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Apple Pencil 1 lässt sich nicht verbinden

Applebeard

Alkmene
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08.06.24
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35
Ich habe von einem Bekannten einen noch nie benutzten Apple Pencil 1 mit Lightning Anschluss geschenkt bekommen. Das Teil ist quasi neu, lag allerdings schon eine Weile ungenutzt bei ihm.
Nach dem ersten Verbinden wurden unplausible Daten angezeigt was die Ladung angeht. Funktion war nicht gegeben. Nach dem Entkoppeln wollte er sich dann nicht mal mehr verbinden lassen.

Vom Apple Support habe ich nur mäßige Hilfe erhalten. Der Telefonsupport hat mir gesagt der Tausch kostet 100 €.

Nach Neustart des iPad 3 Air war ist es mir offenbar gelungen den Verbindungsvorgang anzustoßen. Das Fenster war immer nur für eine knappe Sekunde sichtbar. Der Pencil ist nun zumindest in den BT-Geräten als "nicht verbunden" zu sehen. Manchmal erscheint für eine Sekunde der Begrüßungsscreen für den Apple Pencil, aber trotz stundenlangem Laden am Netzteil ist das Ding offensichtlich tot.

Habt Ihr noch irgendwelche Ideen oder einen Tip, wie man den sichtlich neuen Pencil bei Apple doch noch auf Garantie getauscht bekommt? Die Seriennummer des Pencil ist jedenfalls nicht mit Kaufdatum erfasst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Apple kann normalerweise mittels der Seriennummer trotzdem überprüfen, wann das Produkt gekauft wurde meine ich. Ansonsten wird es schwierig Apple davon zu überzeugen, da der Apple Pencil 1 grundsätzlich seit 10 Jahren auf dem Markt ist und es sicherlich viele Leute gibt welche den kauften und dann kaum nutzten und das Ding nach 10 Jahren noch wie neu aussieht. Würde damit mal in einen Apple Store gehen und mein Glück versuchen.

Wichtig ich beziehe mich nun auf die Schweiz, aber ich meine es ist in DE ähnlich. Wenn das Ding nicht bei Apple selbst gekauft wurde, hast du auch nur 1 Jahr Garantie. Wenn du weisst, dass der Pencil vor mehr als einem Jahr gekauft wurde, wird Apple es nicht austauschen. Anders ist es wenn das Gerät selbst bei Apple gekauft wurde. Hier werden bei uns in der Schweiz die 2 Jahre Garantie fällig, welche einem der Verkäufer gesetzlich bieten muss. Das gibt es so in Deutschland nicht, aber Apple bietet bei euch zumindest 2 Jahre Gewährleistung. Heisst wurde das Gerät nicht bei Apple gekauft hat Apple kein Interesse dir 2 Jahre aus freien Stücken Garantie oder Gewährleistung zu bieten. Da müsstest du dann zum Shop gehen wo der Pencil gekauft wurde. Weil dieser wiederum muss dir in der Schweiz 2 Jahre Garantie bieten. Vielleicht bietet der Shop bei euch auch 2 Jahre Gewährleistung. (Das weiss ich nicht)

Daher ist es immer lustig wenn bei uns in der Schweiz 2 Kunden in den Apple Store gehen mit einem unverschuldeten Defekt und das genau gleiche Gerät ist 1.5 Jahre alt wird es beim Kunden der direkt bei Apple kaufte sofort ersetzt oder repariert und beim Kunden wo das Gerät zwischen 1 und 2 Jahren alt ist aber nicht direkt bei Apple gekauft wurde, wird ein Kostenvoranschlag gemacht oder er muss halt bei dem Shop schauen wo er das Gerät gekauft hat, dass die ihm helfen.
 
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Über Garantie und gänzlich kostenlos wohl eher nicht mehr.

Aber du könntest dein Glück versuchen und einen defekten Akku angeben.

Denn ein Akku Service kostet beim Pencil 29€ sofern sich nichts geändert hat. Im Falle eines Versands zu dir kämen noch rd. 10-12€ dazu.

Beim Pencil ist es so, dass dieser ausgetauscht wird, sodass man eine praktisch neuen Pencil erhält.

Einfach mal den Apple Support anrufen und einen schwächelnden/defekten Akku angeben.

Ich habe selbst mal einen Batterieservice für einen Pencil 2 in Anspruch genommen. Austausch hatte problemlos geklappt.
 
