ideale Formulierungen gefunden werden müssen, wenn sich alle EU-Staaten darauf verständigen sollen. Nun, man staunt aber nicht schlecht (Relevant ist im Prinzip nur der Abschnitt 1, die anderen Abschnitte sind bürokratisch vermutlich notwendige Bestimmungen - da liegt sicher auch viel Zündstoff, aber das geht zu weit über meinen Anspruch der Alltagstauglichkeit einer Betrachtung hinaus):
Artikel 2 – Recht auf Leben*
- Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.
Das bedeutet, die Todesstrafe in Europa ist möglich! Sie wird nicht per Menschenrechtskonvention ausgeschlossen.
Das ist erstens sehr bedauerlich und zweitens auch sehr scheinheilig, wenn Europa an die USA, die ihre Barbarei und Verachtung für Menschenleben im Ausland wie im Inland zur Genüge zur Schau stellt, zwar kein Gift für Todesspritzen mehr liefert, andererseits aber das Hinrichten von Verurteilten innerhalb ihres eigenen Geltungsraums nicht ausschließen will.
Artikel 4 – Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit*
Klingt gut. ABER es gibt Ausnahmen:
3. Nicht als Zwangs- oder Pflichtarbeit im Sinne dieses Artikels gilt
- eine Arbeit, die üblicherweise von einer Person verlangt wird, der unter den Voraussetzungen des Artikels 5 die Freiheit entzogen oder die bedingt entlassen worden ist;
- eine Dienstleistung militärischer Art oder eine Dienstleistung, die an die Stelle des im Rahmen der Wehrpflicht zu leistenden Dienstes tritt, in Ländern, wo die Dienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt ist;
- eine Dienstleistung, die verlangt wird, wenn Notstände oder Katastrophen das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
- eine Arbeit oder Dienstleistung, die zu den üblichen Bürgerpflichten gehört.
Also nach Gutdünken. Gefangene kann man zwangsarbeiten lassen, Männer kann man zwangsarbeiten lassen indem man die Menschenrechte mit dem Militärdienst austrickst, (ja, MÄNNER, denn es gibt meines Wissens KEIN europ. Land, das jemals Frauen zur Wehrpflicht _gezwungen_ hätte! Nicht mal im Naziregime! Was eigentlich bedeutet: Männer sind nach der Menschenrechtskonvention keine Menschen, denn es gibt eine Ausnahme nur für sie.) Und jeder Bürger kann zur Zwangsarbeit herangezogen werden, wenn es das "Wohl der Gemeinschaft" bedroht. Schwammiger geht es nur noch mit den "üblichen Bürgerpflichten". Was soll das sein?
Da findet sich eine interessante Ausnahme. Also grundsätzlich darf jeder frei sein, der nicht von einem Gericht verurteilt wurde (was eigentlich nur in einem wirklichen Rechtsstaat die Freiheit garantiert, aber sei's drum). Nur:Artikel 5 – Recht auf Freiheit und Sicherheit*
Landstriechern? Man darf also nach Belieben "Landstreicher" festnehmen? Was ist ein Landstreicher? Ein Obdachloser? Wer bitte schreibt in eine Menschenrechtskonvention (!) dass man "Landstreichern" einfach die Freiheit entziehen darf? Wes Geistes Kind muss man da sein? Oh, vielleicht Ungarn...?5. rechtmäßiger Freiheitsentzug (1) mit dem Ziel, eine Verbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern, sowie bei psychisch Kranken, Alkohol- oder Rauschgiftsüchtigen und Landstreichern;
Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren*
Hier fallen vor allem die wirklich erbärmlich schwammigen Formulierungen über die Fristen auf. Es wimmelt nur von "möglichst kurz" und dergleichen. Also im Prinzip bietet das einem Betroffenen so gut wie keinen Schutz. In einem Land, in dem einfach hinreichend wenig Richter da sind, ist möglichst kurz dann eben ein paar Monate, bis einer dazu kommt, über die Verhaftung zu entscheiden. Reiner Willkür würde man nur mit harten Fristen ("innerhalb von 24 Stunden" oder dergleichen) beikommen. So ist das wertlos. Es geht immer alles "möglichst schnell" - nur ist halt kaum was möglich. Das ist übrigens auch im Artikel 5 so schwammig.
Auch gut ist das:
- [...]öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muß öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen oder -soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.
Also wieder: Die Öffentlichkeit kann aus reiner Willkür ausgeschlossen werden. NEIN. Ein Prozess muss IMMER öffentlich sein, meiner Meinung nach. Vielleicht kann man in besonderen, die Würde von Opfern berührenden Momenten (Video einer Vergewaltigung...) eine _Aufzeichnung_ verbieten, aber _öffentlich_ muss ein Prozess immer sein, aus meiner Sicht, sowas wie Geheimgerichte _darf_ es nicht geben.
Wirklich enorm aber finde ich dieses:
Artikel 8 – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens*
So weit so gut, so sollte es auch aufhören. Aaaaaber:Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
2. Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
Also immer. Sogar "Moral" ist da drinnen! MORAL! Gibt es einen noch weiter gefassten Begriff, um die Ausspähung bis in die Afteröffnung aller Menschen zu ermöglichen, als MORAL? Ah, ja, "wirtschaftliches Wohl"... Das ist dann wohl zuerst mal gegen die gerichtet, die das Pech haben, in dieser Ausbeutergesellschaft auf Transferleistungen angewiesen zu sein. Die muss man beobachten! Sorry aber bei derartig vielen und allumfassenden Ausnahmen ist der ganze Artikel 8 ein reiner und unlustiger Witz. Eine Verhöhnung fast, wenn man zuerst sagt, man schützt das Privatleben und dann Ausnahmen definiert, die im Prinzip sagen: "Außer, Privatsphäre passt irgendwem nicht, aus wirtschaftlichen oder moralischen Überlegungen, Analverkehr ist unmoralisch, Homosexualität auch... alles Gedanken aktiver Politiker!)
Das gleiche in Grün. Auch hier wird mit dem alles umfassenden Ausnahme-Argument "Moral" die ganze Bestimmungen zur Freiheit de facto einer reinen Willkürauslegung des Begriffs "Moral" unterworfen:.Artikel 9 – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit*
Und eines wollte man ganz sicher überhaupt nicht, nämlich die:2. Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
Hier ist de facto eigentlich der falsche Titel gewählt worden, es hätte "10 - Schnauze halten sonst gibt's den Knüppel aufs Maul!" heißen sollen - aus JEDEM nur erdenklichen Grund (Moral ist natürlich auch wieder dabei!) kann eine unliebsame Meinungsäußerung unterdrückt werden:Artikel 10 – Freiheit der Meinungsäußerung*
Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.
Überhaupt wird es langsam eh fad:
Artikel 11 – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit*
Ratet. Richtig: Natürlich kann man auch wieder mit der Berufung auf "Moral" dieses Recht aushebeln. Willkür.
Also, auch wenn man der Ansicht sein könnte, die Ausarbeitung eines europ. Menschenrechts sei eine gute Idee, kommt mir das hier so vor, dass man damit eher eine echte Menschenrechtskonvention _verhindern_ will, indem man derartige Willkürausnahmen ("Moral", "wirtschaftlicher Wohlstand", "Landstreicher" ...) installiert, die dann benutzt werden können, wenn es den Handlangern des Kapitalfaschismus in ihren totalitären Überwachugnsstaaten passt.
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