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Die AirBell im Test - Klingel mit AirTag-Halter

Andreas Vogel

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Andreas Vogel
Die AirBell ist eine Fahrrad-Klingel mit AirTag-Halter. Wir haben in einem neuen YouTube Video das kleine Gadget ausprobiert.



Spätestens seit steigenden Spritpreisen, aber auch wegen Staus und Klimakatastrophe steigen immer mehr Menschen aufs Fahrrad um. Seit ein paar Jahren zunehmend auch eBikes. Schnell legt man 5000 Euro und mehr für diese Räder hin. Eine Fahrradversicherung ist ein Weg vor Verlust zu schützen, die AirBell ein anderer. In einer kleinen, leichten Fahrrad-Klingel integriert versteckt sich ein AirTag. Ein spannendes Gadget, das wir einem neuen YouTube Video ausprobieren.
Das Video: Die AirBell im Test


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Es gibt auch andere Möglichkeiten einen AirTag am oder im Fahrrad zu verbauen, die AirBell ist eine charmante Variante.

Habt Ihr Euer Fahrrad geairtagt? Und wenn ja, welche Variante wählt Ihr? Schreibt uns!

Den Artikel im Magazin lesen.
 
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J.Lebowski

Ingrid Marie
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Klar braucht die Welt das. Habe seit 3 Monaten ein teures Fahrrad und sehe bereits erste Spuren von Knackversuchen an meinem Schloss. Zum glück ein sehr robustes genommen. Habe mir nun einen Airtag in einem aus dem 3D Drucker stammenden Reflektor an der Sattelstange befestigt.
 
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Bruenor75

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Klar braucht die Welt das. Habe seit 3 Monaten ein teures Fahrrad und sehe bereits erste Spuren von Knackversuchen an meinem Schloss. Zum glück ein sehr robustes genommen. Habe mir nun einen Airtag in einem aus dem 3D Drucker stammenden Reflektor an der Sattelstange befestigt.
Und sollte ein eventueller Fahrraddieb ein iPhone haben, wir er recht fix gewarnt, dass ihm ein fremder Airtag folgt, oder irre ich mich?
 

J.Lebowski

Ingrid Marie
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Erst nach Stunden. und nur, wenn er die ganze Zeit auf dem Rad sitzt bzw. es körpernah mit sich führt.
 

dtp

Roter Winterstettiner
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Und sollte ein eventueller Fahrraddieb ein iPhone haben, wir er recht fix gewarnt, dass ihm ein fremder Airtag folgt, oder irre ich mich?

Ist doch gut so. Evtl. lässt er das Bike dann lieber stehen, weil er das AirTag nicht finden kann.

Klar ist, dass ein AirTag kein Diebstahlschutz ist. Aber es könnte durchaus helfen, das Rad wiederzufinden. Nichtsdestotrotz sollte man ein höherwertiges Fahrrad immer entsprechend versichern.

Ich habe noch ein ZiiLock X Smart Fahhradschloss, das mir per App Bescheid gibt, wenn das Bike bewegt wurde. Aber da das per BT kommuniziert, ist die Reichweite relativ beschränkt. Da ist das AirTag eine gute Ergänzung. Meins ist aber an anderer Stelle "versteckt".
 
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Bruenor75

Celler Dickstiel
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Also ich bekomme schon nach gut einem Kilometer gehen, so nach 10-15 Minuten eine Warnung, wenn ich den Schlüssel mit dem Airtag meiner Frau dabei habe. Nach Stunden kann nicht stimmen.
 
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Hundoggo

Winterbanana
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Und sobald das gestohlene Fahrrad nicht einsehbar auf fremden Grundstück steht, hat man trotzdem keine Handhabe mehr, oder? Lasse mich da jetzt gerne korrigieren, aber im Grunde ist das ja nur unmittelbar praktisch, um jemanden zu „verfolgen“, wobei man zu Fuß ja langsamer ist, als der Typ mit deinem Bike 😅

Ich find‘s jedenfalls fragwürdig, aber whatever.
 

dtp

Roter Winterstettiner
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Und sobald das gestohlene Fahrrad nicht einsehbar auf fremden Grundstück steht, hat man trotzdem keine Handhabe mehr, oder?

