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Etliche iPhone 5 vor dem Verkaufsstart gestohlen

Marc Freudenhammer

Horneburger Pfannkuchenapfel
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19.07.09
Beiträge
1.409
Das iPhone 5 ist extrem beliebt. Das wissen natürlich auch findige Langfinger, die sich schon vor dem heutigen Launch von Apples neuem Smartphone fleissig bedienten. Wie das Wall Street Journal berichtet, wurden in der vergangenen Nacht gleich drei Geschäfte in Japan komplett ausgeraubt. Insgesamt 191 iPhone 5 konnten die Diebe noch vor der Ladenöffnung erbeuten. In London konnten Diebe die gesamte iPhone-5-Lieferung eines O2-Shops im Tandem Centre in Wimbledon abgreifen. Immerhin 251 Exemplare wechselten so den Besitzer, berichtet die britische Tageszeitung The Independent. Die örtliche Polizei fahndet derweil nach einem Angestellten, der in dem besagten O2-Store arbeitet(e) und verdächtigt wird, an dem Diebstahl beteiligt gewesen zu sein. [PRBREAK][/PRBREAK]

iPhone5.JPG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wird wohl ein leichtes sein für Apple die gestohlenen iPhone unbrauchbar zu machen, vorausgesetzt sie haben die IMEI ...also werden die Täter wohl nur kurzweilige Freude haben
 
@henmev
Du meinst die neuen neuen Besitzer. Die Diebe werden natürlich die Geräte verschachern :)
 
Zumindest in Deutschland kann man ganz legal Eigentümer gestohlener SAchen werden.

Eine "Unrbauchbarmachung" wäre also wohl sehr ungerecht, es wurde ja Geld dafür bezahlt.
 
Zumindest in Deutschland kann man ganz legal Eigentümer gestohlener SAchen werden.

Eine "Unrbauchbarmachung" wäre also wohl sehr ungerecht, es wurde ja Geld dafür bezahlt.

Bitte was? Wo hast Du denn das gelernt? VHS Kurs? In Deutschland kann man an gestohlenen Sachen KEIN Eigentum erwerben. Da der Dieb nicht Eigentümer, sondern lediglich Besitzer ist, kann er das Eigentum auch nicht übertragen. Altes BGB Standardwissen.
 
Bitte was? Wo hast Du denn das gelernt? VHS Kurs? In Deutschland kann man an gestohlenen Sachen KEIN Eigentum erwerben. Da der Dieb nicht Eigentümer, sondern lediglich Besitzer ist, kann er das Eigentum auch nicht übertragen. Altes BGB Standardwissen.

*räusper* BGB
§ 932 Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten

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(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.​

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Zumindest in Deutschland kann man ganz legal Eigentümer gestohlener SAchen werden.

Eine "Unrbauchbarmachung" wäre also wohl sehr ungerecht, es wurde ja Geld dafür bezahlt.

Haha, du wirst nicht nur von Apple bestraft. Schon mal was von Hehlerware gehört?
 
*räusper* BGB
§ 932 Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten

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(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.​
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§ 935 nur eine seite weiterblättern
 
Hallo? Helerei?

Zumindest in Deutschland kann man ganz legal Eigentümer gestohlener SAchen werden.

Eine "Unrbauchbarmachung" wäre also wohl sehr ungerecht, es wurde ja Geld dafür bezahlt.

Dann gehste gleich mit in den Kahn für Helerei!
 
Off-Topic: Das weiße iPhone 5 sieht ja gar nicht mal soooo schlecht aus :o aber kein Grund für einen Kauf, wenn man Besitzer eines iPhone 4 ist.

Als ich die Überschrift gelesen hatte, musste ich spontan an Hermes denken :D
 
@ Frank Drebin: In gutem Glauben? Damit willst Du aber nicht ankommen, wenn Du von irgendeinem Honk ein iPhone kurz nach Veröffentlichung zu nem günstigeren Preise bekommst, oder? Ich höre den Richter jetzt schon lachen.
 
Mein altes 3gs wurde auch letztes Jahr geklaut. Weder T-Mobile noch Apple wollten mir helfen, die IMEI Nummer war mir bekannt :(
 
"Unwissenhit schuetzt vor Strafe nicht", sagt mein Vater immer.