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Jan Gruber

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Jan Gruber
Eine Milliardenforderung steht im Raum – eine Summe, die selbst für einen Tech-Riesen wie Apple ins Gewicht fällt. Die Europäische Union macht ernst im Kampf gegen Steuervergünstigungen für Großkonzerne. Apples geringe Steuerquote in Irland steht im Mittelpunkt eines Rechtsstreits, der sich zu einem Präzedenzfall entwickeln könnte.

Der Vorwurf: Steuervergünstigungen als unzulässige Beihilfen​


Die Europäische Kommission ist der Auffassung, Irland habe Apple unzulässige Steuervorteile gewährt. Die Steuerquote von nur 0,005 Prozent verstoße gegen EU-Beihilfevorschriften. Irland wurde aufgefordert, die ausstehenden Steuern einzufordern. Ein erster Sieg Apples vor einer unteren EU-Gerichtsinstanz wird nun durch das Gutachten des EuGH-Generalanwalts in Frage gestellt.

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs sieht Rechtsfehler im Urteil von 2020. Die damalige Entscheidung zugunsten von Apple soll aufgrund methodischer Fehler und einer möglichen Neuinterpretation der Sachlage überdacht werden.

Milliardenforderung: Apples Position​


Apple betont, die erste Instanz habe klar festgestellt, dass der Konzern keine speziellen Vorteile genossen habe. Die EU-Richtlinien seien nicht verletzt worden. Der Konzern zeigt sich zuversichtlich, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.

Die Rolle der EU-Kommission​


EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager steht als Antreiberin hinter dem Vorhaben, individuelle Steuerdeals zu unterbinden. Ihre Hartnäckigkeit im Kampf gegen solche Praktiken hat bereits zu Untersuchungen gegen andere multinationale Unternehmen geführt.

Was bedeutet das für Apple?​


Sollte das Urteil revidiert und die Forderung der EU-Kommission bestätigt werden, könnte Apple zu einer der größten Steuernachzahlungen in der Geschichte gezwungen werden. Dieser Fall könnte weitreichende Folgen für internationale Steuerpraktiken und die Beziehung zwischen Großkonzernen und einzelnen EU-Mitgliedstaaten haben.

Via MacRumors

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