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ebay : WIEDERRUFS - UND RÜCKGABERECHTE : KONZERTKARTEN ?!

uuser

Herrenhut
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ebay : WIEDERRUFS - UND RÜCKGABERECHTE bei Konzertkarten ... zu unrecht ausgeschlossen von Gewerblichen Verkäufern ?

Mich würde mal interessieren ob Ticketverkäufer bei ebay wie hier geschrieben:
ebay verkäufer; schrieb:
WIEDERRUFS - UND RÜCKGABERECHTE :
Beim Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312 BGB vor.
Ein Wiederrufs - und Rückgaberecht ist damit ausgeschlossen, jeder Kauf ist bindend.



Ob der die WIEDERRUFS - UND RÜCKGABERECHTE wirklich ausschließen kann... ?
Habe diese Info gefunden :


Was aber, wenn der Kunde die Karten bei einem Zwischenhändler (insb. Schwarzhändler) erwirbt? Dann sieht die Geschichte ganz anders aus, da der Händler nicht selbst Veranstalter ist und damit der mit ihm geschlossene Vertrag keiner “über die Erbringung von Dienstleistungen”, sondern ein simpler Kaufvertrag. Dessen sind sich übrigens auch viele Tickethändler bei eBay nicht bewusst, die häufig das Widerrufsrecht für Konzertkarten zu unrecht ausschließen.


Stimmt das ?
Also können doch Konzertkarten zurück gegeben werden ?




.
 
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Condomi

Pomme Etrangle
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Mit den losen Fetzen, die du hier postest, Links wären besser.
Ist es schwer zu sagen auf was genau man sich beziehen soll.
Das 1. Zitat stimmt auf jeden Fall, denn Eventim hat diese Klausel auch in seinen
AGBs und weisst beim Kauf explizit darauf hin.
Dadurch hast du kein Rückgaberecht, denn eine Konzertkarte ist eine Konzertkarte, da kann man daheim nichts prüfen, wie z.B. einen LCD, deswegen "Ausschluß des Fernabsatzgesetzes".
Du weißt ja vor dem Kauf was du bekommst.

Zitat 2. kann ich so nicht beurteilen, ist wie gesagt Zusammenhangslos.
 

uuser

Herrenhut
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sorry doppelt ... der Server ist heute leider hier SAU lahm! :eek:
 
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uuser

Herrenhut
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Eventim darf dies klauseln haben ...
Ich meine wirklich Wiederverkäufer ... wie z.b bei eBAY !

Ein Kumpel hat gerade Ärger wegen konzertkarten ... Der Verkäufer lässt nicht mit sich reden und droht mit Inkasso eBAY Artikelnummer: 200281497067
Er hat recht schnell nach dem kauf gebenten auf Kulanz zu stornieren...

Habe dazu noch folgendes gefunden ....


http://www.schindlerboltze.de/it-re...ch-gegenueber-gewerblichen-ticketverkaeufern/


Nach meiner Info gibt es jedoch keine aussagekräftige / bindende Rechtsprechung ... da Urteile immer unterschiedlich ausfallen ...


Was kann er tun ?
Ich meine was ist denn das für eine Art : so Sturr als gewerblicher Verkäufer zu sein ? !
 

Condomi

Pomme Etrangle
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Eventim ist auch nur ein Drittanbieter. Sie veranstalten die Konzerte etc. ja auch nicht,
sind somit nicht Erbringer der Dienstleistung. Ebensowenig wie der Händler auf Ebay.

Sag ihm er soll sich bei www.fansale.de anmelden und sie da weiterverkaufen. Die billigsten
Stehplatz Karten die ich in 5 Min. finden konnte sind über 100.-€
Da ist er mit 89.-€ doch gut bedient.


Wirklich machen können wird er nichts. Er kann sich nen Anwalt nehmen, aber ich denke das ist
übertrieben & unsicher.
 

Condomi

Pomme Etrangle
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Ich poste nur noch unter Wartungsarbeiten :-D

Bug
 

julien1204

Oberdiecks Taubenapfel
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Konzertkarten sind meiner Meinung nach NIE rueckerstattbar.
Also ist der Kauf immer bindend. Egal ob im Laden, ebay oder eventim gekauft.
 

karolherbst

Danziger Kant
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Nein, weil die Karten erst gar nicht über eBay verkauft werden dürfen, ist auf jedenfalls bei eventim so, wenn ich mich nicht irre. Da gibt es spezielle Seiten wo man es nur darf, kenne aber grade den Namen nicht. Also muss sich da ebay auch raushalten sonst gibt es rechtliche Probleme usw... man kennt das ja. Ich sage nur Psystar...
 

