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Austauschgerät mit Reparaturbestätigung erworben. Ist diese zum Garantieanspruch ausreichend?

Laura_Skoan

Golden Delicious
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09.11.13
Beiträge
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Hallo,

ich habe privat ein iPhone 5s Austauschgerät mit einer Reparaturbestätigung erworben. Auf dieser ist der Name des ehemaligen Besitzers, neue & alte Seriennummer der iPhones, Rechnung (was der Schaden gekostet hätte) etc. abgelichtet.
Ich habe mit der Austauschseriennummer online eingesehen, dass eine Garantie für das Austauschgerät noch bis zum 29. Oktober läuft.

Kann ich diese Garantie mit dem Gerät, der Reperaturbestätigung und Verpackung des iPhones in Anspruch nehmen bei einem erneuten Schaden? Liebe Grüße Laura
 
kommt drauf an. Ist die Reparatur/der Austausch von Apple oder einem zertifizierten Serviceprovider durchgeführt worden und handelt es sich nicht um einen durch Apple Care Plus abgedeckten Schaden, dann garantiert; es reicht dann sogar das Austauschgerät ohne alles andere, was Du erwähnt hast.

Wenn es sich um Apple Care Plus und/oder einen Schaden mit Selbstbehalt handelt, dann kommt es darauf an (es sind nur zwei Schäden erlaubt); auf jeden Fall muss aber die Police auf Dich umgeschrieben werden. Für Apple Care (ohne Plus) und die standardmäßige 1 Jahres-Hardware-Garantie ist das nicht erforderlich, hierzu muss nur das Gerät auf Dich registriert werden bzw. mit Deiner Apple-ID aktiviert werden. Sollte Apple Care (ohne Plus) gekauft worden sein, dann bitte mit Rechnung und Box.
 
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kommt drauf an. Ist die Reparatur/der Austausch von Apple oder einem zertifizierten Serviceprovider durchgeführt worden und handelt es sich nicht um einen durch Apple Care Plus abgedeckten Schaden, dann garantiert; es reicht dann sogar das Austauschgerät ohne alles andere, was Du erwähnt hast.

Wenn es sich um Apple Care Plus und/oder einen Schaden mit Selbstbehalt handelt, dann kommt es darauf an (es sind nur zwei Schäden erlaubt); auf jeden Fall muss aber die Police auf Dich umgeschrieben werden. Für Apple Care (ohne Plus) und die standardmäßige 1 Jahres-Hardware-Garantie ist das nicht erforderlich, hierzu muss nur das Gerät auf Dich registriert werden bzw. mit Deiner Apple-ID aktiviert werden. Sollte Apple Care (ohne Plus) gekauft worden sein, dann bitte mit Rechnung und Box.
Vielen Dank für deine Antwort! :) Zwei Fragen dazu hätte ich jedoch:Wie kann ich herausfinden, ob das Gerät mit Apple Care gekauft worden ist? Ist mit >>Rechnung<< in deinem letzten Satz ist die Reparaturbestätigung gemeint? Liebe GrüßeLaura
 
Also ich selbst brauchte bei meinen iPhones zur Geltendmachung von Garantieansprüchen nichts weiter als die Seriennummer. Einen Kaufnachweis oder Ähnliches hat Apple nie verlangt, auch wenn ich diesen hätte bereitstellen können. Insofern solltest Du meines Wissens nach keinerlei Probleme bekommen.
 
P.S. Du hast nichts von einer AppleCare-Garantieerweiterung geschrieben. Sofern die standardmäßig 1-jährige Garantie noch nicht abgelaufen ist, hast Du ferner die Möglichkeit, diese mit einer AppleCare-Erweiterung zu verlängern, was durchaus ratsam sein könnte.
 
hast Du ferner die Möglichkeit, diese mit einer AppleCare-Erweiterung zu verlängern, was durchaus ratsam sein könnte.


Oder durchaus total überflüssig. Der maximale Schaden beträgt nämlich nur ~230 Euro (Service außerhalb der Garantie). Diesen kann man a) unbegrenzt nutzen und b) beträgt die "Versicherungssumme" knapp 1/3 der Schadenssumme, d.h. rechnerisch muss mehr als jedes dritte Gerät ausschließlich im Jahr 2 kaputt gehen!!