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eBay Versteigerung: Käufer hat Zahlungsschwierigkeiten

Martin225

Salvatico di Campascio
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Hallo zusammen,

ich möchte um euren Rat bzw. Tipps bitten:

Ich habe gestern Abend eine erst 3 Monate alte XBOX One X versteigert, da ich nicht zocke (war ein Geschenk).
Die Versteigerung lief super, viele Gebote und gutes Höchstgebot.

Direkt nach Ablauf schrieb mir der Höchstbietende, dass er leider Probleme mit seinem PayPal Konto hat, die er heute klären muss. Überweisen möchte er nicht (kann ich auch verstehen, da dort kein Käuferschutz). Da er zufällig nicht weit weg wohnt (ca. 40Km von mir) habe ich ihm geschrieben, dass er ja auch persönlich abholen kommen kann (Barzahlung). Wir sind so verblieben, dass er sich bis heute Abend nochmal meldet.

Lau meiner Recherche muss ich dem Käufer 4 Tage Zeit geben zu zahlen, abgerechnet Wochenende (keine Bankarbeitstage) sind wir dann schon beim nächsten Dienstag. Hat er bis dahin nicht gezahlt, mahnt eBay ihn an wenn ich mich da melde und er hat wieder 4 Tage Zeit. Am 9.Tag frühestens kann ich den Artikel dann neu anbieten. Bis dahin haben unterlegene Käufer wahrscheinlich kein Interesse mehr und ich muss neu versteigern, abgesehen davon, dass ein Elektronikartikel ja jeden Tag an Wert verliert.

Und ich bin mir natürlich nicht sicher, ob tatsächlich PayPal Probleme vorliegen oder ich an einen Spaßbieter oder gar schlimmeres geraten bin. Sollte er abholen kommen, würde ich mir die Aushändigung schriftlich quittieren lassen.

Verhalte ich mir hier richtig?

Danke!
 

iDesign

Murer Reinette
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Gerne möchte ich dir helfen aber selbst auf allgemeingültige Beiträge ohne tatsächlichen Sachbezug wird seitens der Moderation mit dem Hinweis reagiert, dass hier keine Rechtsberatung zu leisten sei. Ich empfehle dir daher, deine Anfrage nochmals auf www.123recht.net zu stellen. Dort wirst du kompetente Hilfe erhalten.
 

Martin225

Salvatico di Campascio
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Was ist denn draus geworden?

Der Käufer kam wie vereinbart vorbei und hat bar bezahlt, soweit erstmal alles gut.

Dann hat er es angeblich nicht geschafft, die XBOX mit seinem WLAN zu verbinden, die Konsole hätte eine Fehlermeldung ausgespuckt und der Microsoft Support gesagt, sie müsse eingeschickt werden. Der Käufer bat mich um Rücknahme und bei einem solchen Fehler habe ich natürlich ja gesagt. Er hat sie mir wiedergebracht und siehe da, sie läuft einwandfrei im WLAN.

Er hat es sich nur anders überlegt und meine naive Gutgläubigkeit ausgenutzt.
Wieder was gelernt. Wenigstens habe ich bis auf den unnötigen Zeitaufwand keinen finanziellen Schaden.

Das ist allerdings schon das zweite Mal, dass ein Käufer meine einwandfreie Ware als defekt reklamiert, weil er unfähig zur Bedienung ist oder es sich anders überlegt hat. Beim ersten Mal hatte ich eine Rücknahme abgelehnt, eBay hatte ohne Weiteres zugunsten des Käufers entschieden, mein PayPal Konto eingefroren und das Drama ging insgesamt 6 Wochen.

Auf eBay tümmeln sich zweifellos eine Menge fragwürdiger Gestalten und im Zweifel ist immer der Verkäufer der Doofe.
Zukünftig werde ich mich nach Alternativen umsehen und eBay nur noch zum Kaufen nutzen.
 

iDesign

Murer Reinette
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Nochmals empfehle ich dir das oben verlinkte Forum. Dort solltest du den Sachverhalt erneut schildern und dir von den dort angemeldeten Nutzern sagen lassen, was du als Verkäufer in dieser Situation falsch gemacht hast.
 

Dario von Apfel

London Pepping
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Auf eBay tümmeln sich zweifellos eine Menge fragwürdiger Gestalten und im Zweifel ist immer der Verkäufer der Doofe.
Zukünftig werde ich mich nach Alternativen umsehen und eBay nur noch zum Kaufen nutzen.

Du kannst doch aber auf eBay auch einstellen, dass du keine Rücknahme akzeptierst, oder irre ich mich? Gut, das schreckt vllt erst einige Käufer ab, aber dann hättest du keinen Ärger mehr.
 

Martin225

Salvatico di Campascio
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Du kannst doch aber auf eBay auch einstellen, dass du keine Rücknahme akzeptierst, oder irre ich mich? Gut, das schreckt vllt erst einige Käufer ab, aber dann hättest du keinen Ärger mehr.

Bei eBay Privatverkäufen ist "Keine Rücknahme" Standard.
Das Problem an der Sache ist aber, dass wenn ein Käufer ungerechtfertigt einen Fall aufmacht wegen vermeintlich schadhafter Ware, eBay erstmal ungeprüft zugunsten des Käufers entscheidet und du so das Produkt doch zurücknehmen musst. Erst wenn ein fragwürdiger Käufer es massiv mit seinen Reklamationen übertreibt, wird er von eBay sanktioniert.

@iDesign Danke für deine Hinweise.
Mir ist bewusst, dass das Forum keine Rechtsberatung durchführen kann und darf, darum ging es mir auch gar nicht. Das habe ich im Anfangspost leider schlecht formuliert, so dass es genau danach aussieht. Es war mehr als Frage nach Verhaltenstipps gedacht.
 

Dario von Apfel

London Pepping
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Ah okay, das ist natürlich blöd. Man könnte als Bezahlung aber auch nur Überweisung angeben. Weißt du wie eBay dass da handhabt?
 

Martin225

Salvatico di Campascio
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Man könnte als Bezahlung aber auch nur Überweisung angeben. Weißt du wie eBay dass da handhabt?

Bei Überweisung und Barzahlung bei Abholung greift der Käuferschutz nicht, aber wenn sich der Käufer bei eBay beschwert, wird es trotzdem unangenehm. In meinem aktuellen Fall war ich naiv davon ausgegangen, dass wirklich ein Defekt vorliegt und habe die Ware ohne Diskussion zurückgenommen, das war eine sogenannte "Kulanzrücknahme". Ein Storno auf Wunsch des Käufers.

Wie eBay das Ganze im Streitfall handhabt und dazu die vielen unehrlichen Käufer machen es Verkäufern echt schwer.

Das Netz ist voll mit Einträgen von betrogenen Verkäufern.

Zum Beispiel der klassische Fall mit dem vermeintlichen Kratzer im Display:
Verkäufer versteigert makelloses Smartphone. Käufer bemängelt vermeintlichen Kratzer im Display und verlangt Teilrückerstattung des Kaufpreises, sonst macht er einen Fall auf. Die Verkäufer geben meist nach, weil sie wissen, dass sie von eBay Unrecht bekommen im Streitfall. Und wenn sie es drauf anlegen und die Ware retourniert wird und der Käufer womöglich gar noch das Handy beschädigt hat, glaubt ihnen (trotz Beweisfotos vor dem Versand) keiner. Da käme dann ggf. die Rechtsschutzversicherung ins Spiel und Aufwand ohne Ende und der Erfolg auch fragwürdig.