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Domains – Kann das Probleme geben?

  • Ersteller Ersteller AB-1987
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AB-1987

Gast
Hallo,

beispiel: apfeltalk.de und apfel-talk.de – apfeltalk.de ist bereits von user X registriert und ich möchte jetzt die domain apfel-talk.de kaufen, welche noch nicht registriert ist.

Kann das in irgendeiner weise probleme geben? hat der jenige der die domain ohne “bindestrich“ zuerst gekauft hat recht auf eine ähnliche domain?

danke für eure info!
 
Prima, danke schonmal! Kann man davon ausgehen, dass wenn man über Suche / Recherche sucht und nichts findet, dass da keine Eintragung vorliegt?
 
lol.... apfel-talk.de registrieren und dann denken es gäbe keine Probleme. Das ist viel zu ähnlich zur etablierten apfeltalk.de. Denk dir selber was aus und versuch nicht die Kreativität anderer zu kopieren.
 
lol.... apfel-talk.de registrieren und dann denken es gäbe keine Probleme. Das ist viel zu ähnlich zur etablierten apfeltalk.de. Denk dir selber was aus und versuch nicht die Kreativität anderer zu kopieren.
so wie ich das verstanden hab, war das nur ein Beispiel!
Gruss, risiko90
 
Wir haben bereits erfolgreich andere Personen abgemahnt, die ähnliches versucht haben. Wenn du dir dies ersparen willst würde ich das lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Denkt ihr jetzt wirklich, er wolle apfel-talk.de registrieren? Ich denke, es geht eher um sowas wie schuleschwänzen.de oder schule-schwänzen.de - auch wenns schlechte Beispiele sind, wärens in einem solchen Fall m.E. keine "Marken". Apfel-talk.de will er bestimmt nicht registrieren.
 
Dennoch kann das arge Probleme geben, selbst wenn keine Marke eingetragen ist.
Zum Beispiel gibt es da das Namensrecht. Wenn man als Peter Schmidt die Domain mueller.de registriert, kann ein Herr Müller auf Herausgabe klagen und wird damit (bei diesen häufigen Namen wie Schmidt oder Müller wohl eher weniger) mit hoher Wahrscheinlichkeit Recht bekommen.
Zum anderen gibt es auch das Recht desjenigen, der die Domain zuerst registriert hat. Wenn da eine Verwechslungsgefahr besteht, könnte der Nachzügler Probleme bekommen. Frei nach dem Motto "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
 
Was ändert das an .holgers Aussage?
Es ist IMHO ein Unterschied ob ich dieses bei einer Seite wie apfeltalk.de (bzw. mircro-soft usw) oder bei etwas wozu ich auch einen direkten Bezug habe (z.B. familiemueller und familie-mueller). Ich habe das obrige auch als Beispiel aufgefasst. Man muss das halt für den einzelnen Fall abwiegen.
 
Hallo,

beispiel: apfeltalk.de und apfel-talk.de – apfeltalk.de ist bereits von user X registriert und ich möchte jetzt die domain apfel-talk.de kaufen, welche noch nicht registriert ist.

Kann das in irgendeiner weise probleme geben? hat der jenige der die domain ohne “bindestrich“ zuerst gekauft hat recht auf eine ähnliche domain?

danke für eure info!

es war wie man lesen kann ein beispiel.

was ich komisch finde, dass die domain apfel-talk.de wirklich nicht registriert ist…
 
Es ist IMHO ein Unterschied ob ich dieses bei einer Seite wie apfeltalk.de (bzw. mircro-soft usw) oder bei etwas wozu ich auch einen direkten Bezug habe (z.B. familiemueller und familie-mueller). Ich habe das obrige auch als Beispiel aufgefasst. Man muss das halt für den einzelnen Fall abwiegen.

Abgesehen von irgendwelcher rechtlicher Konsequenz/Fragestellung bleibt aber .holgers Urteil in Richtung 'mangelnde Kreativität' nach wie vor vorhanden. Da explitzit in Richtung 'geschützter Marken' gefragt wurde, lasse ich deinen Einwand mit familiemüller und familie-müller mal einfach - für mich - nicht gelten. Es geht mE also sehr wohl um öffentlich bekannte Begriffe/Schlagworte...

Wie stehts irgendwo in einer Signatur: just my two cents....

Gruß
Noed
 
Domains die den Sinnbegriff in sich tragen werden durch einen Bindestrich "-" nicht begriffsrelevant befreit. Was bedeutet, wenn du einen Begriff, der bereits mit dem Genre, in dem der Begriff gebraucht wird, übereinstimmt, kann es zu Problemen mit dem Urheber des TLD-Holders kommen. Der Bindestrich wird bei der Urheberprüfung lediglich (oder sogar beabsichtigt) als bewußt angebahntes "Domaincapturing" bewertet. Was bei den meisten TLD-Holder zu einer direkten Abmahnung führt.

:)
 
Domains die den Sinnbegriff in sich tragen werden durch einen Bindestrich "-" nicht begriffsrelevant befreit. Was bedeutet, wenn du einen Begriff, der bereits mit dem Genre, in dem der Begriff gebraucht wird, übereinstimmt, kann es zu Problemen mit dem Urheber des TLD-Holders kommen. Der Bindestrich wird bei der Urheberprüfung lediglich (oder sogar beabsichtigt) als bewußt angebahntes "Domaincapturing" bewertet. Was bei den meisten TLD-Holder zu einer direkten Abmahnung führt.

:)

Eine Abmahnung bringt dir aber erstmal garnichts. Das die meisten, die abgemahnt werden sich aufgrund der Kosten nicht auf eine Verhandlung einlassen wollen ist aber auch klar, bezeichnet jedoch kein geltendes Recht.

Fakt ist in Deutschland bezüglich Domains: Es gilt erstens das Recht des ersten (Wer zuerst kommt, mahlt zuerst). Rechte eines Dritten können bis auf Einzelfälle nur in Bezug auf Namens- oder Markenrecht geltend gemacht werden.
 
Eine Abmahnung bringt dir aber erstmal garnichts. Das die meisten, die abgemahnt werden sich aufgrund der Kosten nicht auf eine Verhandlung einlassen wollen ist aber auch klar, bezeichnet jedoch kein geltendes Recht.

Fakt ist in Deutschland bezüglich Domains: Es gilt erstens das Recht des ersten (Wer zuerst kommt, mahlt zuerst). Rechte eines Dritten können bis auf Einzelfälle nur in Bezug auf Namens- oder Markenrecht geltend gemacht werden.

So ist es. Solange Apfeltakl keine eingetragene Marke ist, kann ich mit apfel-talk.de machen was ich will. Auch wenn ich da einen Birnen-Chat einrichte, kann apfeltalk.de da gar nichts gegen machen.

Joey23