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Definition: Folgegeschäft

Antwuan

Gelbe Schleswiger Reinette
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Servus. Ich bin im Internet leider nicht so richtig fündig geworden. Mir stellt sich folgende frage.

Ich bin an einen 2 jährigen Vertrag gebunden, welcher demnächst ausläuft. Bei einer Verhandlung vor einiger Zeit, bekam ich eine Dienstleistung zugesprochen, die sich im Falle eines „Folgegeschäfts“, positiv für mich auswirkt.
Nun besteht jedoch die Möglichkeit diesen Vertrag zu verlängern.
Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob der Begriff „Folgegeschäft“, die zugesprochene Dienstleistung ausschließlich bei einem Neuvertrag wirksam macht, oder ob dieser Begriff auch für eine Vertragsverlängerung rechtens ist.
Mein Vertragspartner kann mir am Ende ja viel erzählen. Ich benötige leider eine klare Aussage, wie dieser Begriff definiert wird.

Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen ?

Vielen Dank.
 

cosmo58

Damasonrenette
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Moin @Antwuan ..

..bin im Internet leider nicht so richtig fündig geworden...
...
Mein Vertragspartner kann mir am Ende ja viel erzählen. Ich benötige leider eine klare Aussage, wie dieser Begriff definiert wird...

Weil der Begriff in vielen Geschäfts-, Rechts- und Lebensbereichen angewendet wird, wirst Du im Internet nicht viel schlauer werden.
Ohne den genauen Sachverhalt Deines Vertrages zu kennen, würde ich Dir zu folgendem raten:
Du sagst ja bereits "..kann mir viel erzählen.." - lass Dir alles schriftlich geben, mit genauem Wortlaut und Bezeichnungen.
Wenn Dein Vertragspartner das nicht möchte, ist was faul, und Dir zugesicherte Leistungen wirst Du (wahrscheinlich) nicht erhalten.
Wenn er meint "das können Sie mir schon glauben, wenn ich das verspreche" - ist ja schön, dann kann er es auch auf ein Blatt Papier mit Datum und Unterschrift setzen.
Somit gibt es klare Verhältnisse und hinterher kann keiner sagen, so war das nicht gemeint.
 

Antwuan

Gelbe Schleswiger Reinette
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Ich habe die Bestätigung dazu schriftlich in einer email erhalten. Ich möchte noch einmal ein Gespräch mit meinem Vertragspartner aufsuchen und benötige dazu handfeste Argumente. Ohne die genaue Bedeutung dieser Bezeichnung, bin ich mir unsicher zu argumentieren. Ich habe bereits mit einem anderen Mitarbeiter gesprochen. Dieser ist relativ jung und scheinbar noch nicht lange dabei.
Er glaube zu wissen, dass es sich bei dem Begriff "Folgegeschäft" um einen Neuvertrag handelt. Das ist für mich jedoch keine klare aussage und stammt seitens meines Vertragspartners. Darauf gebe ich also eher weniger.
Es ist tatsächlich so, dass ich damals leicht über´s Ohr gehauen wurde. Jedoch von einem anderen Mitarbeiter, der dort nicht mehr arbeitet. Später stellte sich heraus, dass ich nicht der einzige Kunde bin, der falsch beraten wurde.
Da ich jedoch bei einer Verlängerung tatsächlich bessere Konditionen erhalte, lohnt es sich für mich diesen Vertrag zu verlängern. Die damaligen konditerten gibt es so leider nicht mehr. Die Dienstleistung die ich damals nicht erhalten habe, wurde mir jetzt zugesprochen, sofern ich ein Folgegeschäft mit dem Unternehmen eingehe. Dazu muss ich jedoch wissen, ob der Begriff "Folgegeschäft" auch bei einer Vertragsverlängerung rechtens ist. Vorher kann ich leider nicht seriös argumentieren. Darum geht es mir.
 

cosmo58

Damasonrenette
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Moin @Antwuan ..

