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Es ist soweit: Apple verklagt Psystar

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Casi

Spartan
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oh man. und ich hab vorher extra geschaut. Wo hat sich der Thread versteckt?

Bitte umgehend diesen Thread vernichten ;D

Edit: ok, im café häte ich mit diesem thread echt nicht gerechnet ://
 

Anindo

Wagnerapfel
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Wenn große Firmen wie Dell, Lenovo oder Acer ein ernsthaftes Interesse daran hätten, Mac OS X auf ihren Rechnern zu betreiben, hätten sie schon längst Anstrengungen unternommen, die EULA anzufechten. Von dieser Seite aus wird es also wohl keine Sponsoren für Psystar geben.

Interesse an OS X hat Dell ja schon geäußert, aber der Branche geht es momentan insgesamt ganz gut. Da besteht nicht unbedingt Handlungsbedarf und außerdem können sich solche Giganten keinen negativen Prozessausgang leisten. Ein Underdog wie Psystar hat da bessere Chancen. Ami-Gerichte können da bekanntermaßen emotionalere Urteile finden und große Unternehmen rigoros abstrafen, egal was irgendwo geschrieben steht.

Ein wenig frischen Gegenwind hätte Apple verdient, ja sogar nötig. Seit vielen Jahren immer die gleiche (Apple)-Hardware bei stetig steigenden Verkaufszahlen ist schlicht die Ausnutzung eines Monopols. Also ich glaube, Psystar gewinnt. Und wenn ich nicht der einzige bin, wird es Sponsoren geben.

Mit dem iPhone zeigt sich nach dieser Preissenkung, das die Dinger sich ähnlich gut wie iPods verkaufen, wenn man konkurrenzfähige, in dem Fall ja konkurrenzfeindliche Preise macht. Warum Macs da immer noch so deutlich teurer sind als PCs kann man wohl dem Shareholder Value verdanken. Macbooks für 700€ und vernünftige Desktops zu annehmbaren Preisen sind ja kein Hexenwerk, vor allem nicht bei den verkauften Stückzahlen.

Erfahrungsgemäß kommt nach dem Hoch auch mal ein Tief, nur anscheinend nicht bei Apple. Irgendjemand muss dem mal einen Riegel vorschieben.
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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Tja, in Deutschland DARF man OSX aber auf normalen PCs installieren - die Lizenzbedingung, die das verbieten würde, ist erst nach dem Kauf für den Kunden sichtbar, und damit UNWIRKSAM...
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Tja, in Deutschland DARF man OSX aber auf normalen PCs installieren - die Lizenzbedingung, die das verbieten würde, ist erst nach dem Kauf für den Kunden sichtbar, und damit UNWIRKSAM...
Steht auf der Verpackung eigentlich, dass die Software nur auf einem Mac genutzt werden darf? Dann müsste diese Einschränkung wirksam sein.
 

MacApple

Schöner von Bath
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Tja, in Deutschland DARF man OSX aber auf normalen PCs installieren - die Lizenzbedingung, die das verbieten würde, ist erst nach dem Kauf für den Kunden sichtbar, und damit UNWIRKSAM...
Kannst Du diese Behauptung auch konkret belegen? Die Lizenz liegt nämlich auf Papier gedruckt bei. Man muss die in der Packung nochmals verpackte DVD nicht öffnen, um die Bedingungen lesen zu können!

Steht auf der Verpackung eigentlich, dass die Software nur auf einem Mac genutzt werden darf? Dann müsste diese Einschränkung wirksam sein.
Es stehen auf jeden Fall die Systemvorraussetzungen auf der Verpackung. Und es steht drauf, dass man sich bei Verwendung der Software mit den beiliegenden Bedingungen einverstanden erklärt.

MacApple
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Aha... Dann sieht das Apple wohl nicht als Problem momentan an. Notfalls pappen die einfach einen dicken Aufkleber mit "Installation nur auf einem Apple Computer erlaubt" drauf und schon ist die Suppe gegessen.
 

Bachatero

Ingrid Marie
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Vaio 11,1 + OSX .... ein Traum würde wahr. Na ja, sitze im Hof und lasse meinen Gedanken freien Lauf. Ehrlich gesagt wäre ich lieber ein Vogel. Ob reich oder arm ... dem Vogel ist es egal. Ohne Win, ohne OSX ...Das Genickel und Genockel heutzutage spielt für einen Vogel keine Rolle.

OSX für Alle.

:)
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Oder einfach ein Linux für den durchschnittlichen Endnutzer mit besserer Softwareunterstützung (=Kommerzielle Software) für PCs. Das würde auch schon was bringen.
 

WDZaphod

Prinzenapfel
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Kannst Du diese Behauptung auch konkret belegen? Die Lizenz liegt nämlich auf Papier gedruckt bei. Man muss die in der Packung nochmals verpackte DVD nicht öffnen, um die Bedingungen lesen zu können!

Die LIzenz ist IN der Packung, und erst da steht, daß man das Betriebssystem nicht auf einem PC installieren darf. Es gibt nämlich seit kurzem einen EFI-Emulator, der per USB an ein normales Mainboard angeschlossen wird. Damit kann man OS X ohne Hack/Modifikation (die verboten wäre, da ein Kopierschutz umgangen werden muß) installiert werden. Das Verbot dieser ungehackten Installation ist aber nur in der Lizenz ersichtlich, und die sieht man erst nach dem Kauf. Ergo: Unwirksam.