SOIR

Jonagold
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Obigen Beitrag von karolherbst lieber nicht ernsthaft in die Überlegungen einbeziehen – ob und wer Konzertkarten wo und wie verkaufen darf, ist (erstmal) irrelevant. Wenn der betroffene Käufer streitlustig ist, empfehle ich, auf einer Rückabwicklung zu bestehen (ggf. mit anwaltlicher Hilfe), zum Beispiel unter Hinweis auf o.g. Urteil, vielleicht findet sich da noch mehr?
Eventim versucht das Rückgaberecht ja dadurch auszuhebeln, dass es groß in die AGB schreibt, dass Eventim nur Vermittler für die Tickets ist und der Vertrag eigentlich zwischen Käufer und Veranstalter zustande kommt (dieser darf das Widerrufsrecht ausschließen). Wenigstens dieser Hinweis fehlt aber in der Auktion.

Nachtrag: Gilt natürlich nur, wenn der Verkäufer nicht selbst Veranstalter des Konzertes ist. Das ist unwahrscheinlich, müsste aber sicher feststehen, damit man eine Rückabwicklung verlangen kann.

So ich versuche jetzt seit 15 Minuten, diesen Beitrag zu ändern, hoffentlich klappt es jetzt!
 
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uuser

Herrenhut
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verkäufer schreibt; schrieb:
Mein Zahlungsanspruch gegen Sie begründet sich aus den Kaufvertrag § 433
BGB, unabhängig ob ich Dienstleister , Veranstalter oder Vermittler bin.
Meine aktuellen Amtsgerichturteile bestätigen die
Kaufpreiszahlungspflicht des Käufers, da das BGB die Widerrufspflicht
bei Eintrittskarten im Hinblich auf das Fernabgesetz eindeutig regelt.
Meine Anspruchsgrundlage resultiert zwar aus einem "einfachen"
Kaufvertrag, ist aber bindend.
Sie müssen Ihre Argumentation nicht mir vortragen, sondern dem
zuständigen Amtsrichter, der Sie nach Klageerhebung kontaktieren wird.
Mfg.

das hat der verkäufer weiter als Antwort geschickt...
 

Condomi

Pomme Etrangle
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Der Streß wär mir jetzt schon zuviel... ;)

Sag deinem Kumpel doch er soll die Dinger verkaufen und gut ist.
Denke mal mit über 1000 Transaktionen wird der Verkäufer sicherlich eine gute RS-Versicherung
haben.
 

SOIR

Jonagold
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@uuser: Das ist doch wirrer Mist ohne Aussage und ohne auf irgendwas einzugehen. Klingt einschüchternd und das soll es auch sein. Wenn man nicht kleinbeigeben und den hier bereits erwähnten Weg (Ticket einfach weiterverkaufen -- das kann durchaus sinnvoll sein, wenn man sich die Konfrontation ersparen möchte und beim Wiederverkauf des Tickets ein ähnlicher Erlös zu erwarten ist) gehen möchte, empfiehlt es sich, spätestens mit Zugang eines gerichtlichen Mahnbescheides einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Ist es richtig, dass der Käufer den Kaufpreis noch nicht entrichtet hat und auch im Besitz der Tickets ist?
 

uuser

Herrenhut
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ja , der Verkäufer hat noch keinen Kaufpreis und ist noch in Besitz der Karten ... (JUHHUUU es geht wieder schneller hier ;) )

Eventuell muss ich dann den Kumpel Geld leihen ... er hat sich nämlich andere Karten gekauft ... ;-/
Er hat recht schnell nach dem kauf den Verkäufer gebeten denn kauf zu stornieren ... Dieser war vom 1. Moment (eine FRAU) sehr unfreundlich und OHNE irgendein Verständnis!
 

SOIR

Jonagold
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Nun, wenn es für den Kumpel schon finanziell kaum zu stemmen ist, diese 90 EUR zu bezahlen, ist es unwahrscheinlich, dass er an einem Rechtsstreit interessiert ist. Dann vielleicht doch lieber zahlen und die Karten weiterverkaufen.
 

uuser

Herrenhut
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ist nicht nur eine Karte ... ;) Trotzdem traurig das ein Händler so abgeht!
Ich meine es ist ja eigentlich nur ein nicht wollen! Werde morgen mit ihm mal reden!
 

BuckyBoo

Jonathan
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Ich verstehe dennoch nicht warum das alles so ein Problem ist. Dann bezahlt er die Karten halt und verkauft sie selbst weiter. Wenn er noch etwas wartet, wird er wahrscheinlich sogar Gewinn machen. ;)