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DVDs Kopieren

Phunky

Celler Dickstiel
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@.holger

Es geht bei der ganzen Geschichte ja nicht nur um Sicherheitskopien, sondern auch um Privatkopien.
Wenn du zum Beispiel deinem Kumpel deine Lieblings-CD brennst, ist das eine Privatkopie. Und die ist legal.
Zumindest soweit, dass du dabei keinen Kopierschutz umgehst. Wenn du das tust, ist das zwar auch nicht strafbar, aber der Rechteinhaber könnte dich schadenersatzpflichtig machen, da er dich durch seinen Aufdruck und den wirksamen Kopierschutz darauf aufmerksam gemacht hat, dass er die Weitergabe seines geistigen Eigentums nicht wünscht.

Soweit so gut. Privatkopie ist also erstmal okay, aber nur in einem gewissen Rahmen. Denn im Grunde funktionieren ja auch diese Tauschbörsen nach einem ähnlichen Prinzip, aber das hat das Gesetz so nie gemeint.

Derzeit geht die Rechtsprechung davon aus, dass bis zu sieben Kopien in den Rahmen der Privatkopie fallen. Die Zurverfügungstellung in Tauschbörsen ist somit in Deutschland in jedem Fall widerrechtlich. Und in dem Moment wo man Geld dafür nimmt, dass den Wert des CD-Rohlings übersteigt, ist es auch keine Privatkopie mehr.

Und übrigens: Den Begriff "Raubkopie" gibt es in der Rechtsprechung gar nicht. Allerdings benutze ich ihn auch gern ;).
 
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Reaktionen: .holger

Rastafari

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yjnthaar schrieb:
Wenn ich nun hergehe und das VHS-Tape, mit welcher Apparatur auch immer, eindigitalisiere und auf DVD Brenne, ist das erlaubt.
Irrtum. Auch dort gibt es "wirksamen" Kopierschutz, für den die gleichen Regeln gelten. Das "gute" alte Ma*rovi**on etwa schon vergessen?
 

Mac Patric

Ribston Pepping
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Ok, es gibt Personen, die sehr auf ihre CD/DVD Sammlung achten.
Wenn man allerdings kleine Kinder hat, die die Welt entdecken wollen passiert es öfters das die ein oder andere CD das Zeitliche segnet.
Ohne Sicherheitskopie heißt dies neukaufen.
Deshalb kann ich .holger hier nicht zustimmen.

MP
 

Rookie79

Tokyo Rose
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Ok, es gibt Personen, die sehr auf ihre CD/DVD Sammlung achten.
Wenn man allerdings kleine Kinder hat, die die Welt entdecken wollen passiert es öfters das die ein oder andere CD das Zeitliche segnet.
Ohne Sicherheitskopie heißt dies neukaufen.

Ich kann mich dem nur anschliessen!
Ich hab auch echt viele DVDs.
Ich bin mit einigen DVDs auch beruflich viel unterwegs und nutze sie u.a. um Beamer, Grossbildprojektionen, LED Wände, Plasmas usw. auf Veranstaltungen einzustellen.

Dafür sind mir meine originale zu schade.
Mir sind schon einige originale DVDs kaputtgegangen weil ein Player defekt war und massiv Kratzer reingemacht hat.

Bei ner Sicherheitskpie is mir das egal, neu gebrannt und weiter gehts ;)
 

Rastafari

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.holger schrieb:
diese DVD wurde mir kostenlos beim Hersteller umgetauscht.
Und was machst du, wenn er das nicht tut?

Was machst du in 15 Jahren, wenn es den Hersteller nicht mehr gibt?

Was machen die Geschichtsforscher in 300 Jahren?
Feststellen, dass im 21. Jahrhdt. so etwas ähnliches wie der Brand der Bibliothek von Alexandria passiert sein muss? Weil man an keine Informationen aus dieser Ära mehr rankommt?

Kopierschutz war immer falsch, ist falsch und wird immer falsch bleiben.
Seine Umgehung zu lauteren Zwecken ist keine schändliche Tat, sondern reine Notwehr gegen eine solche.
 

