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Beratung: Zattoo Jahresabo außerordentlich kündigen

Sequoia

Swiss flyer
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Hallo Zusammen,

seit Jahren bin ich Nutzer von Zattoo Ultimate.
Im Juni 2021 hat sich mein Abo automatisch um ein Jahr verlängert (Vorabzahlung).
Es läuft also noch bis Juni 2022.

Nun möchte ich aber auf Waipu Perfect Plus umsteigen. U.a. weil ich technische Probleme mit Zattoo habe, die seitens Zattoo nicht gelöst werden können, und weil Waipu mir einen Mehrwert bietet.

Es gibt ja neu dieses Gesetz, dass man Verträge, die sich verlängert haben, kündigen kann.

Zattoo sagt natürlich, dass mein Abo nicht tangiert wird, da es 1. schon im Juni, also vor dem Gesetz verlängert wurde, und 2. es ein Vorausgezahltes Abo ist.

Ich wollte keine Rechtsberatung hier, aber einfach mal anfragen, ob das generell so stimmig sein kann.

Besten Dank schon mal!
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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Wenn die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wird, gibt es immer die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Ist dann halt nur etwas mehr Arbeit. Ist das, was Du mit "außerordentlich" meinst, dazu musst Du auch keine Frist einhalten. Du musst nur belegen, dass der Anbieter nicht leistet. Oder nicht leisten kann. Dazu beschreibt man den Mangel und setzt Frist zur Nachbesserung, mit der Androhung, dass man im Falle der Nichtleistung nach der Frist den Vertrag beendet. Fertig.

Nachdem Du aber schon bezahlt hast, wird das Unternehmen (das vermutlich eh keinen besonders guten Support haben wird, aber egal, bei Geld hört die Liebe sowieso auf) mit seinem dicken Hintern auf dem Geld sitzen bleiben. Da müsstest Du Dich schon selbst rühren - fraglich, ob sich der Aufwand für das Bißchen Geld und den nicht sicheren Erfolgsaussichten lohnt.

Ansonsten meinst Du das "Gesetz für faire Verbraucherverträge", auf das Du Dich mit Deiner Frage nach außerordentlicher Kündigung eben nicht beziehen kannst. Aber egal, das gilt für automatische Vertragsverlängerungen ohnehin erst ab März 2022.
 
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BalthasarBux

Schweizer Glockenapfel
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Zattoo sagt natürlich, dass mein Abo nicht tangiert wird, da es 1. schon im Juni, also vor dem Gesetz verlängert wurde, und 2. es ein Vorausgezahltes Abo ist.
Dieses Gesetz hat einige Limitierungen. Unter anderem werden nur neu abgeschlossene Verträge davon berührt, keine "alten". Mit der Argumentation kommst du da also nicht raus.

Wenn aber die versprochene Leistung nicht erbracht wird, sollte eine außerordentliche Kündigung möglich sein.

Edit: Zu spät, alles schon gesagt. Tolles Forum, langsamer @BalthasarBux 😴
 
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Sequoia

Swiss flyer
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Dann danke ich Euch schon mal.

Es geht „nur“ um 60€. Die schreibe ich dann einfach ab.
Zattoo erbringt die Leistung nicht, da ich hier LTE Loadbalancing betreibe (mangels schnellem Internet zu Hause).
Das heißt, ich habe zwei unlimitierte LTE Verträge parallel laufen. Die IP wechselt ständig hin und her.

Zattoo hat damit beim TV schauen ein Problem. Waipu nicht.

Zattoo sagt, es liegt an meinem Netz (stimmt ja auch irgendwie).

Somit wird es da auch auf Nichts hinaus laufen.
 
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SomeUser

Ingol
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Öhm, mal kurz in die Situation von Zattoo gedacht: Sie haben mit dir vereinbart dir TV zu streamen. Das machen sie und funktioniert auch unter normalen Umständen.
Jetzt baust du eine, für dich sicher notwendige, aber sicher nicht übliche, Art des Transportweges auf, der nicht funktioniert. Ob er mit anderen Anbietern funktioniert ist erstmal unerheblich. An welche Stelle liegt also ein durch Zattoo zu vertretendes Schlecht- oder Nichtleisten vor, welches evtl eine ao. Kündigung erlauben sollte?