Quelle1: EFI-X
 

MacApple

Schöner von Bath
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Die LIzenz ist IN der Packung, und erst da steht, daß man das Betriebssystem nicht auf einem PC installieren darf.
Dann gibst Du das Ding zurück, denn das steht gleich am Anfang der Lizenz, dass Du das machen kannst. Deshalb ist der Datenträger ja nochmal selbst in einer Verpackung. So lange Du die nicht öffnest, sollte die Rückgabe kein Problem sein. Andernfalls würde ich dem Händler die Lizenzbedingung direkt unter die Nase halten.
Mich würde aber ein wirklicher konkreter Beleg Deiner Behauptung interessieren (Gesetzesparagraph, Gerichtsurteil, etc.). Irgendwoher musst Du doch Deine Aussage haben. Behaupten kann ich nämlich auch so einiges.

MacApple
 

keen

Boskop
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Mich würde aber ein wirklicher konkreter Beleg Deiner Behauptung interessieren (Gesetzesparagraph, Gerichtsurteil, etc.). Irgendwoher musst Du doch Deine Aussage haben. Behaupten kann ich nämlich auch so einiges.

BGB § 305 Abs. 2
http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html

Hier wird das ganz schön ausgeführt:
http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?p=2352018

Edit: Den Beitrag unbedingt lesen, insbesondere die Anmerkungen zu BGB § 433 und BGB § 903 sind sehr interessant, da diese das "Verbot" von Apple im EULA, OSX auf PCs zu installieren, nichtig machen.
 
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MacApple

Schöner von Bath
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BGB § 305 Abs. 2
http://dejure.org/gesetze/BGB/305.html

Hier wird das ganz schön ausgeführt:
http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?p=2352018

Edit: Den Beitrag unbedingt lesen, insbesondere die Anmerkungen zu BGB § 433 und BGB § 903 sind sehr interessant, da diese das "Verbot" von Apple im EULA, OSX auf PCs zu installieren, nichtig machen.
Nun ja, klingt ja alles sehr schön, aber so richtig überzeugend finde ich das noch nicht. Da werden nur die Teile aus den Gesetzestexten rot hervorgehoben, die der eigenen Argumentation nützlich sind. So wird zum Beispiel die Passage "soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen" zum Thema Eigentum mal eben unter den Tisch fallen gelassen.

Das ganze ist außerdem eine Auslegung der Gesetze einer einzelnen Person. Ob diese Auslegung überhaupt auf die Sachlage von Mac OS X 1:1 übertragbar ist, ist fraglich. Ob ein Richter das genauso sieht ist noch fraglicher. Es wird ja dort selbst darauf hingewiesen, dass es noch keine höchstrichterliche Entscheidung dazu gibt (gibt es inzwischen eine?). Das Urheberrecht wird zwar mal kurz erwähnt, aber in die ganzen Überlegungen nicht mit einbezogen.

Ich wäre also aktuell immer noch sehr vorsichtig mit solchen Behauptungen, die Lizenzen seien alle nicht gültig. Das wurde offensichtlich noch von keinem Gericht bestätigt.

MacApple
 
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Ashura

Hildesheimer Goldrenette
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In Bezug auf den 305er führt er das ganz ordentlich aus, m.E.
Das kommt so hin.

Und 903 ist doch kein Problem, wenn du nicht ins Netz gehst, keine Updates machst etc. schliesst du doch jede Einwirkung aus und jeder der es macht willigt ein.

Was ich nicht raffe ist die Anmerkung zu 433. Man hat doch Eigentum, die tatsächliche Sachherrschaft. Sorry ich such das jetzt nicht raus.

Naja was meiner Meinung nach immer gerne vergessen wird ist die Tatsache, das niemand verpflichtet ist mit jedem einen Vertrag ab zu schließen.
Heißt ich habe kein Recht darauf, das mir mein Bäcker das Brot verkauft, wenn er meint genug verdient zu haben oder ihm meine Nase nicht passt, muss er das nicht.

Dazu sind ja die AGBs da, um für eine Vielzahl von Verträge die Bedingungen unter denen das Unternehmen mit jemanden einen Vertrag schließen möchte dar zu legen. Daher auch das mit dem vorher, das ist gut so, da die Annahme eines Angebotes nur mit allen endgültigen Vertragsbedingungen gegeben werden kann.
Lustigerweise, macht nicht der Laden der ein Produkt, mit Preis auslegt das Angebot, sondern der Kunde, der das Produkt an die Kasse bringt, wers nachschlagen will, invitatio ad offerendum, wäre das Stichwort.

Aber das alles ist wie immer nur eine Meinung und kein rechtlicher Ratschlag.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Ganz dickes Edit:

Nach UrhG § 31 kann Apple das Nutzungsrecht frei ausgestalten - auch inhaltlich. Die Lizenz ist für einen "Mac Computer" (bzw. mehrere in den Familienpacks). Somit ist es nicht verboten, OSX auf einem PC zu installieren, sondern schlicht und einfach ist es nur erlaubt, OSX auf Macs zu installieren.

Für "Mac Computer" steht glaube ich so auch auf der Verpackung, oder? Somit ist es es dann wurst, ob die EULA gültig ist, oder nicht. Solange "Für Mac" draufsteht, würde die Lizenz auch nur für Mac gelten.

Natürlich war das keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Meinung.
 
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