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Apple vs Parler - Plattformen gegen Grundrechte

Andreas Vogel

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nachdenker
Die Verbannung der App des Dienstes Parler aus Apples App Store ist problematisch. Soll ein Privatunternehmen Grundrechte einschränken dürfen?



Das kalifornische Oligopol aus Amazon, Apple, Facebook, Google und Twitter, hat in einer faktischen Gemeinschaftsaktion den Nachrichtendienst Parler abgeschaltet. Auslöser war, dass sich die rechtsradikale Meute zum Angriff auf das Capitol via Parler verabredet hatte. Schon zuvor war in Parlerchats allerlei widerlicher Rassismus zu lesen. Parler ist eine Echokammer des Schreckens. Nur ein Beispiel: Die frisch gewählte Republikanerin Marjorie Taylor Greene aus Georgia verloste auf Parler ein Halbautomatikgewehr mit dem Vorschlag: "Verteidigen Sie Ihre Familie, wenn Black Lives Matter/Antifa-Terroristen vor Ihrer Haustür stehen!" Rassismus, Antisemitismus und krude Verschwörungstheorien werden auf Parler ohne jede Moderation oder Filterung weiterverbreitet.

Seit dem Wahlsieg Joe Bidens hatte sich die Zahl der Nutzer verachtfacht. Parler, der französische Begriff für "sprechen", konnte irgendwann keine Neuregistrierungen mehr verkraften, da die Amazon Server überlastet waren. Dass zu den frühen Parlerinvestoren die erzkonservative Rebekah Mercer zählte, die auch Trump maßgeblich finanzierte, kann nicht direkt gegen Parler in Stellung gebracht werden.
Netzneutralität und Menschenrechte


Vor ein paar Monaten hatte Zoom entschieden, eine Online-Veranstaltung der San Francisco State University zu blockieren. Grund war, dass an der Veranstaltung prominente Aktivisten der schwarzen und südafrikanischen Befreiungsbewegungen, die Gruppe "Jewish Voice for Peace" und die Flugzeugentführerin Leila Chaled teilnehmen sollten. Die Volksfront zur Befreiung Palästinas, deren Mitglied Chaled ist, wird jedoch von den USA als Terrororganisation eingestuft. Dieser Blockade schlossen sich Facebook und YouTube an.

Durch den ersten Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung und Paragraph 230 des Communication Decency Act (CDA) haben Internetdienstanbieter das Recht ihre Angebote zu kuratieren und wie bei Donald Trump und Twitter- Accounts zu sperren. Insofern nach amerikanischem Recht eine legal Vorgehensweise.

Im Gegensatz hierzu stehen jedoch die Menschenrechte, die in Deutschland in Artikel 1 bis 19 ins Grundgesetz Eingang gefunden haben. Natürlich lassen sich aus Grundrechten selten direkte Rechte ableiten. Auch eine Beurteilung amerikanischen Rechts aus deutscher Rechtssicht verbietet sich. Es geht vielmehr um den notwendigen Diskurs darüber, was Internetdienstanbieter eigenmächtig umsetzen dürfen. Verfolgung von Straftaten, wozu auch Hassrede und Aufruf zu Gewalttaten gehören, müssen grundsätzlich rechtsstaatliches Monopol sein. Entweder bedarf es eines offensichtlichen Rechtsverstoßes, einer Strafanzeige oder die Strafverfolgungsbehörden werden durch Kenntnis von Offizialdelikten selbstständig tätig. Kein Privater, kein Unternehmen, darf Grundrechte anderer "frei Schnauze" einschränken. Internetdienstanbieter stellen zu selbst festgelegten Geschäftsbedingungen eine Struktur zur Verfügung, die verschiedenes ermöglicht.

Konkret stellt beispielsweise Apple die App Store Infrastruktur zur Verfügung, die dann für Apps, deren Hosting und Nutzung genutzt wird. Gegenüber den Inhalteanbietern hat Apple jedoch Netzneutralität zu wahren. Entziehen der Plattform muss staatliches Recht bleiben. Da hilft es auch nicht, dass Tim Cook nur von Suspendierung spricht und unter Bedingungen eine Rückkehr in den App Store in Aussicht stellt. Dabei geht es Tim Cook offensichtlich nicht um Meinungspluralität, sondern um das profitorientierte Unternehmen Apple und die Frage:
Darf Apple Grundrechte einschränken?


