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Cross-Forum Zitate

Ankaa

Beauty of Kent
Registriert
19.08.07
Beiträge
2.158
Hallo,
hier sind doch einige, die sich mit juristischen Fragen auskennen. Ich habe da mal eine Frage. Ich habe in einem Forum mehrfach Textstellen aus einem anderen Forum mit Quellenangabe zitiert, weil ich fand, dass diese die Argumente einer Diskussion genau auf den Punkt gebracht haben. Diese wurden wiederholt mit der Begründung "mögliche Urheberrechtsverletzung" gelöscht.

Ich habe jetzt mal bei Wikipedia nachgeforscht, werde aber nicht so richtig schlau. Ich bin jetzt soweit, dass Zitate sehr wohl dem Urheberrecht unterliegen, sie aber - vor allem in der Form von Kleinzitaten - ohne Einholung einer Genehmigung zitiert werden dürfen. Ist das richtig? Es geht um Diskussionsbeiträge, die in dem Forum jeweils ohne Login einsehbar waren, somit also öffentlich waren.

Kann mir da jemand weiterhelfen? Ist zitieren aus anderen Foren erlaubt oder stehen die Diskussionsbeiträge unter dem Urheberrecht des Beitragerstellers und es müsste somit eine Erlaubnis für das zitieren eingeholt werden?
Wenn dem so wäre stelle ich nämlich gerade alles, was ich in der Schule über das Zitieren gelernt habe, enorm in Frage :eek:
 
Zuletzt bearbeitet:

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
Registriert
24.08.08
Beiträge
893
Mir fällt ehrlich gesagt, kein Grund für eine Urheberrechtsverletzung, bzw. mir würden sofort verschiedene Fälle einfallen, die aus diesem Grund auch eine Urheberrechtsverletzung wären.
Als Beispiel möchte ich das Schreiben einer wissenschaftlichen Abhandlung nennen, in der man Bücher zitieren muss und Meinungen von verschiedenen Wissenschaftlern/Professoren darstellt und vergleicht.
Dies darf man, weil sie veröffentlicht wurden, also der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurden. Auch ein zitieren von Internetartikeln ist grundsätzlich erlaubt.

Jetzt ist die Frage, sind Beiträge in Internetforen für die Öffentlichkeit?
Dafür spricht eine ganze Menge. Demjenigen ist zum Zeitpunkt des sendens bewusst, dass er seinen Beitrag der Öffentlichkeit zugänglich macht und damit auch konkludent einwilligt das alle möglichen Leute ihn lesen können. Wo soll da nun der Unterschied zu einem Redaktionsartikel stehen?
So lange also die Quelle der Sätze angegeben ist und es als Zitat kenntlich gemacht ist, wüsste ich nicht wo hier eine Urheberrechtsverletzung stattfinden soll.
 

Ankaa

Beauty of Kent
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MacAlzenau

Golden Noble
Registriert
26.12.05
Beiträge
22.527
Da bei uns die Juristen, mangels sinnvoller Tätigkeiten, immer mehr die Oberhand gewinnen und die normalen Menschen mit Abmahnungen zupflastern, kann es schon sein, daß Forenbetreiber sich da in einer Art automatischen Reflexes absichern wollen.
Grundsätzlich gilt aber schon, auch wenn viele Webseitenbetreiber das ignorieren, daß man mit guten Gründen zitieren darf. Natürlich nicht gleich ein dreihundertseitiges Buch, und die Quelle muß angegeben sein.
Und das Zitat muß, vom Umfang her, in einem vernünftigen Verhältnis zu deinem Text stehen. Wenn du nur schreibst: Der xy sagt... und dann zwei Seiten anhängst, passt das nicht ganz - dann solltest du lieber einen Link setzen, damit bist du aus dem Schneider.
Wenn du eine lange Erläuterung gibst und dazwischen zwei, drei, vier Zeilen zitierst, ist das eine ganz andere Sache.