.holger

Borowitzky
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@Phunky das wusste ich nicht, dass bis zu 7 Kopien erlaubt sind - hab ich noch nirgendwo so gelesen.... aber wenn das stimmt, ok.


@Rastafari Also die meisten Hersteller mit denen ich Kontakt hatte sind sehr kulant gewesen. Klar eine ausverkaufte limitierte Sammlerversion können die auch nicht ersetzen, aber die lagern eh in ner Vitrine und werden nicht aus dem Haus gegeben. Oft (nicht immer) erspart ein Neukauf für 5 Euro (verkratzte CDs/DVDs sind ja schon oft etwas älter/öfter in Gebrauch) einem viel Stress und kommt günstiger als Porto (Hinschicken der verkratzten DVD) oder Rohlingkauf (sind DVD Rohlinge noch so teuer - ich weiss es nicht). Und in 15 Jahren hab ich den Film (wenn er denn sehr gut ist - Star Wars, Indianer Jones, James Bond, Alien,....) auf dem Nachfolger der Blue-Ray Disc ;) - natürlich neu abgetastet und in noch besserer Auflösung und mit 20.1 Ton ;)
Und meine private Sammlung mit der Bibliothek von Alexandria zu vergleichen, schmeichelt mir, danke ;)
 

Rastafari

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.holger schrieb:
Also die meisten Hersteller mit denen ich Kontakt hatte sind sehr kulant gewesen.
Kulanz ist kein Grund, auf die Durchsetzung seiner Rechte zu verzichten.
Ein gnädiger und kulanter Sklavenhalter ist trotzdem nur ein Sklavenhalter.

Und in 15 Jahren hab ich den Film (wenn er denn sehr gut ist - Star Wars, Indianer Jones, James Bond, Alien,....) auf dem Nachfolger der Blue-Ray Disc ;)
Gut möglich. Allerdings hast du dann schon wieder mal dafür bezahlt. Und bezahlst jedes einzelne mal bei jeder einzelnen Benutzung immer mehr... (denn das kommt noch nach, darauf nimm Gift.)
Manche scheinen sich halt einfach nicht daran zu stören wenn ihnen was verkauft wird, das ihnen doch schon längst gehört...andere aber schon.

BTW
Deine Auswahl "sehr guter" Werke lässt Schlüsse auf deine Oberflächlichkeit zu...)

Und meine private Sammlung mit der Bibliothek von Alexandria zu vergleichen, schmeichelt mir, danke ;)
Es sind unser aller Sammlungen gemeinsam, die diesen Wert darstellen. Deine rein persönliche Schmuddelfilmsammlung dagegen interessiert keine alte Sau.
 

Phunky

Celler Dickstiel
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Rastafari schrieb:
[...]
Kopierschutz war immer falsch, ist falsch und wird immer falsch bleiben.
Seine Umgehung zu lauteren Zwecken ist keine schändliche Tat, sondern reine Notwehr gegen eine solche.

Das sehe ich auch so. Kopierschutz hält niemanden vom Diebstahl ab, schränkt den ehrlichen Käufer in seinen Rechten ein. Kopierschutz kostet Geld. Bezahlen tut ihn nicht der, der ohnehin klaut, sondern der der ehrlich genug ist, Originale zu kaufen...
 

MASH

Transparent von Croncels
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.holger schrieb:
mir ist in meinen jetzt 8 Jahren DVD sammeln nur eine DVD zerkratzt (bzw. die habe ich verliehen und zerkratzt wieder bekommen), diese DVD wurde mir kostenlos beim Hersteller umgetauscht. Fazit: Ich halte jede Form von "Sicherheitskopie" für eine Raubkopie. Keiner braucht Sicherheitskopien, ausser vielleicht von eigenen Daten, aber da muss man auch keinen Kopierschutz umgehen.