Durch die Löschung der App Parler hat Apple Grundrechte von deren Betreibern eingeschränkt. Da es bei Parler um eine fragwürdige Plattform geht, neigen viele dazu, dies zu begrüßen. Wie sieht es aber aus, wenn Apple möglicherweise Anrufe von iPhones nach Nordkorea unterbindet? Oder öffentlich-rechtliche TV-Sender nicht mehr via Apple TV ausstrahlt? Beides sind unwahrscheinliche Szenarien, sollen jedoch das Problem verdeutlichen. Eingriffe in Grundrechte müssen in jedem Fall dem Staat, genauer der unabhängigen Justiz, unterliegen. Ein Unternehmen darf zwar alles Mögliche in seine Geschäftsbedingungen schreiben, kann jedoch rechtsstaatlich dazu gezwungen werden, diese zu ändern oder nicht anzuwenden. Zugleich darf sich kein Unternehmen staatlicher Hoheitsrechte selbst bemächtigen.

Zensur oder Selbstjustiz durch Unternehmen muss in jedem Fall verhindert werden. Allein dem Staat steht das Recht zu derartigen Grundrechtseingriffen zu. Apple hätte Parler nicht aus dem App Store werfen dürfen.

Bildquelle Unsplash

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Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen subjektiven Kommentar eines Autors von Apfeltalk.

Er erscheint im Rahmen einer Pro/Contra-Berichterstattung eines Themas und spiegelt ausschließlich die Meinung des Verfassers wider.
*

Den Artikel im Magazin lesen.
 

El Cord

Pomme Etrangle
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Es gibt kein Grundrecht, Parler benutzen zu dürfen.

Und welches Grundrecht der Betreiber soll verletzt worden sein?

Ich gehe immer im Rewe einkaufen. Und sieh an: Der Rewe entscheidet darüber, welche Produkte er anbietet.
 

SomeUser

Ingol
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2.084
Moin!

Durch die Löschung der App Parler hat Apple Grundrechte von deren Betreibern eingeschränkt.
[...]
Zensur oder Selbstjustiz durch Unternehmen muss in jedem Fall verhindert werden.

Das eigentlich schlimme ist, wenn bei solchen Artikeln irgendwas behauptet wird, was schon in der Sache vollkommen falsch ist. Damit tut man der - vielleicht an sich - guten Sache keinen Gefallen. Zudem nimmt man damit letztlich der eigenen Argumentation selbst jede Grundlage.

Ich mache es daher mal ganz kurz, die Grundpfeiler des Beitrages direkt auseinander zu nehmen. Es braucht dann auch kein "ja, aber ist doch klar, wie es gemeint ist" oder ähnliches - DANN SCHREIBT DAS, WAS GEMEINT IST. Vgl. Absatz oben. In dieser Form hilft man der Sache nicht.
Also, zu den Grundpfeilern:
a) Niemand hat die Grundrechte von Parler (oder der Nutzer) eingeschränkt. Parler hat, für sich genommen, schon selbst gar keine Grundrechte. Grundrechte sind Schutzrechte vor Eingriffen und Einschränkungen des staatlichen(!) Handelns für Private. Welches Grundrecht von Parler oder dessen Nutzern wurde denn hier DURCH STAATLICHES(!) HANDELN beschränkt?
Der Staat ist hier keinesfalls aktiv geworden und hat Parler irgendwelche Rechte genommen oder eingeschränkt.

b) Zensur
Zensur ist ein staatlicher Eingriff zur Informationskontrolle. Kein staatlicher Eingriff = keine Zensur. Da kann man sich drehen und wenden, wie man will.

c) Selbstjustiz
Selbstjustiz ist eine von einem Individuum, ohne Rechtsgrundlage, durchgeführte Maßnahme zur Vergeltung. Ohne Rechtsgrundlage? Sicher? Vergeltung? Rly?

Und damit ist das Thema dann gerade durch. Und jetzt bitte nicht darüber beschweren, dass das alles ganz anders... und überhaupt... und man ja wissen könnte, worum es geht... Wer etwas anprangern oder verändern will, muss es schon an der richtigen Stelle tun. Ansonsten läuft die "Kritik" (oder der wohlfeine Populismus) ins Leere.
 

