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Weiterer Gegenwind erreicht Deutschlands größten Telekommunikationskonzern: Nachdem die Deutsche Telekom gegen Ende April seine Pläne zur Drosselung von Datenvolumen bei DSL-Verträgen offenlegte und dafür eine Welle der Empörung kassierte, steht dem Konzern jetzt eine erste Abmanhnung ins Haus. Der Absender ist die Verbraucherzentrale des Landes Nordrhein-Westfalen – und die fordert: Die entsprechenden Klauseln ersatzlos zu streichen. Kommt das Unternehmen dieser Forderung nicht nach, droht der Rechtsweg.[PRBREAK][/PRBREAK]
Die Verbraucherschützer sehen im Vorgehen der Telekom eine "unangemessene Benachteiligung der Verbraucher", deren Übertragungsgeschwindigkeit nach dem Willen des Unternehmens ab einer bestimmten Volumengrenze auf eine Bandbreite von 384 Kbit/s gebremst werden soll. Entsprechende Klauseln stehen seit dem 02. Mai in den Vertragsbedingungen der Telekom für die DSL-Tarife "Call&Surf" und "Entertain". Spätestens 2016 sollen sie umgesetzt werden.
Besonders große Sorgenfalten bereitet den Verbraucherschützern vor allem die Nutzung von Video-, Musik- und Telefondiensten im Internet. Diese seien bei solch geringen Bandbreiten heute "nicht mehr ohne Qualitätseinbußen möglich". Seien mehrere Anwendungen auf dem PC- oder Smartphone des Nutzers aktiv, drohe die Verbindung sogar in der Datendrosselung zu ersticken, heißt es aus dem Ministerium.
Nachdem zuletzt auch Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler vor einer Umsetzung der Pläne gewarnt hatte, positioniert man sich auch in der Verbraucherzentrale klar: Die Anbieter überträfen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen, erklärt der NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller. "Wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden und nimmt ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten", so Müller und drängt auf eine Streichung der neuen Regularien.
Bis zum 16. Mai hat die Telekom jetzt Zeit, dieser Forderung in Form einer Unterlassungserklärung nachzukommen. Will der Konzern auch künftig nicht auf die Verwendung dieser Klausel verzichten, droht ihm der Rechtsweg. Dann entscheiden Gerichte, ob die Pläne zur DSL-Drosselung zulässig sind oder nicht.
Die Verbraucherschützer sehen im Vorgehen der Telekom eine "unangemessene Benachteiligung der Verbraucher", deren Übertragungsgeschwindigkeit nach dem Willen des Unternehmens ab einer bestimmten Volumengrenze auf eine Bandbreite von 384 Kbit/s gebremst werden soll. Entsprechende Klauseln stehen seit dem 02. Mai in den Vertragsbedingungen der Telekom für die DSL-Tarife "Call&Surf" und "Entertain". Spätestens 2016 sollen sie umgesetzt werden.
Besonders große Sorgenfalten bereitet den Verbraucherschützern vor allem die Nutzung von Video-, Musik- und Telefondiensten im Internet. Diese seien bei solch geringen Bandbreiten heute "nicht mehr ohne Qualitätseinbußen möglich". Seien mehrere Anwendungen auf dem PC- oder Smartphone des Nutzers aktiv, drohe die Verbindung sogar in der Datendrosselung zu ersticken, heißt es aus dem Ministerium.
Nachdem zuletzt auch Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler vor einer Umsetzung der Pläne gewarnt hatte, positioniert man sich auch in der Verbraucherzentrale klar: Die Anbieter überträfen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen, erklärt der NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller. "Wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden und nimmt ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten", so Müller und drängt auf eine Streichung der neuen Regularien.
Bis zum 16. Mai hat die Telekom jetzt Zeit, dieser Forderung in Form einer Unterlassungserklärung nachzukommen. Will der Konzern auch künftig nicht auf die Verwendung dieser Klausel verzichten, droht ihm der Rechtsweg. Dann entscheiden Gerichte, ob die Pläne zur DSL-Drosselung zulässig sind oder nicht.
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