• Wieder einmal haben uns unsere Apfeltalker tolle Fotos zur Abstimmung eingesandt. Welches ist Euer Favorit? Stimmt mit ab! Hier geht es zur Abstimmung --> Klick
  • Es ist bereits Apfeltalk-Tradition und wir möchten sie auch in diesem Jahr fortsetzen: Unser Apfeltalk-Weihnachtslogo-Wettbewerb hat begonnen! Gestaltet für uns das Weihnachtsbanner, das im Monat Dezember bis zum Weihnachtsfest unsere Webseite schmücken soll. Lasst Eurer Kreativität freien Lauf! Hier geht es zum Wettbewerb --> Klick

Apple Watch—Alternative zur Familienkonfiguration?

Danke @mainzer999. 👍🏻

Wie läuft das eigentlich mit der Garantie bei Gebrauchtkäufen. Gekauft „wie neu“. In den Einstellungen zeigt mir Apple an das die Garantie abgelaufen ist. Ist das so korrekt das mir bei Problemen nur der Kontakt zum Verkäufer (in meinem Fall Clevertronic) bleibt?
 
Die Garantie ist bei Apple - soviel ich weiß - nicht an den Erstkäufer gebunden, sondern kann übertragen werden. Wichtig wäre in dem Fall aber der ursprüngliche Kaufbeleg. Aber du sagst ja, dass das Jahr bereits abgelaufen ist. Demnach könnte innerhalb der ersten zwei Jahre noch die gesetzliche Gewährleistung greifen. Die gilt allerdings nur zwischen dem Erstkäufer und dem Händler, ist also grundsätzlich nicht übertragbar. Zudem greift nach einem Jahr die Beweislastumkehr.

Hast du einen gebrauchten Artikel von einem Händler gekauft, so gilt hier eine einjährige gesetzliche Gewährleistung. In dem Fall braucht man sich auch keine Gedanken über die Beweislastumkehr zu machen.
 
  • Like
Reaktionen: Papa_Baer