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- 07.10.07
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Hi, vielleicht kennt sich hier ja jemand aus ...
Vorgeschichte: ich suchte nach einem Geraet, das ich beim Amazon Marketplace gebraucht gefunden hatte. Auf Nachfrage beim Verkaeufer bekam ich die Auskunft, dass
"die Geräte sind etwa 2-4 Jahre alt und waren unterschiedlich lange im Gebrauch. Es ist unmöglich die genauen Werte für das einzelne Gerät herauszufinden. Alle wurden generalüberholt und auf Funktionalität überprüft. Wir bieten eine zwölfmonatige Garantie. Ob das einzelne Gerät beim Hersteller registriert ist, können wir nicht beurteilen."
Also suche ich bei ebay und finde den Verkaeufer auch, mit einer grossen Anzahl an zu verkaufenden Geraeten. Wieder Anfrage meinerseits:
"... dass Sie diese Geraete bei ebay fuer aehnliche Preis neu anbieten?"
Antwort dazu:
"Nein. Die Geräte bei Ebay kosten etwas mehr, weil sie aus einem anderen Bestand sind. Die Ebay-Geraete sind so gennante B-Ware, das heißt sie haben gewissen Mängel wie zum Beispiel Kratzer oder Farbfehler."
Da habe ich nochmal nachgehakt, aber keine Antwort mehr bekommen ...
Bedeutet das jetzt, dass die ebay-Geraete "Schoenheitsfehler" haben, aber ansonsten neu sind und damit noch nie benutzt wurden? Das Produkt kann man auf der Herstellersite registrieren, dann bekommt man 3 Jahre Herstellergarantie - deshalb ist der Punkt fuer mich wichtig.
Bei den ebay-Bedingungen steht tatsaechlich, dass "neu" als "neuwertig" zu verstehen sei. Der Haendler hat in seiner Beschreibung hingeschrieben, dass diese Geraete "neu, Bulkware" seien. Aber Bulkware ist doch nicht gleich B-Ware? Oder sehe ich das falsch?
Ist das in Ordnung, dass als "neu" bezeichnete Geraete Fehler haben duerfen?
Vorgeschichte: ich suchte nach einem Geraet, das ich beim Amazon Marketplace gebraucht gefunden hatte. Auf Nachfrage beim Verkaeufer bekam ich die Auskunft, dass
"die Geräte sind etwa 2-4 Jahre alt und waren unterschiedlich lange im Gebrauch. Es ist unmöglich die genauen Werte für das einzelne Gerät herauszufinden. Alle wurden generalüberholt und auf Funktionalität überprüft. Wir bieten eine zwölfmonatige Garantie. Ob das einzelne Gerät beim Hersteller registriert ist, können wir nicht beurteilen."
Also suche ich bei ebay und finde den Verkaeufer auch, mit einer grossen Anzahl an zu verkaufenden Geraeten. Wieder Anfrage meinerseits:
"... dass Sie diese Geraete bei ebay fuer aehnliche Preis neu anbieten?"
Antwort dazu:
"Nein. Die Geräte bei Ebay kosten etwas mehr, weil sie aus einem anderen Bestand sind. Die Ebay-Geraete sind so gennante B-Ware, das heißt sie haben gewissen Mängel wie zum Beispiel Kratzer oder Farbfehler."
Da habe ich nochmal nachgehakt, aber keine Antwort mehr bekommen ...
Bedeutet das jetzt, dass die ebay-Geraete "Schoenheitsfehler" haben, aber ansonsten neu sind und damit noch nie benutzt wurden? Das Produkt kann man auf der Herstellersite registrieren, dann bekommt man 3 Jahre Herstellergarantie - deshalb ist der Punkt fuer mich wichtig.
Bei den ebay-Bedingungen steht tatsaechlich, dass "neu" als "neuwertig" zu verstehen sei. Der Haendler hat in seiner Beschreibung hingeschrieben, dass diese Geraete "neu, Bulkware" seien. Aber Bulkware ist doch nicht gleich B-Ware? Oder sehe ich das falsch?
Ist das in Ordnung, dass als "neu" bezeichnete Geraete Fehler haben duerfen?