"Ich halte jede Form von Sicherheitskopie für eine Raubkopie" Sorry so einen, entschuldige den Ausdruck, Schwachsinn hab ich schon lange nicht mehr gelesen..
du sammelst seit 8Jahren DVDs, Wahnsinn, ich sammle seit ihrer Erfindung CDs, und da gibt es mittlerweile einige Untersuchungen, das die Musikwiedergabe-Qualität der CDs nach 20-25 Jahren extrem schlecht wird, und das sie nach über 25Jahren CDs teilweise nichtmehr nutzbar sind..das kann ich auch bestätigen, hab mittlerweile angefangen grosse Teile meiner älteren CDs zu digitalisieren, und auch Sicherheitskopien anzulegen, weil ich nicht im geringsten einsehe, der Musikindustrie noch mehr Geld in den Rachen zu werfen, weil ichs neu kaufen sollte.

Und zum Thema Kopierschutz kann ich nur noch sagen, das das die Grösste Frechheit und Kundenverar.....g ist, die der Musik-und Film Mafia je eingefallen ist.
und es gibt tätsächlich noch Menschen die sowas für gut heissen, das find ich schon etwas traurig, da denken mache wohl nicht mehr wirklich nach, bevor sie sowas rausposaunen...nur meine Meinung, mash
 

Harald909

Prinzenapfel
Registriert
18.03.05
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550
Privatkopie ist zulässig

Liebe Leute,

ich darf noch einmal das Bundesverfassungsgericht zitieren:

"Durch § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG bleiben einzelne Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch weiterhin grundsätzlich zulässig, wenn dazu nicht eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. (...) Es ist nicht erkennbar, dass die Einführung der §§ 95 a, b UrhG für den Beschwerdeführer insoweit substantielle Änderungen gebracht hat.

Zutreffend ist allerdings, dass Selbsthilfemaßnahmen zur Umgehung eines etwaigen Kopierschutzes nunmehr auch dann rechtswidrig sind, wenn sie dazu dienen, von der Erlaubnis des § 53 Abs. 1 UrhG Gebrauch zu machen. Damit ist aber keine Strafandrohung verbunden [!!! H.]. Denn § 108 b Abs. 1 letzter Satzeinschub, § 111 a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UrhG nehmen Umgehungen des Kopierschutzes zum eigenen privaten Gebrauch von straf- und bußgeldrechtlichen Sanktionen aus. (...) Zudem ist das Sich-Verschaffen eines geeigneten Werkzeugs beispielsweise aus dem Internet per Download auch nach (...) tatsächlich möglich und - wenn es zu privaten Zwecken erfolgt - ebenso wie das Umgehen des Kopierschutzes selbst weder mit Strafe noch mit Bußgeld bedroht."​

Kurz und gut: Auch wenn Unternehmen anderes verbreiten und von "Raubkopierern" sprechen: Ihr dürft alle zum privaten Gebrauch Kopierschutz umgehen, dürft hierfür Programme nutzen. Das ist zwar rechtswidrig, aber nicht strafbar (so wie ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen...).

Es gilt aber § 95a Abs. 3 UrhG:

"Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die

1.
Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder

2.
abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder

3.
hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern."​

Insofern sollten Hinweise auf Maßnahmen, mit denen Kopierschutz umgangen werden kann, nur nichtöffentlich erfolgen. Ob Apfeltalk in Anspruch genommen werden kann, wenn Mitglieder Links erwähnen, ist eine andere Sache. Die Verurteilung ("nur" zur Unterlassung) von Heise betraf einen redaktionellen Text, der Heise zugerechnet werden konnte, allerdings soll das nach vereinzelter Rechtsprechung auch für Beiträge in Foren gelten (http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982). Hier ist die Rechtsprechung noch im Fluss und die Sicherheit die Mutter in der Porzelankiste. Ein strafrechtliches Risiko besteht jedenfalls nicht.

Wenn Programme als Nebeneffekt die Umgehung von Kopierschutz mit sich bringen, ist im Übrigen § 95a Abs. 3 UrhG nicht betroffen - sofern man nicht mit dieser Eigenschaft Werbung macht... So war es, so sehe ich es, bei dem Programm hier, das ich mir noch rechtzeitig besorgt habe... Weitere Auskünfte nur privat...;) :innocent: