• Das kreative Thema des Monats Oktober wird vor allem diejenigen unter Euch besonders ansprechen, denen Do-it-yourself quasi im Blut liegt. Zeigt uns Eure Improvisationskünste oder fotografiert, was andere Leute sich so im Alltag zusammengestrickt haben. --> Zum Mitmachen bitte hier klicken

Ebay Kleinanzeigen Alter

Patrick1

Bismarckapfel
Registriert
09.02.10
Beiträge
144
Hi hab da mal ne kurze frage...

wenn ich bei den ebay kleianzeigen was kaufen will und der verkäufer ist unter 18 kann ich das dann bedenkenlos kaufen?

darf der überhaupt verkaufen?

oder gibts da rechtliche schwierigkeiten?

LG Patrick,
 
keiner ne idee?? ihr seit doch sonst so schnel bei den antwrten ;P
 
Ich nehme mal an, dass dein möglicher Vertragspartner das siebte Lebensjahr bereits vollendet hat, womit er beschränkt geschäftsfähig ist. Somit greifen die Paragraphen 107 bis 113 BGB. In deiner Situation ist vermutlich § 108 BGB besonders interessant:

http://dejure.org/gesetze/BGB/108.html schrieb:
§ 108 - Vertragsschluss ohne Einwilligung
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

Alles weitere kannst du dir hoffentlich denken oder selbstständig in Erfahrung bringen :-)
 
Einwilligung = vorher
Genehmigung = hinterher

Die restlichen dazugehörigen kann man sich ruhig auch durchlesen, gehören schon zusammen.