Wenn man das mal auf andere Lebensbereiche projizieren würde, könnte man da ja aus Kundensicjt jederzeit die Ursache zur Leistungsverhinderung selbst schaffen.
 

Sequoia

Swiss flyer
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Ich habe keine Ahnung, wo Du das von mir raus ziehst. Ich hatte lediglich geschrieben, dass es technische Probleme gibt, die Zattoo nicht lösen kann, die bei Waipu allerdings kein Problem bereiten.


Ich schreibe die Restlaufzeit jetzt ab.
Vorhin bekam ich dann auch die Nachricht, dass ich Waipu über o2 12 Monate gratis bekomme, danach für 9,99€ anstatt 15,99€ (bei Waipu direkt). Somit habe ich unterm Strich sogar noch gespart.
 
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orcymmot

Russet-Nonpareil
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Vorhin bekam ich dann auch die Nachricht, dass ich Waipu über o2 12 Monate gratis bekomme,
War das ein individuelles Kundenangebot oder hättest du dazu einen Link?

Werde wohl auch zum Sommer meinen DSL Anbieter hin zu o2 wechseln und da kämen mir die 13 Gratismonate von Waipu.tv sehr gelegen.

Wobei man als o2 Kunde eh das o2 TV Paket M (ist durch Waipu bereitgestellt) für 5€/Monat (zum DSL Anschluss) bekommt.
 

Sequoia

Swiss flyer
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Jetzt ist es das o2 TV L, also das große ohne PayTV.
 

SomeUser

Ingol
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Ich habe keine Ahnung, wo Du das von mir raus ziehst. Ich hatte lediglich geschrieben, dass es technische Probleme gibt, die Zattoo nicht lösen kann, die bei Waipu allerdings kein Problem bereiten.


Nicht so aggressiv. Du hast nach einem ao.Kündigungsrecht gefragt. Ich habe einfach nur mal die andere Seite beleuchtet.

Worum geht es denn bei einem ao.KR? Darum, eine Seite vor einem nicht zumutbaren Rechtsverhältnis zu befreien. Das bedarf in der Regel einer entsprechenden Regelung im Gesetz oder halt einer besonderen Form der Störung des Vertragsverhältnisses. Das liegt z.B. dann vor, wenn eine Seite ihren Pflichten nicht mehr nachkommt (in dem sie z.B. nicht bezahlt) oder sie sich in einer Form verhält, dass es der anderen Partei nicht mehr zumutbar ist, wenn das Vertragsverhältnis weiter Bestand hat (z.B., wenn du bedroht würdest). Oder eben, wenn eine Seite schlicht nicht den Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis nachkommt und keine Leistung erbringt.

Ich habe oben mit Absicht die andere Seite beleuchtet. Diese kommt ihren Verpflichtungen ja durchaus nach - die Besonderheit liegt hier auf deiner Seite, weil du eine besondere Form des Zugangs nutzt. Das ist eine Form, die auch zumindest unüblich und nicht erwartbar für die Gegenseite, also Zattoo, ist.
Bei der Frage, ob eine ao. Kündigung statthaft sein könnte, steht die Frage im Raum, ob die andere Vertragspartei die ihr unter normalen Umständen zumutbaren Schritte unternommen hat, um zu leisten und ob sie die Störung zu vertreten hat.
Und hier trifft nun mal beides zu.

Das war weder als "Angriff" auf dich gemeint, noch als "Ha ha, du musst jetzt bis an dein Lebensende zahlen, Pursche!", sondern einfach, um zu verdeutlichen, dass Zattoo es schlicht gar nicht in der Hand hat, dein Problem zu lösen - warum sollte daher also dir ein ao.KR zustehen?!

Wenn du im Titel danach fragst, dann lese ich das genau dort heraus - das einzige, was ich gemacht habe ist, die Perspektive zu ändern. Ob ich mir deswegen den Vorwurf von dir anhören muss... Nun ja... Vielleicht einfach generell mal einen Gang zurück schalten?
 
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Sequoia

Swiss flyer
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Ähm, mal ganz plakativ gefragt:

Wo war es aggressiv oder wo müsste ich da einen Gang zurück schalten?
Ich habe nur gefragt, wo Du raus liest, dass ich eine ao Kündigung wegen nicht erbrachter Leistung ins Spiel gebracht habe.

