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Entscheidung vertagt: Karlsruhe setzt Urteil zum Pushverbot aus

Daniel Hüfner

Martini
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11.01.11
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Eigentlich sollte am heutigen Mittwoch eine Entscheidung im seit letztem Jahr schwelenden Patentstreit zwischen Motorola und Apple um die Push-Funktion fallen. Vor zwei Wochen kam heraus: Die Chancen für Apple, die Richter des Karlsruher Oberlandesgericht könnten das Motorola-Patent für nichtig erklären und das Push-Verbot für den US-Konzern kippen, stünden augenscheinlich gut. Jetzt kommt allerdings mal wieder alles anders. Weil die Karlsruher Richter zunächst auf eine Entscheidung des Münchner Bundespatentgerichts pochen, ist das ursprünglich für heute angesetzte Urteil vorerst ausgesetzt.[PRBREAK][/PRBREAK]

iPhone-email-account.jpgDies teilte das Oberlandesgericht in Karlsruhe am Mittag in einer Presseerklärung mit. Beide Streitparteien hätten der Aussetzung des Verfahrens zugestimmt, heißt es. Wann mit einer Entscheidung des Bundespatentgericht zu rechnen ist, bleibt unklar. Apple hatte das Patent gemeinsam mit Microsoft vor dem Bundesgericht angezweifelt und inzwischen auch Rückendeckung von der britischen Justiz bekommen. Die hatte das Motorola-Patent, das eine ursprünglich für Pager entwickelte Technik beschreibt, mit dem verschiedene über ein Funknetz verbundene Geräte auf einem Stand gehalten werden können, bereits im letzten Jahr für nichtig erklärt.

Seinen Anfang nahm der Patentstreit im Februar 2012, als das Mannheimer Landgericht entschied, Apples Push-E-Mails würden gegen das besagte Patent des Mobilfunkkonzerns Motorola verstoßen. Seitdem ist Apple gezwungen, den Dienst , der Nutzern E-Mails (und andere Daten aus Adress- und Kalendereinträgen) in Echtzeit übermittelt, bis auf weiteres in Deutschland abzuschalten. (via)


 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Allerdings ärgerlich. Ist die Situation in Deutschland eigentlich einmalig?
 
Die sollen das Patent jetzt endlich mal aberkennen. Das ist doch alles lächerlich.
 
Call it: "Traffic Minimizer"...

In Zeiten der Drosselkom bitter notwendig!

So gesehen: Richtungsweisender (Nicht-) Entscheid.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist nunmal so, dass Karlsruhe die letzte und endgültige Instanz ist. Solange das Urteil von München ausbleibt, darf Karlsruhe gar nicht entscheiden.