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ebay : WIEDERRUFS - UND RÜCKGABERECHTE bei Konzertkarten ... zu unrecht ausgeschlossen von Gewerblichen Verkäufern ?
Mich würde mal interessieren ob Ticketverkäufer bei ebay wie hier geschrieben:
Ob der die WIEDERRUFS - UND RÜCKGABERECHTE wirklich ausschließen kann... ?
Habe diese Info gefunden :
Stimmt das ?
Also können doch Konzertkarten zurück gegeben werden ?
.
Mich würde mal interessieren ob Ticketverkäufer bei ebay wie hier geschrieben:
ebay verkäufer; schrieb:WIEDERRUFS - UND RÜCKGABERECHTE :
Beim Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312 BGB vor.
Ein Wiederrufs - und Rückgaberecht ist damit ausgeschlossen, jeder Kauf ist bindend.
Ob der die WIEDERRUFS - UND RÜCKGABERECHTE wirklich ausschließen kann... ?
Habe diese Info gefunden :
Was aber, wenn der Kunde die Karten bei einem Zwischenhändler (insb. Schwarzhändler) erwirbt? Dann sieht die Geschichte ganz anders aus, da der Händler nicht selbst Veranstalter ist und damit der mit ihm geschlossene Vertrag keiner “über die Erbringung von Dienstleistungen”, sondern ein simpler Kaufvertrag. Dessen sind sich übrigens auch viele Tickethändler bei eBay nicht bewusst, die häufig das Widerrufsrecht für Konzertkarten zu unrecht ausschließen.
Stimmt das ?
Also können doch Konzertkarten zurück gegeben werden ?
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