Dort vielleicht nicht unmittelbar. Aber wenn der Dieb das Rad irgendwo öffentlich abstellt, dann schon. Und wenn er es verkauft hat, auch, denn man hat als Eigentümer gestohlenen Gutes immer einen Herausgabeanspruch, da das Eigentum nicht durch gutgläubigen Erwerb übergehen kann.

Ich find‘s jedenfalls fragwürdig, aber whatever.

Ist doch besser als nichts. Und so viel kostet so ein AirTag ja nun auch wieder nicht.
 

Michael Reimann

Geschäftsführung
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Die meisten Fahrraddiebstähle erfolgen spontan und unüberlegt. Daher kann (Betonung liegt auf "kann") so ein Device nützlich sein. Und was den Warnton angeht: Ich glaube es wird die Bekanntheit von AirTags überschätzt. Die Dinger kennt kaum jemand. Ja klar, hier in der Bubble ist das natürlich anders. In der Realität kenn das Ding keiner.

Und selbst wenn das Ding nach wenigen Minuten losgehen sollte muss ein Dieb erstmal realisieren, dass es sich um ein "Tracking" handelt. Apple hält sich - aus gutem Grund - mit genauen Angaben zur Zeit auch sehr bedeckt.

Dort vielleicht nicht unmittelbar. Aber wenn der Dieb das Rad irgendwo öffentlich abstellt, dann schon. Und wenn er es verkauft hat, auch, denn man hat als Eigentümer gestohlenen Gutes immer einen Herausgabeanspruch, da das Eigentum nicht durch gutgläubigen Erwerb übergehen kann.



Ist doch besser als nichts. Und so viel kostet so ein AirTag ja nun auch wieder nicht.

Frei nach dem Motto: Besser haben, als brauchen. Ein gutes Schloss ist sicher sinnvoller. 😅
 
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quiddjes

Danziger Kant
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Früher hat man nach der Fahrradprüfung immer solche Aufkleber bekommen. Da kannst dann dein Rad überall ohne Schloß stehen lassen. Das rührt keiner an.

Fahrradregistrierungen gibt es heute noch, dabei wird eine Nummer in das Rad geätzt und der Eigentümer registriert. Und: Das schützt wirklich besser als jedes Schloss, du hast vollkommen recht.

Beispiel: Mein Sohn radelt mit seinem neuen Rad zur Schule, begleitet von einem Freund auf dessen Rad. Da dieser Freund sein Schloss vergessen hat, hat mein Sohn beide Räder mit seinem Schloss zusammengeschlossen. Nach dem Unterricht stellen sie fest: Schloss geknackt, das alte Rad des Freundes gestohlen, das nagelneue Rad meines Sohnes steht da noch. Der Unterschied: Das Rad meines Sohnes war registriert!

Ehrlich gesagt: Ich hätte nicht für möglich gehalten, dass das wirklich ein Hemmnis ist. Zusätzlich: Wenn mal wieder ein Lager ausgehoben wird, kann man die Räder den Eigentümern zuordnen, wenn es mal nicht geholfen hat.

Besser als jedes AirTag, das Infrastruktur braucht (das sendet ja nicht aktiv) und gefunden werden kann. Besser ist eigentlich nur noch ein GPS-Gerät, das natürlich deutlich teurer ist und aus einem Metallcontainer auch nicht senden kann.
 
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Cohni

Ananas Reinette
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...Die meisten Fahrraddiebstähle erfolgen spontan und unüberlegt...
Jein...😊

Das größte Problem sind organisierte Bandendiebstähle, wo ganze Transporter-Ladungen an Fahrrädern vor allem Richtung Osteuropa verschwinden. Wie im PKW-Bereich gibt es regelrechte Auftrags-Diebstähle, bei welchen Fahrräder gezielt ausgesucht werden.

Natürlich sind da noch genügend Diebstähle, wo die Drahtesel nicht im Ausland landen.

Ich würde im Prinzip je nach Wert (persönlicher oder materieller Art) alle möglichen hier genannten Maßnahmen empfehlen. Nicht entweder oder, sondern "und". Das heißt:

Ordentliche Schließung+Registrierung+Tracker+irgendwas, was ich noch vergessen habe 😁

Insofern empfinde ich versteckte AirTags oder andere Tracker als Zusatzmaßnahme absolut berechtigt und empfehlenswert. Betonung liegt auf Zusatzmaßnahme neben den üblichen anderen.