Benutzer 243071

Gast
Die Möglichkeit der Veröffentlichung im Store ist ein Grundrecht?
Jeder Store hat Nutzungsbedingungen und es liegt damit neben dem entsprechenden nationalen Recht im Ermessen des Betreibers, was er darin anbieten möchte.
Bei Parler handelte es sich ja zudem nur um eine funktionialere UI für ein Webangebot und soweit ich weiß hat Apple keinen Killswitch, dass des dem Nutzer verboten hat einfach die entsprechende Website aufzurufen. Zensur schreien wegen vermindertem Komfort?
Ich bin schon lange kein Fan mehr vom AppStore Monopol unter iOS, aber dennoch bin ich froh dass es dort gewisse Richtlinien gibt.

Laut dem Artikel darf ich jetzt hier also anfangen fragwürdige Parolen und Theorien zu verbreiten solange ich nicht das nationale Recht breche, denn
Zensur oder Selbstjustiz durch Unternehmen muss in jedem Fall verhindert werden. Allein dem Staat steht das Recht zu derartigen Grundrechtseingriffen zu.
 

Andreas Vogel

Redakteur
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a) Niemand hat die Grundrechte von Parler (oder der Nutzer) eingeschränkt. Parler hat, für sich genommen, schon selbst gar keine Grundrechte. Grundrechte sind Schutzrechte vor Eingriffen und Einschränkungen des staatlichen(!) Handelns für Private.
Leider falsch! Grundrechtsfähig sind grds. auch juristische Personen. Via Drittwirkung sind diese Rechte auch im Privatrecht anerkannt.
b) Zensur
Zensur ist ein staatlicher Eingriff zur Informationskontrolle. Kein staatlicher Eingriff = keine Zensur. Da kann man sich drehen und wenden, wie man will.
Leider auch nicht komplett richtig. Nur im Schutzbereich des Art. 5 GG kommt der staatl. Eingriff zu tragen. "Zensur" geht darüber jedoch hinaus. Einerseits gab und gibt es im kirchlichen und wissenschaftlichen Bereich Zensur. Zusätzlich handelt es sich bei "Zensur" auch um einen gesellschaftlich-moralischen Begriff, der im vorrechtlichen Bereich verortet wird.
c) Selbstjustiz
Selbstjustiz ist eine von einem Individuum, ohne Rechtsgrundlage, durchgeführte Maßnahme zur Vergeltung. Ohne Rechtsgrundlage?
Selbstjustiz ist die Anmaßung staatlicher Gewalt. Wenn Apple Parler löscht, ist dies präventive Rechtsanmaßung, die entweder Justiz "umgeht" oder deren Unfähigkeit postuliert.
Ich mache es daher mal ganz kurz, die Grundpfeiler des Beitrages direkt auseinander zu nehmen. Es braucht dann auch kein "ja, aber ist doch klar, wie es gemeint ist" oder ähnliches - DANN SCHREIBT DAS, WAS GEMEINT IST. Vgl. Absatz oben. In dieser Form hilft man der Sache nicht.
Wie gerade gezeigt, habe ich exakt das gemeint, was ich geschrieben habe.
Die von dir martialisch vorgetragenen Punkte verkürzen die Bedeutung der Begriffe und Rechte.
Laut dem Artikel darf ich jetzt hier also anfangen fragwürdige Parolen und Theorien zu verbreiten solange ich nicht das nationale Recht breche, denn
"Dürfen" darfst du das. In Zuge der Vorauswahl und Moderation, hat die Redaktion aber jeder Zeit das Recht deinen Beitrag zu kommentieren. Wäre es ein Leserbrief im analogen Bereich, darf eine Redaktion auch entscheiden diesen nicht zu veröffentlichen (das wäre dann legale Vorauswahl und keine Zensur).
Wenn nun ein Leser oder gar Polizei oder Staatsanwaltschaft glauben einen Rechtsverstoß in deinen "fragwürdige Parolen und Theorien" erkennen, dürfen sie via Anzeige oder Anklage dies im Ergebnis rechtlich prüfen lassen und dann als Konsequenz (Urteil) gegen dich und/oder den Post (beispielsweise mittels Löschanordnung ggü. AT) vorgehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

SomeUser

Ingol
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Leider falsch! Grundrechtsfähig sind grds. auch juristische Personen. Via Drittwirkung sind diese Rechte auch im Privatrecht anerkannt.

