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Wie findet Ihr das?
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Bank fahndet per Video nach Kundin
Die Stuttgarter Volksbank hat eine Kundin nach einem Bericht der „Stuttgarter Zeitung“ vom Dienstag per Videoüberwachung ermittelt und ihr eine Rechnung für Reinigungskosten geschickt.
Demnach war die Kundin am 12. Dezember 2007 mit ihrer dreieinhalbjährigen Tochter bei der Volksbank-Filiale gewesen, um Geld abzuheben. Dabei hatte sie bemerkt, dass das Kind in einen Hundehaufen getreten war und Verschmutzungen auf dem Steinboden hinterlassen hatte. Die Bank hatte Namen und Adresse der Kundin mit Hilfe der Videoüberwachung herausgefunden.
Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz im baden-württembergischen Innenministerium, die mit dem Vorgang konfrontiert wurde, bezweifelt die Rechtmäßigkeit des Vorgehens. Überwacht werden dürften öffentlich zugängliche Räume nur zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke. Üblicherweise sei dieser Zweck bei Banken und Sparkassen die Verfolgung von Straftaten, sagte Günter Schedler, Leiter der Aufsichtsbehörde, dem Blatt zufolge. Eine solche liege in diesem Fall aber eindeutig nicht vor.
Dagegen erklärte die Sprecherin der Volksbank, Isabell Sprenger, der „Stuttgarter Zeitung“, dass die Bank „grundsätzlich kein Problem sieht“. Die Beobachtung der Räume und die Auswertung des Bildmaterials sei zur Wahrnehmung des Hausrechts zulässig. Dieses werde auch häufiger praktiziert, weil es immer wieder zu Vandalismus komme.
[Quelle]
Anmerkungen:
Datenschutz?
Kundenbindung/-freundlichkeit?
Vertrauensbildung?
Gewinnmargen/Einnahmen von Banken?
Verhältnismässigkeit?
Wäre ich Kunde bei dieser Bank, würde ich nach der Lektüre dieses Artikels sofort mein Konto auflösen...
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Bank fahndet per Video nach Kundin
Die Stuttgarter Volksbank hat eine Kundin nach einem Bericht der „Stuttgarter Zeitung“ vom Dienstag per Videoüberwachung ermittelt und ihr eine Rechnung für Reinigungskosten geschickt.
Demnach war die Kundin am 12. Dezember 2007 mit ihrer dreieinhalbjährigen Tochter bei der Volksbank-Filiale gewesen, um Geld abzuheben. Dabei hatte sie bemerkt, dass das Kind in einen Hundehaufen getreten war und Verschmutzungen auf dem Steinboden hinterlassen hatte. Die Bank hatte Namen und Adresse der Kundin mit Hilfe der Videoüberwachung herausgefunden.
Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz im baden-württembergischen Innenministerium, die mit dem Vorgang konfrontiert wurde, bezweifelt die Rechtmäßigkeit des Vorgehens. Überwacht werden dürften öffentlich zugängliche Räume nur zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke. Üblicherweise sei dieser Zweck bei Banken und Sparkassen die Verfolgung von Straftaten, sagte Günter Schedler, Leiter der Aufsichtsbehörde, dem Blatt zufolge. Eine solche liege in diesem Fall aber eindeutig nicht vor.
Dagegen erklärte die Sprecherin der Volksbank, Isabell Sprenger, der „Stuttgarter Zeitung“, dass die Bank „grundsätzlich kein Problem sieht“. Die Beobachtung der Räume und die Auswertung des Bildmaterials sei zur Wahrnehmung des Hausrechts zulässig. Dieses werde auch häufiger praktiziert, weil es immer wieder zu Vandalismus komme.
[Quelle]
Anmerkungen:
Datenschutz?
Kundenbindung/-freundlichkeit?
Vertrauensbildung?
Gewinnmargen/Einnahmen von Banken?
Verhältnismässigkeit?
Wäre ich Kunde bei dieser Bank, würde ich nach der Lektüre dieses Artikels sofort mein Konto auflösen...