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Computer-Reparaturen als Einzelunternehmer -> genehmigungspflichtig?

Gerald92

Gloster
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Hallo!

Eine kurze Frage: Ich bin seit meinem 18. Geburtstag Einzelunternehmer. Nun möchte eine Kundin eine Speichererweiterung ihres Notebooks durch mich durchgeführt haben. Von der technischen Seite her ist das für mich kein Problem, ich habe schon etliche Male Notebooks zerlegt und wieder zusammengebaut und verfüge auch über einen Arbeitsplatz mit ESD-Matte und Handschuhe. Brauche ich für die Tätigkeit eine Genehmigung oder Nachweise über eine Berufsausbildung in dem Bereich?

Beispielsweise eine Steckdose darf auch nur von einem Elektroinstallateur oder branchenähnlichem Beruf verlegt werden.

Viele Grüße,
Gerald92
 

JazzP

Ingrid Marie
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Ich denke das ist nur dann wichtig wenn es zu einem Versicherungsfall kommt. Wie zB durch falsch angeschlossene Steckdose. Wenn du kein Elektriker bist zahlt eben keine Versicherung.

Bei Notebooks kann ich dir sagen, ich mach solche Services auch schon seit 10 Jahren und hatte noch nie Probleme. LG
 

Gerald92

Gloster
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Ich denke das ist nur dann wichtig wenn es zu einem Versicherungsfall kommt. Wie zB durch falsch angeschlossene Steckdose. Wenn du kein Elektriker bist zahlt eben keine Versicherung.

Bei Notebooks kann ich dir sagen, ich mach solche Services auch schon seit 10 Jahren und hatte noch nie Probleme. LG

Ok, danke. Sicherlich wäre es noch sinnvoll, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, falls doch mal was passiert.

Viele Grüße,
Gerald
 

computerschreck

Kleiner Weinapfel
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Ich bin zwar kein Experte, aber ich denke dass eine Genehmigung nicht unbedingt notwendig ist (ausser im Schadensfall, damit die Versicherung zahlt). Es ist nur besser fürs Geschäft wenn Du zertifiziert bist ;)

Gruß,
der schreck
 

Darkspy

Bismarckapfel
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Wenn etwas kaputt geht, und du nicht zertifiziert bist, hast du ein kleines Problem mit der Versicherung.
Weil, warum tust du etwas, was du "nicht kannst".

Beim RAM aufrüsten kann dir aber nichts passieren, da die meisten Hersteller eine einfache Klappe an den Boden schrauben wo man mit nur einer Schraube zum RAM kommt.
Es ist vorgesehen das der Kunde den RAM aufstockt.

Nur bei solch Sachen wie CPU oder LogicBoard.. das sollte man nur tun wenn man zertifiziert ist. ;)
 

JazzP

Ingrid Marie
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Inwieweit eine Betriebshaftpflicht für dich sinnvoll ist musst du selber abschätzen. Wenn zb vielleicht ein schaden von 500 oder 1000 € auftreten kann lohnt es sich nicht so eine teure Versicherung abzuschließen.
 

Gerald92

Gloster
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Inwieweit eine Betriebshaftpflicht für dich sinnvoll ist musst du selber abschätzen. Wenn zb vielleicht ein schaden von 500 oder 1000 € auftreten kann lohnt es sich nicht so eine teure Versicherung abzuschließen.

Ja, da muss man abwägen, ob die monatlichen Gebühren eine mögliche Schadensregulierung durch die Versicherung rechtfertigt. Bisher ist es auch so, dass ich nur wenige Kunden habe, die hauptsächlich aus dem Familienumfeld kommen, so dass eine Versicherung im Moment noch nicht wirtschaftlich ist. Wäre Interessant mal einige Angebote von Versicherungen einzuholen.
 

stary

Uelzener Rambour
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Ihr solltet erstmal unterscheiden zwischen Zertifizierung und Gewerbe Anmelden

Wenn ein Unternehmen mit gewinnbringender Absicht betrieben wird ist es in aller Regel anzumelden. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel aber dennoch wird es sehr wahrscheinlich angemeldet werden müssen. Selbst dann wenn man nicht soviel Umsatz macht das es das Finanzamt überhaupt interessiert. Die Gewerbeanmeldung läuft in der Regel im Gemeindeamt, Rathaus, Landratsamt ab.