Es ist so müßig. Aber gerne: Juristische Personen sind insoweit grundrechtsfähig, soweit die Grundrechte ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind (Art. 19 Abs. 3 GG). Die Aussage im Beitrag oben dazu ist: "Durch die Löschung der App Parler hat Apple Grundrechte von deren Betreibern eingeschränkt."
Jetzt kannst du gerne ein auf eine juristische Person dem Wesen nach anwendbares Grundrecht suchen, in dem Parler verletzt worden sein soll. In DE kämen dazu bestenfalls in Frage:
Art. 14 GG: Es liegt jedoch keine Einschränkung des Eigentums vor.
Art. 12 GG: Ausübung der Berufsfreiheit? Die jur. Person für sich übt gar keine Berufstätigkeit aus. Das Unternehmen ist in der unternehmerischen Tätigkeit zudem nicht durch staatliches Handeln eingeschränkt. Private Dritten können hier keinen Eingriff oder Einschränkung in die Rechte vor Parler vornehmen. Sie auszuschließen, ist keine Einschränkung der Möglichkeit der Berufsausübung.
Bleiben die subsidiären Auffanggrundrechte: Art. 1, Art. 2 GG. Bitte, immer zu. Du kannst gerne erfolglos probieren hier einen Grundrechtseingriff zu subsumieren.

Und etwas anderes kann meinem Beitrag auch nicht entnommen werden. Das du dem etwas andichtest, ist dein Problem, aber nicht Inhalt meines Beitrages.

Zur Wiederholung, mein Beitrag lautete:
"Parler hat, für sich genommen, schon selbst gar keine Grundrechte. [...] Welches Grundrecht von Parler oder dessen Nutzern wurde denn hier DURCH STAATLICHES(!) HANDELN beschränkt?"

Es liegt hier kein auf Parler anwendbares Grundrecht vor, das verletzt worden ist.


Leider auch nicht komplett richtig. Nur im Schutzbereich des Art. 5 GG kommt der staatl. Eingriff zu tragen. "Zensur" geht darüber jedoch hinaus. Einerseits gab und gibt es im kirchlichen und wissenschaftlichen Bereich Zensur. Zusätzlich handelt es sich bei "Zensur" auch um einen gesellschaftlich-moralischen Begriff, der im vorrechtlichen Bereich verortet wird.

Was du hier verwechselst, sind gänzlich unterschiedliche Themen. Die Dienste, die zuvor mit Parler zusammen gearbeitet haben, haben Parler nicht zensiert. Sie haben schlicht von ihrem Recht Gebrauch gemacht, mit diesen nicht weiter zusammen zu arbeiten und diesem Dienst keine weitere Plattform anzubieten. Dadurch ist keine Zensur gegeben, es wird nur die Möglichkeit entzogen, dies jederorts zu machen - hierauf kann Parler aus keiner Rechtsgrundlage ein Recht ableiten.
Es ist schon unsinnig, bei mangelnder Rechts- bzw. Anspruchsgrundlage eine Verletzung von Rechten sehen zu wollen.

Umgekehrt kann man sich aber überlegen, was die Folge wäre, wenn man diesen Umstand akzeptabel fände: Es bestünde wieder faktisch ein Kontrahierungszwang. Also exakt eines der Mittel, mit dem Juden im 3. Reich enteignet wurden.


Selbstjustiz ist die Anmaßung staatlicher Gewalt. Wenn Apple Parler löscht, ist dies präventive Rechtsanmaßung, die entweder Justiz "umgeht" oder deren Unfähigkeit postuliert.

Das Rechtsverhältnis zwischen Parler und seinen Vertragspartern ergibt sich aus den zwischen diesen Parteien geschlossenen Vereinbarungen. Würden Parlers (ehemalige) Vertragspartner willkürlich, rechtswidrig vorgehen, wäre es ja ein einfaches für Parler seine vertragsmäßigen Rechte aus dem Vertrag durchzusetzen.
Darüber hinaus ist schon gar keine "Anmaßung staatlicher Gewalt" gegeben oder ist Apple mit Panzern bei Parler eingerollt?


Wie gerade gezeigt, habe ich exakt das gemeint, was ich geschrieben habe.
Die von dir martialisch vorgetragenen Punkte verkürzen die Bedeutung der Begriffe und Rechte.

Dass du das Geschrieben hast, was du meinst, macht es im Zweifel nur schlimmer. Denn du rennst an dem Ziel, welches du erreichen willst vorbei. Und das Doofe daran ist, dass du sogar noch die Leute abschreckst dein Ziel zu unterstützen, weil du sachlich falsch begründest. Das Ziel mag legitim sein, aber das gestattet nicht, es auf falsche Weise erreichen zu wollen.