Vielleicht helfen Dir einige Links, wo Du Dich etwas in die Thematik einlesen kannst.
Dein Sachverhalt - "Vertrag" - ist grundsätzlich im BGB geregelt (hier eine etwas verständliche Darstellung):
https://www.juraforum.de/lexikon/vertrag
Dabei musst Du noch unterscheiden in verschiedene Vertragsarten. Nach Deinen dürftigen Angaben handelt es sich wohl bei Dir um einen Dienstvertrag:
http://www.derdualstudent.de/unterschied-dienstvertrag-werkvertrag.html

Der Begriff "Folgegeschäft" taucht im BGB nicht auf. Dies sind Abläufe / Vorgänge, wie sie häufig im Wirtschaftswesen (neudeutsch Business Management etc) verwendet werden. Hier ist "Folgegeschäft" (oft) gleichbedeutend mit "Anschlussgeschäft" oder mit dem tollen Begriff "Crossselling".
http://www.wirtschaftslexikon.co/d/anschlussgeschaeft/anschlussgeschaeft.htm

Hier mal ein Beispiel aus dem Finanzsektor:
http://www.sondertilgung.net/anschlussgeschaft/

Ein alltägliches Beispiel für ein Anschlussgeschäft findet man im Privat-Kfz-Leasing. Am Vertragsende wird das Auto zurückgegeben und vom Händler bewertet (km-Leistung, Schäden, übermässige Gebrauchsspuren etc). Oft kommen für den Leasing-Nehmer dann noch Kosten hinzu, die man häufig abwenden kann, wenn bei dem Händler ein Anschlussgeschäft (Folgegeschäft) getätigt wird - "ich nehm bei Ihnen das aktuelle Modell" - dann erfährt man grosszügiges Hinwegsehen über die o.g. Mängel.
Auch bei Mobilfunkverträgen wird ähnliches oft angewandt, wobei hier die "Vertragsverlängerung" als Rechtsbegriff genannt wird.

Der Begriff "Vertragsverlängerung" findet sich wiederum im BGB (konkret Laufzeitverlängerung):
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=21&art=6&find=AGB_Vertragslaufzeit__Laufzeitverl%E4ngerung

Das ist alles sehr trockene Rechtsmaterie und zudem schwierig zu lesen und verstehen.
Wenn der Sachverhalt für Dich sehr wichtig ist - sowohl begründet in der langen Vertragsbindung, als auch vielleicht mit erheblichen finanziellen Folgen für Dich - rate ich Dir in jedem Fall zu einer fachlichen Beratung. Das muss nicht unbedingt ein Rechtsanwalt sein, Du kannst auch eine Verbraucherzentrale kontaktieren.
Wie dem auch sei, bestehe auf jeden Fall auf die Schriftlichkeit aller Vereinbarungen, Zusatzleistungen und Konditionen.
Lass Dich nicht mit Standard-Verträgen und mündlichen Zusagen abspeisen. Auch einen Standardvertrag kann man mit einer "Ergänzung zum Vertrag zwischen.." erweitern.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Ich weiß nicht wie ich dir so recht helfen könnte. Deine Frage ist so schwammig formuliert, dass mir überhaupt nicht klar ist worum es nun geht.

Im Zweifel einfach alles schriftlich geben lassen und sich dann bei Problemen später darauf berufen. Wenn es dir nicht klar ist ob etwas nun „gilt oder nicht gilt“ dann das ebenfalls schriftlich klären.
 

Antwuan

Gelbe Schleswiger Reinette
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Servus Jungs.
Es handelt sich dabei tatsächlich um einen LeasingVertrag. Ich werde diesen um ein weiteres Jahr verlängern und das Fahrzeug anschließend, sehr wahrscheinlich kaufen.
Heute hatte ich ein Gespräch mit dem dortigen Teamleiter. Dieses ist zwar nicht wie erhofft verlaufen, dennoch positiv für mich ausgefallen.
Ich habe mich mit der Niederlassung bezüglich eines Servicepakets „gestritten“. Dieses zahle ich zwar monatlich, doch leider ist es nicht offizieller Bestandteil meines Vertrages. Da wurde ich damals wohl leicht über‘s Ohr gehauen.
Mir werden jetzt jedoch mehr als 1/3 des Service Preises erlassen. Einen Leihwagen gibt es für den Zeitraum auch komplett kostenlos. Wahrscheinlich einen A45 oder CLA45.
Aktuell fahre ich einen CLA 250 Coupé BJ 2016 und bin total verliebt in diesen Wagen.
 

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