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Das schoß mir durch den Kopf, als ich heute meine Zeitung gelesen habe. In diesem Artikel wird u. a. ausgeführt:
Vielleicht sollte man bei zukünftigen Verkäufen in der Bucht ein Label mit auf die Bilder pappen "Schäuble-proof" .
(Hervorhebung von mir)Wer eine Beobachtung ahne, könne heikle Daten ohnehin dem Zugriff entziehen, erklärt Krempl: Indem er Verschlüsselungsprogramme oder „einfach zwei Computer benutzt, einen für die Kommunikation und für die Sicherung von Text-, Ton- und Bilddateien einen anderen – ohne Internetverbindung, ohne die niemand zugreifen kann“ – jedenfalls nicht online. Ständige Providerwechsel oder die Nutzung öffentlicher Rechner in Behörden und Internetcafés würden eine Zuordnung von Daten zu ihren Urhebern oder Nutzern kaum zulassen. Und für Betriebssysteme wie Apple oder Linux gibt es kaum Spähprogramme, „weil Hacker hier nicht auf das Fachwissen der Masse zurückgreifen können“ – für die sind Viren nämlich nur interessant, wenn sie viele Nutzer erreichen. Genau das hat das Verfassungsgericht aber ausgeschlossen.
Vielleicht sollte man bei zukünftigen Verkäufen in der Bucht ein Label mit auf die Bilder pappen "Schäuble-proof" .