Ao Kündigung bezog sich, außerhalb der ursprünglich vereinbarten Laufzeit bezogen auf das neue Gesetz.
 

Wuchtbrumme

Golden Noble
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Ao Kündigung bezog sich, außerhalb der ursprünglich vereinbarten Laufzeit bezogen auf das neue Gesetz.
naja, eigentlich nicht. Aber um das auch noch zu beantworten: die neue Regelung gilt nach dem, was ich gelesen habe, auch für Altverträge, *aber* nur dann, wenn sie nach März 2022 verlängert würden. Sprich, in Deinem Fall würde sich der Vertrag im Juni verlängern - und ich gehe mal davon aus, dass da Du von dem Problem ja schon jetzt Februar 2022 weißt, Du die üblichen Zeiträume zur ordentlichen Kündigung (1 Monat vorher oder so) entsprechend zur Kündigung nutzen würdest.

Nicht so aggressiv. Du hast nach einem ao.Kündigungsrecht gefragt. Ich habe einfach nur mal die andere Seite beleuchtet.

Worum geht es denn bei einem ao.KR? Darum, eine Seite vor einem nicht zumutbaren Rechtsverhältnis zu befreien. Das bedarf in der Regel einer entsprechenden Regelung im Gesetz oder halt einer besonderen Form der Störung des Vertragsverhältnisses. Das liegt z.B. dann vor, wenn eine Seite ihren Pflichten nicht mehr nachkommt (in dem sie z.B. nicht bezahlt) oder sie sich in einer Form verhält, dass es der anderen Partei nicht mehr zumutbar ist, wenn das Vertragsverhältnis weiter Bestand hat (z.B., wenn du bedroht würdest). Oder eben, wenn eine Seite schlicht nicht den Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis nachkommt und keine Leistung erbringt.

Ich habe oben mit Absicht die andere Seite beleuchtet. Diese kommt ihren Verpflichtungen ja durchaus nach - die Besonderheit liegt hier auf deiner Seite, weil du eine besondere Form des Zugangs nutzt. Das ist eine Form, die auch zumindest unüblich und nicht erwartbar für die Gegenseite, also Zattoo, ist.
teils ja, teils nein. Meiner Meinung nach ist ein LTE-Anschluss so er denn die Mindestanforderungen erfüllt nicht per se ein Kriterium, dass Zattoo zur Pflicht zur vertragsgemäßen Lieferung entbindet (oder steht dazu etwas in den Vertragsbedingungen?). Jedenfalls ist das heute weder unüblich noch technisch ein Grund, warum das nicht doch gehen können sollte, notfalls muss halt das Peering vom CDN von Zattoo zum LTE-Provider erweitert werden.

Der Punkt ist aber der: Viele, die sagen, der Vertragspartner liefere nicht vertragsgemäß, blendet aus, dass das ein komplexes Umfeld mit vielen Beteiligten ist. Public internet, super Sache. Läuft. Nur halt nicht immer so, wie man das will. Am Ende wird man beweisen müssen, dass der andere nicht leistet - mithin unmöglich. U.a. deswegen erwähnte ich oben die nicht sicheren Erfolgsaussichten. Ordentlich kündigen, abschreiben, anderen Anbieter nehmen wenn der ordentlich funktioniert, Ruhe haben.
 
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Ingol
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Ähm, mal ganz plakativ gefragt:

Wo war es aggressiv oder wo müsste ich da einen Gang zurück schalten?
Ich habe nur gefragt, wo Du raus liest, dass ich eine ao Kündigung wegen nicht erbrachter Leistung ins Spiel gebracht habe.

Ao Kündigung bezog sich, außerhalb der ursprünglich vereinbarten Laufzeit bezogen auf das neue Gesetz.


