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Disney+ darf Kund:innen nicht länger rechtswidrig sperren

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Geschrieben von: Jan Gruber
Disney+ Streaming-News Bob Iger Paid-Sharing

Die Verbraucherzentrale NRW hat Disney+ erfolgreich wegen unrechtmäßiger Sperrungen zahlender Kund:innen abgemahnt. Hintergrund war eine Praxis des Streamingdienstes, die Nutzer:innen technisch daran hinderte, bereits bezahlte Inhalte abzurufen. Disney+ darf künftig keine derartigen Barrieren mehr einsetzen, entschied die Verbraucherzentrale. Dieser Beitrag analysiert den Hintergrund, bewertet die rechtliche Einordnung und erläutert die Konsequenzen für Disney+ und betroffene Kund:innen.

Technische Blockade nach Preiserhöhung​


Die Ursache des Konflikts war eine Änderung im Zusammenhang mit der jüngsten Preiserhöhung von Disney+. Im Oktober 2024 hob Disney+ die Preise für seine Abonnements spürbar an. Das Premium-Abo ohne Werbung verteuerte sich von zuvor 11,99 Euro auf nunmehr 13,99 Euro monatlich. Auch das Standard-Abo stieg im Preis von 8,99 Euro auf 9,99 Euro pro Monat. Einzig das werbefinanzierte Basis-Abo blieb unverändert bei monatlich 5,99 Euro.

Als Reaktion auf diese Preiserhöhungen zeigte Disney+ seinen Bestandskund:innen ein Pop-up-Fenster mit drei Optionen an: Zustimmung zur Preiserhöhung, Downgrade des Abos oder sofortige Kündigung. Nutzer:innen, die keine sofortige Auswahl trafen, verloren unmittelbar den Zugang zu ihren bereits bezahlten Inhalten. Diese Praxis bewertete die Verbraucherzentrale NRW als rechtswidrig, da Kund:innen durch technische Maßnahmen zu einer Entscheidung gezwungen wurden.

Verbraucherrechtliche Bewertung und Reaktion von Disney+​


Die Vorgehensweise von Disney+ verstieß laut Verbraucherzentrale NRW klar gegen geltendes Verbraucherrecht. Insbesondere das Drängen von Kund:innen durch technische Sperren widerspricht den Grundsätzen der Vertragsfreiheit. Nutzer:innen müssen frei und ohne Druck entscheiden können, ob sie Vertragsänderungen akzeptieren oder ablehnen möchten.

Disney+ verzichtete auf eine gerichtliche Auseinadersetzung und unterzeichnete stattdessen freiwillig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Der Konzern verpflichtete sich, die umstrittene Praxis bis spätestens 31. Mai 2025 vollständig einzustellen. Damit vermeidet Disney+ potenziell kostspielige Rechtsfolgen, akzeptiert aber zugleich die Auffassung der Verbraucherschützer:innen.

Auswirkungen auf Disney+ und Nutzer:innen​


Die Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW stellt sicher, dass Disney+ künftig keine technisch bedingten Zwangsmaßnahmen zur Annahme neuer Vertragsbedingungen nutzen darf. Für Kund:innen bedeutet dies mehr Sicherheit und Klarheit bei der Nutzung ihres bezahlten Dienstes. Nutzer:innen behalten künftig uneingeschränkten Zugriff auf bezahlte Inhalte, auch wenn sie einer Preiserhöhung nicht sofort zustimmen.

Parallel zur Preiserhöhung verschärfte Disney+ auch seine Regeln zum Account-Sharing. Seit Herbst 2024 müssen Nutzer:innen, die ihren Account mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts teilen wollen, einen zusätzlichen Betrag bezahlen. Damit setzt Disney+ auf eine Kombination aus Preiserhöhungen und strikteren Nutzungsbedingungen, um die Profitabilität zu steigern.

Via Presseportal

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Wir haben Disney letztes Jahr auch gekündigt, unser Sohn hat Disney durch ein Angebot der Telekom abgeschlossen, welches noch ein 3 Monate laufen wird, wenn er es verlängert haben wir Disney auch weiterhin, wenn nicht, dann nicht.
Für Disney gebe ich bei den Preisen keinen Euro mehr aus. Das ist einfach zu happig für zu wenig neuen Content.