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DSGVO: Datenschützer reichen Beschwerde gegen Apple ein

Martin Wendel

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DSGVO: Datenschützer reichen Beschwerde gegen Apple ein
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Die im vergangenen Jahr in Kraft getretene DSGVO gewährt ein umfassendes Auskunftsrecht bezüglich der Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Die vom österreichischen Datenschutzexperten Max Schrems gegründete Non-Profit-Organisation Noyb hat nun jenes Auskunftsrecht bei mehreren Streamingdiensten getestet, darunter auch bei Apple Music. In allen Fällen hat Noyb teils gravierende Mängel entdeckt, mit denen sich nun die österreichische Datenschutzbehörde befassen wird.


8 von 8 Diensten verstoßen gegen DSGVO


Noyb hat insgesamt acht Musik- und Videostreamingdienste getestet. Neben Apple Music standen auch Amazon Prime, DAZN, die österreichische Plattform Flimmit, Netflix, SoundCloud, Spotify und YouTube auf dem Prüfstand. Zwei Dienste, namentlich DAZN und SoundCloud, haben überhaupt nicht auf die Auskunftsanfrage reagiert. Bei den anderen Diensten werden von Noyb die teils mangelhafte Bearbeitung der Auskunftsanfrage kritisiert. So soll etwa keines der automatisierten Systeme größerer Dienste alle relevanten Daten zur Verfügung gestellt haben.
„Viele Unternehmen richten automatisierte Systeme ein, um auf Zugriffsanfragen zu reagieren. Oft liefern sie jedoch nicht einmal ansatzweise die Daten, auf die jeder Benutzer und jede Benutzerin ein Recht hat. In den meisten Fällen erhielten Benutzer und Benutzerinnen nur die Rohdaten, jedoch keine Informationen darüber, mit wem diese Daten geteilt wurden. Dies führt zu strukturellen Verletzungen der Benutzerrechte und Benutzerinnenrechte, da diese Systeme dazu dienen, die relevanten Informationen zurückzuhalten."
– Max Schrems, Datenschützer

Strafausmaß theoretisch bis zu 18,8 Milliarden Euro


Noyb hat wie erwähnt gegen alle getesteten Anbieter Beschwerden bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht, die nun mit den zuständigen Behörden in den Ländern der Hauptniederlassung der jeweiligen Streaming-Dienste zusammenarbeiten muss. Für Apple Music wäre das der Standort der europäischen Niederlassung in Irland. Die DSGVO sieht eine Höchststrafe von 4 Prozent des jeweiligen Umsatzes vor. Es geht bei den Beschwerden somit insgesamt um ein Strafausmaß von theoretisch bis zu 18,8 Milliarden Euro für die acht getesteten Dienste.

Via Der Standard & Noyb
 

Mure77

Golden Noble
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Also müsste Apple in dem Bereich vom kompletten Umsatz her die Strafe zahlen und Spotify nur 163 Mio obwohl die mehr Kunden im Bereich Streaming haben ?
 

MichaNbg

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Ich würde mal sagen, dass Apple „etwas“ mehr Umsatz und Gewinn macht als Spotify ;)

Siehe auch Amazon oder YouTube. Amazon Music ist offenbar keine Ausgründung und eigenständiges Untermehmen wie bsp YouTube/Google?
 

Jan Gruber

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Also müsste Apple in dem Bereich vom kompletten Umsatz her die Strafe zahlen und Spotify nur 163 Mio obwohl die mehr Kunden im Bereich Streaming haben ?

Weil die Strafe so definiert ist, 4 Prozent vom Konzernumsatz. Da Apple keine "Subkonzerne hat", worüber man jetzt mal erheblich nachdenken sollte vielleicht, betrifft es eben auch den Umsatz vom iPhone zb ;)
 

ottomane

Golden Noble
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Da Apple keine "Subkonzerne hat", worüber man jetzt mal erheblich nachdenken sollte vielleicht,

Das habe ich auch gedacht. Da lauern jede Menge Risiken, die mit dem Konzern skalieren und nicht mit einer Sparte. So eine Aufteilung hätte aber evtl. zur Folge, dass man die Einzelbilanzen zu sehen bekäme. Und die hütet Apple ja wie den heiligen Gral.
 

MichaNbg

Bittenfelder Apfel
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Genau deshalb wird es keine Ausgründungen geben.
 

Mitglied 105235

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Sind die Unternehmen verpflichtet einen die Daten Verständlich aufzubereiten?
 

Jan Gruber

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Sind die Unternehmen verpflichtet einen die Daten Verständlich aufzubereiten?

Im Sinne der Bilanz ja. Wenn du iTunes raus ziehst siehst du halt genau was sie mit dem an Gewinn/Umsatz machen - und hast dann mal nen Teil der Services Extra. Das es nie eine Ausgründung geben wird würd ich nicht sagen. Das hätte ich bei Google gesagt - und mich geirrt. Aber ich denke sie können sich die Geheimniskrämerei sicher noch einige Zeit leisten
 
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maniacintosh

Strauwalds neue Goldparmäne
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Also müsste Apple in dem Bereich vom kompletten Umsatz her die Strafe zahlen und Spotify nur 163 Mio obwohl die mehr Kunden im Bereich Streaming haben ?

Die 4% in der DSGVO sind eine Höchststrafe, es ist nicht gesagt, dass diese verhängt wird oder verhängt werden muss. So wird ein DAZN oder SoundCloud eher die Höchststrafe (wenn auch da nur 20 Mio.) zahlen müssen als Apple, da immerhin Informationen zur Verfügung stellt, wenn vielleicht auch nicht alle nötigen.
 

Jan Gruber

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Die 4% in der DSGVO sind eine Höchststrafe, es ist nicht gesagt, dass diese verhängt wird oder verhängt werden muss. So wird ein DAZN oder SoundCloud eher die Höchststrafe (wenn auch da nur 20 Mio.) zahlen müssen als Apple, da immerhin Informationen zur Verfügung stellt, wenn vielleicht auch nicht alle nötigen.

Ne klar ist das nur das Maximum. Aber da gings ja eher darum warum Apple das von allem zahlt - und da ist der springende Punkt der Konzernumsatz und nicht der des Produkts.
 

maniacintosh

Strauwalds neue Goldparmäne
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Das ist klar, aber sehen wir es so: Apple wird die fehlenden Informationen nicht nur bei Apple Music nicht mitliefern, das wird genauso bei der Apple ID generell schon gelten, auch beim App-Store und und und... Da stehen also auch viel mehr Daten hinter als bei Spotifiy, die nur Streaming machen.
 
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