Ob und wie man dann sein Gewerbe von irgendjemandem zertifizieren lässt ist wieder ganz etwas anderes genauso wie die hier angesprochene Betriebshaftpflicht. Das hat mit der normalen Gewerbeanmeldung noch überhaupt keine Verbindung.
 

proteus

Langelandapfel
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Eine Betriebshaftpflicht ist immer ein Muss. Wenn dir auf dem Weg zum Kunden was passiert, wenn du dein Haus abfackelst. Stell dir vor, das Kind des Kunden kriegt von deinem reparierten Notebook einen Stromschlag und ist gelähmt. Du bist zunächst mal in der Haftung - spätestens, wenn dein Kunde sagt, du hast es repariert. Szenario : Die Anwaltskanzlei von Dell gegen deinen Wiesenanwalt, der normalerweise Familienrecht macht. Ganz übel.
Ob man sich den Schaden leisten kann, weiss man erst, wenn er eingetreten ist - dann lautet die Antwort immer Nein ! Dein Kunde hat ein Unternehmen und die EDV fällt aus. Das kostet dann 1000 Euro - die Stunde.

Genehmigungspflichtig sind im Übrigen nur bestimmte Berufe, wie zum Beispiel Makler, Sicherheitsdienste, Anwälte oder Apotheker. Es kann dir aber durchaus passieren, das du in die Handwerksrolle eingetragen sein musst, ein völlig überholtes Standessystem, das es nur noch in Deutschland gibt. Aber letzten Endes muss der Kunde entscheiden, ob der einen Meisterbetrieb beauftragt oder nicht. Und ehrlich gesagt, den Murks, den die verbrechen ist auch nicht besser wie von der Ich AG an der Ecke.
 

JazzP

Ingrid Marie
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Naja soweit ich weiß ist bei einem Unfall auf dem Weg zum Kunden bei Arbeitern die VBG am Zug. Für den Einzelnternehmer gilt die Krankenversicherung.
 

proteus

Langelandapfel
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Was hat denn ein Unfall mit der Krankenversicherung zu tun? Es geht nicht darum, was dir passiert, sondern was anderen passieren kann. Und die Berufsgenossenschaft greift bei Einzelunternehmern nicht, da diese Selbstständig sind.
 

Gerald92

Gloster
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Ihr solltet erstmal unterscheiden zwischen Zertifizierung und Gewerbe Anmelden

Wenn ein Unternehmen mit gewinnbringender Absicht betrieben wird ist es in aller Regel anzumelden. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel aber dennoch wird es sehr wahrscheinlich angemeldet werden müssen. Selbst dann wenn man nicht soviel Umsatz macht das es das Finanzamt überhaupt interessiert. Die Gewerbeanmeldung läuft in der Regel im Gemeindeamt, Rathaus, Landratsamt ab.

Die Gewerbeanmeldung habe ich ja schon direkt an meinem Geburtstag abgegeben, demnach bin ich seitdem steuerlich geführt und habe auch schon erste Rechnungen geschrieben (und Umsatzsteuervoranmeldungen gemacht) :)

Ob und wie man dann sein Gewerbe von irgendjemandem zertifizieren lässt ist wieder ganz etwas anderes genauso wie die hier angesprochene Betriebshaftpflicht. Das hat mit der normalen Gewerbeanmeldung noch überhaupt keine Verbindung.

Mir ist allerdings noch nicht klar, was mit "zertifizieren" gemeint ist. Soll ich mich von einem Hersteller zertifizieren lassen (dann müsste ich mich ja von n Herstellern zertifizieren lassen, da ich nicht nur von einer Marke abhängig sein will)? Oder von der IHK?

Ob man sich den Schaden leisten kann, weiss man erst, wenn er eingetreten ist - dann lautet die Antwort immer Nein ! Dein Kunde hat ein Unternehmen und die EDV fällt aus. Das kostet dann 1000 Euro - die Stunde.

Das stimmt allerdings.

Was hat denn ein Unfall mit der Krankenversicherung zu tun? Es geht nicht darum, was dir passiert, sondern was anderen passieren kann. Und die Berufsgenossenschaft greift bei Einzelunternehmern nicht, da diese Selbstständig sind.

Den Brief der Berufsgenossenschaft habe ich heute bzw. mittlerweile gestern bekommen. Kurzes Zitat: "Unternehmer/innen und ihre ohne Entgeltbezug tätigen Ehegatten im Einzelhandel sind unter bestimmten Voraussetzungen kraft Satzung versichert." Klarer Fall also.