Ok, so kam es gerade bei mir an. Wenn es deinerseits nicht so gemeint war, sei es drum und wir schieben es mal auf das typische Problem und Missverständnis von Kommunikation ohne sich dabei in die Augen zu schauen. ;)

Wie gesagt kam ich durch deine Threadbezeichnung dazu. Für den Fall einer "echten" ao.Kündigung habe ich ja im vorigen Beitrag was geschrieben, daher auch das Thema der nicht erbrachten Leistung, Leistungsstörung etc. Das wäre ja die Notwendigkeit dafür gewesen.
Zu dem Teil mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge habe ich nichts weiter geschrieben, da das ja vorab schon hier ausgeführt wurde - es findet für diesen Vertrag schlicht keine Anwendung. Dabei geht es ja aber auch um was ganz anderes, nämlich die Thematik von autom. Vertragsverlängerungen.

Und damit war das Thema dann für mich eigentlich auch erledigt. :)
Deswegen hatte mich dein - bei mir so angekommener - Anranzer halt etwas, sagen wir, "irritiert". ;)

teils ja, teils nein. Meiner Meinung nach ist ein LTE-Anschluss so er denn die Mindestanforderungen erfüllt nicht per se ein Kriterium, dass Zattoo zur Pflicht zur vertragsgemäßen Lieferung entbindet (oder steht dazu etwas in den Vertragsbedingungen?). Jedenfalls ist das heute weder unüblich noch technisch ein Grund, warum das nicht doch gehen können sollte, notfalls muss halt das Peering vom CDN von Zattoo zum LTE-Provider erweitert werden.

Es geht doch hier gar nicht darum, dass er die Leistung per LTE bezieht, das mache ich auch immer wieder wenn ich mal mobil bin und streame - das funktioniert tadellos. Bei ihm resultiert das Problem aus dem Loadbalancing und den ständig wechselnden IPs. DAS wiederum ist durchaus eher unüblich, dass - im schlimmsten theoretischen Fall - sogar jedes zweite Paket eine andere IP haben könnte.

Der Punkt ist aber der: Viele, die sagen, der Vertragspartner liefere nicht vertragsgemäß, blendet aus, dass das ein komplexes Umfeld mit vielen Beteiligten ist. Public internet, super Sache. Läuft. Nur halt nicht immer so, wie man das will. Am Ende wird man beweisen müssen, dass der andere nicht leistet - mithin unmöglich. U.a. deswegen erwähnte ich oben die nicht sicheren Erfolgsaussichten. Ordentlich kündigen, abschreiben, anderen Anbieter nehmen wenn der ordentlich funktioniert, Ruhe haben.

Eigentlich ist ja selbst das hier gar nicht wirklich streitig. Zattoo liefert. Innerhalb der Zattoo zumutbaren und beeinflussbaren Sphäre machen sie das, was erwartbar wäre. Das Problem tritt erst deutlich woanders auf - in einem Bereich, auf den sie keinen Einfluss haben. Und sie müssen wohl auch nicht damit rechnen, dass es zu der Situation kommen könnte, dass jedes Paket eine andere Quell- bzw. Ziel-IP als das vorige Paket hat - dies ist wenigstens nicht üblich.
Dass eventuell Drittanbieter das unterstützen, ist dabei ja irrelevant, sofern es nicht ganz allgemein Usus ist - und ich glaube, dass man das durchaus so annehmen kann.
 
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leton53

Thurgauer Weinapfel
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Da Kündigungen von einigen Anbietern mit weiteren §§§ gespickt sind, mache ich es mir einfach: ich sperre die Zahlungen an die Anbieter und das wär's dann. Juristische Konsequenzen blieben generell aus, wenn die Anbieter nicht liefern oder willkürlich die Klauseln verändern. Z.B. Zattoo hat ohne Vorankündigung die Preise von CHF 99.- auf 240.- p.a. erhöht; aber gerne doch!
 
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Sequoia

Swiss flyer
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Z.B. Zattoo hat ohne Vorankündigung die Preise von CHF 99.- auf 240.- p.a. erhöht; aber gerne doch!

Das ist ja ein ganz anderes Thema.
In Deutschland sind die Preise gleich geblieben.
Liegt evtl. An der mangelnden Konkurrenz in der Schweiz und an dem meistgenutzten Firmen-Slogan: mit unseren eigenen Landsleuten können wir es machen.
 

SomeUser

Ingol
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Es würde mich eigentlich wundern, wenn es in CH bei Preisänderungen nicht ohnehin ein ao. Kündigungsrecht für Verbraucher geben würde. In DE ist dies grundsätzlich der Fall