• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

Ebay Händler - Ausschluß Garantie/Gewährleistung bei Insolvenzverkauf rechtens?

uhura

Carola
Registriert
09.03.08
Beiträge
112
Hallo,

darf ein Händler bei einem Insolvenzverkauf von Neuware die Garantie und Gewährlesitung dem Kunden gegenüber ausschließen?

Weiß das jemand?
 

keen

Boskop
Registriert
20.11.06
Beiträge
207
Naja, wer soll denn für was garantieren? Das Unternehmen ist schließlich insolvent ;)
 

DesignerGay

Danziger Kant
Registriert
27.07.07
Beiträge
3.900
Ja kann er, den Garantie/Gewährleistung gibt der Hersteller und nicht der Händler.
 

MacAlzenau

Golden Noble
Registriert
26.12.05
Beiträge
22.509
Hm? Sicher bei der Gewährleistung? Hat bei einem Fehler nicht der Händler die Möglichkeit, nachzubessern oder auszutauschen? Mit dem Hersteller hat der Kunde ja überhaupt keinen Vertrag.
Garantie ist klar, das ist freiwillig.
 

DesignerGay

Danziger Kant
Registriert
27.07.07
Beiträge
3.900
Auch die Gewährleistung ist vom Hersteller, was denkst du den wer dem Händler die Reparatur bezahlt?

Meine Familie hat ein VW-Autohaus, da kommt sogar einer von VW und entscheidet was VW bei einem Gewährleistungsfall bezahlt und was der Kunde ev. zu bezahlen hat.
 

MacAlzenau

Golden Noble
Registriert
26.12.05
Beiträge
22.509
Trotzdem ist mein Vertragspartner der Händler.
Oder kann ich mit einem kaputten Gerät zu einem x-beliebigen Händler gehen und dort eine Reparatur oder gar eine Wandlung verlangen?
 

DesignerGay

Danziger Kant
Registriert
27.07.07
Beiträge
3.900
Wie ist das den bei Apple?? Wen dein Mac kaputt geht kannst ja auch zu jedem Apple-Partner gehen auch wenn du "nur" Gewährleistung hast.

Wenn du ein Produckt kaufst muss jeder Service-Partner dieser Marke das Gerät reparieren.

Wenn du in München wohnst und etwas kaufst und du ziehst dann nach Hamburg kann keiner erwarten das du wegen einem Gewährleistungsfall wieder nach München fährst.
 

iAngel

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
Registriert
01.01.07
Beiträge
330
Ja kann er, den Garantie/Gewährleistung gibt der Hersteller und nicht der Händler.

Das Thema kommt ja auch bei AT immer und immer wieder auf, und offenbar herrscht hier immer eine große Unsicherheit. So jedenfalls ist die Aussage falsch.

Das Gewährleistungsrecht knüpft ausschließlich am Kaufvertrag an. Ein Recht aus Gewährleistung kann daher der Käufer ausschließlich gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Der Hersteller bleibt hier ebenso außen vor wie irgendein anderer Verkäufer der gleichen Kaufsache. Einzig beim Kauf einer Sache bei einer "Kette", also bei einem Verkäuferunternehmen, welches mehrere Filialen betreibt, kann man die Gewährleistungsrechte auch in einer anderen Filiale desselben Verkaufsunternehmens geltend machen (das geht aber z. B. schon nicht mehr, wenn es sich bei Franchising um tatsächlich unterschiedliche Verkäufer handelt, die nur unter einer gleichen Marke auftreten).

Die Garantie besteht - wenn denn ein Garantieversprechen gegeben wird - immer neben und unabhängig vom Gewährleistungsrecht. Die Garantie kann der Hersteller, kann aber auch der Verkäufer geben, das hängt ausschließlich an den jeweiligen Garantiebedingungen.

Der Käufer hat selbst die freie Wahl, ob er bei etwaigen Mängeln Ansprüche aus der Gewährleistung oder Ansprüche aus der Garantie (so es diese denn gibt) geltend macht. Gerne verweigern Verkäufer ja Gewährleistungsansprüche unter Verweis auf die (meistens vom Hersteller übernommenen) Garantie und wollen sich so selbst schadlos halten (denn selbstverständlich tragen die Verkäufer die Kosten für die Erfüllung der Gewährleistungsansprüche der Käufer). Das ist aber unzulässig; § 443 Abs. 1 BGB regelt ausdrücklich, dass dem Käufer etwaige Garantieansprüche "unbeschadet" der Ansprüche aus dem Gewährleistungsrecht zustehen, d. h. neben und unabhängig von diesen.