...Und sobald das gestohlene Fahrrad nicht einsehbar auf fremden Grundstück steht, hat man trotzdem keine Handhabe mehr, oder?...
Ein derartige Ortung gibt der Polizei die rechtliche Handhabe, das Grundstück zu betreten und das Diebesgut sicherzustellen bzw. zu beschlagnahmen. Die Frage vorher wäre, ob irgendwelche Umstände Gefahr im Verzug begründen lassen oder ob man sich einen gerichtlichen Beschluss besorgen müsste.
Auch die freiwillige Herausgabe durch einen gutgläubigen Käufer wäre denkbar...ach zig Varianten, was sein könnte.
Aber so eine Ortung wäre schon mal sehr hilfreich, damit die entsprechenden Strafverfolger wissen, wo sie klingeln oder klopfen müssen. 😊

Also strafrechtliche Handhabe ja, private eher nein. 😉

Leider sind Sicherstellungen und Rückgaben an den Eigentümer in diesem Kriminalitätsbereich eher die Ausnahme. Meistens heißt es, dass die guten Stücke nachhaltig weg sind.
 
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Hundoggo

Winterbanana
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Ein derartige Ortung gibt der Polizei die rechtliche Handhabe, das Grundstück zu betreten und das Diebesgut sicherzustellen bzw. zu beschlagnahmen.

Ist das wirklich so? Schließlich könnte ich auch einfach einen Airtag über die Mauer werfen und alles mögliche behaupten.
Das soll jetzt keine Diskussion werden, mich würde es einfach interessieren, weil ich selbst bei google noch nicht fündig geworden bin.

Bzw. gibt es da einen Präzedenzfall oder einen Gesetzestext oder sowas?
 

Cohni

Ananas Reinette
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Ist das wirklich so? Schließlich könnte ich auch einfach einen Airtag über die Mauer werfen und alles mögliche behaupten.
Das soll jetzt keine Diskussion werden, mich würde es einfach interessieren, weil ich selbst bei google noch nicht fündig geworden bin.
Ja, ist so. Grundlage ist, dass das Fahrrad als gestohlen gemeldet wurde, also eine Strafanzeige, ein Ermittlungsverfahren existiert. Und es kommt natürlich auf die genauen Umstände an, wie und mit welchem Aufwand da agiert wird.

Ich könnte auch falsch behaupten, auf einem Grundstück liegt eine Leiche und die Polizei müsste tätig werden. Es sei denn, die objektiven Umstände lassen es von vornherein zu, einschätzen zu können, dass meine Behauptung nicht stimmen kann. Aber ignorieren geht nicht, es muss ermittelt werden.

Der Vergleich passt nicht ganz, weil ich mit einem AirTag-Signal und dem Ermittlungsverfahren (Fahrrad gestohlen) sogar schon zwei objektive Hinweise habe und nicht nur eine subjektive Aussage.

Ob der objektive Sachverhalt (AirTag geortet) dann zum Erfolg führt, ist keine Garantie, klar. Aber abgeklärt werden muss und ich habe als unschuldiger Grundstücksbesitzer einfach Pech, auf dessen Boden der weggeworfene AirTag liegt, dass jetzt die Bullerei vor der Tür steht. Das gehört zum allgemeinen Lebensrisiko dazu. 😉
 
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alex34653

Kaiserapfel
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Ist das wirklich so? Schließlich könnte ich auch einfach einen Airtag über die Mauer werfen und alles mögliche behaupten.
Das soll jetzt keine Diskussion werden, mich würde es einfach interessieren, weil ich selbst bei google noch nicht fündig geworden bin.

Bzw. gibt es da einen Präzedenzfall oder einen Gesetzestext oder sowas?
Ist so. Könntest du. Würdest dich halt strafbar machen.
 

dtp

Roter Winterstettiner
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Ist es nicht eher so, dass die Polizei eine Privatwohnung bzw. ein Privatgrundstück nur bei Gefahr im Verzug durchsuchen darf und es ansonsten eines richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Beschlusses bedarf?
 

Cohni

Ananas Reinette
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Richtig. Die Hürden zur Anwendung einer Gefahr im Verzug sind in den letzten Jahren deutlich höher gelegt wurden und es ist tatsächlich eher der Ausnahmefall, der es ja rechtlich auch sein soll.

Es wird gerne zwischen Gefahr im Verzug im Sinne strafprozessualer Maßnahmen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens (StPO=Bundesgesetzt) und einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben verwechselt. Im letzteren Falle handelt die Polizei auf Grundlage der Gefahrenabwehr und den entsprechenden Polizeigesetzen der Länder und natürlich sofort.

Sicherlich gibt es denkbare Konstruktionen, aber ich denke im Zusammenhang mit einem einfachen Fahrraddiebstahl wird es eher sehr sehr selten zu einer Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug oder gar einer Gefahrenabwehr kommen.
Ersteres schon gar nicht zu normalen Geschäftszeiten. Ein richterlicher Beschluss kann notfalls auch per Telefon zunächst mündlich erfolgen, falls eine gewisse Dringlichkeit besteht.

Es kommt immer auf die konkrete Umstände eines Falles an.

Hier bei unserem Beispiel spielt es zunächst keine Rolle, ob der AirTag des geklauten Fahrrads sich noch an diesem befindet oder entfernt wurde und über einen Zaun geworfen. Man weiß es ja nicht.

Es liegt eine Anzeige vor, ein Ermittlungsverfahren besteht und das Diebesgut war vorher entsprechend gesichert gewesen.
Man kann die Sicherung bis zu einem konkreten Ort tracken. Wunderbar. Jetzt als Ermittlungsbehörde nichts zu machen, könnte in Richtung Strafvereitelung gehen.

Wir haben in diesem Falle objektive und subjektive Beweismittel vorliegen. Die Anzeige mit dem entsprechenden Informationsgehalt z.B. über die Sicherungsmaßnahmen am Fahrrad, das Ergebnis des Trackings usw. als objektive Aspekte und als subjektive u.a. die Aussage des bestohlenen Menschen.

Dazu kommen dann die objektiven Ermittlungsergebnisse vor Ort und man muss über das weitere Vorgehen entscheiden. Einfach nur klingeln und fragen, klingeln mit Zettel in der Hand oder der richterlichen Anordnung im Kopf...what ever.

Wenn es sich um einen völlig normalen Bürger handelt, wird man eher nur klingeln und durch Befragung zum Ergebnis kommen. Bei einem vorbestraften Fahrraddieb würde man die taktische Herangehensweise vielleicht anders gestalten. Wie geschrieben, es gibt unzählige mögliche Varianten. Mit und ohne richterlichen Beschluss.

EDIT PS:
@Hundoggo
Fast vergessen. Für Deutschland schau Dir mal die §§102, 103 ff. StPO an. Durchsuchung bei Beschuldigten, Dritten usw.
 
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alex34653

Kaiserapfel
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Kann mich - aus ö Sicht - anschließen. Einerseits bedarf es keiner schriftlichen Durchsuchungsanordnung, telefonisch reicht. Andererseits sähe ich einige Möglichkeiten bei uns „Gefahr im Verzug“ zu begründen (keine Telefonverbindung, Gefahr der Entsorgung des Beweismittels)
 
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Cohni

Ananas Reinette
Unvergessen
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„Gefahr der Entsorgung des Beweismittels“

Das ist eine viel schönere Formulierung als das in Deutschland geradezu gebellte „Verdunklungsgefahr“. 😁

Im Ernst, diese Begründungen, wie Verdunklungsgefahr usw. gelten natürlich auch in Deutschland. Es wird nur viel strenger geprüft als früher.

Während es damals ausreichte, den bei Mittag befindlichen Ermittlungsrichter mit einem zeitlich taktisch klug gewählten Anrufversuch nicht zu erreichen, wäre das heute nicht mehr statthaft.

Ich weiß ehrlich nicht mehr, was der ausschlaggebende Punkt war, dass man vor ein paar Jahren dem doch etwas inflationär genutzten Gefahr im Verzug in Deutschland etwas Einhalt gebot. War es ein Beschluss des BGH oder gar der EuGH?

Im Sinne der Rechtssicherheit für die Bürger ist das sicher deutlich besser.

Egal, wir driften ab. 😊
 
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