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die 2 Jahre Garantie
du meinst wohl Gewährleistung. Das sind 2 ganz andere Sachen

Und die Ist in der Schweiz sogar schlechter als ausserhalb, denn in der Schweiz gibts keine Beweislastumkehr, DU als Käufer musst immer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.

In der EU ist das nicht so, da muss der Verkäufer die ersten 6 Monate nachweisen, dass der Mangel vom Käufer verursacht wurde. Ihr seid da schlechter gestellt, als die EU ;-)
 
Ich habe selbst mal einen Batterieservice für einen Pencil 2 in Anspruch genommen. Austausch hatte problemlos geklappt.
Ich hatte bereits angerufen. Man ist zunächst die üblichen Versuche Update, Neustart, Verbindungsversuch durchgegangen. Da hatte ich schon einen Mitarbeiter der nicht ganz so fit war, weshalb erstmal eine falsche Anleitung für den Neustart durchgegeben wurde. Nachdem da Prozedere durchlaufen war, wurde ich verbunden. Die Dame fragte dann nochmals alles ab, was vorher schon besprochen wurde und wollte mir mir die Versuche fast noch einmal unternehmen. (Sehr merkwürdig für den Support eines Premiumproduktes...!) Nach Überprüfung der Seriennummer sagte sie mir, dass der Austausch per Versand 100€ kostet. Sie konnte mir aber nicht sagen, wann das Teil gekauft wurde.

Gerade fällt mir beim Schreiben allerdings ein, dass ich angegeben habe, dass ich den Pencil geschenkt bekommen habe. Bei einigen Herstellern hat das aber den Effekt, dass die Garantie nur für den Erstkäufer gültig ist und somit per sé keine Deckung durch die Garantie gegeben wäre. Wie ist das bei Apple in Deutschland?

@orcymmot Wann hast Du den Service für diesen Preis in Anspruch genommen (Jahr)?
 
Sie konnte mir aber nicht sagen, wann das Teil gekauft wurde
Wenns bei einem drittanbieter gekauft wurde, woher auch, die Übermitteln ja keine Kaufbelege,... an Apple.

Was maximal geht (und da keine Ahnung ob das beim Pencil geht), ist die erste Inbetriebnahme, falls die beim Pencil registriert wird.
 
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du meinst wohl Gewährleistung. Das sind 2 ganz andere Sachen

Und die Ist in der Schweiz sogar schlechter als ausserhalb, denn in der Schweiz gibts keine Beweislastumkehr, DU als Käufer musst immer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.

In der EU ist das nicht so, da muss der Verkäufer die ersten 6 Monate nachweisen, dass der Mangel vom Käufer verursacht wurde. Ihr seid da schlechter gestellt, als die EU ;-)
Naja lieber habe ich gesetzlich 2 Jahre als 1 Jahr. Ich bin der Meinung wir sind da deutlich besser gestellt. Aber das kann man unterschiedlich sehen. Ich hatte aber noch nie das Problem, wegen der Beweislast, alleine schon, weil die Händler da kaum Lust auf ne riesen Geschichte haben. Garantie und Gewährleistung ist bei uns generell sehr vermischt. Bei uns redet man eigentlich immer von Garantie, selbst die Händler. Gesetzlich ist natürlich immer die Gewährleistung gemeint, das ist richtig.

Aber ja unser Gewährleistungsrecht ist halt auch deutlich älter als das Pendant der EU. Da bedarf es sicherlich mal wieder einer gründlichen Überarbeitung und einer Annäherung an das EU Recht.
 
Naja lieber habe ich gesetzlich 2 Jahre als 1 Jahr
ja, war ja in der Schweiz noch vor kurzem mit 1 Jahr. In der EU sinds schon ewig 2 Jahre. gesetzlich

Du kannst es sehen wie du willst, die 2 Jahre Gewährleistung sind in der EU schon sehr lange rechtlich gesichert, im Gegensatz zur Schweiz, und noch dazu habt Ihr die Beweislastumkehr nicht
Ich bin der Meinung wir sind da deutlich besser gestellt
siehe darüber, die EU ist da besser gestellt. Ausser du siehst es als Vorteil, dass Ihr es immer dem Hersteller nachweisen müsst, dass er schuld ist, anstatt der Hersteller dem Kunden nachweisen muss, dass der Kunde schuld ist. BTW, in der Schweiz wurde die aktuelle Variante 2013 eingeführt, in der EU um 2000 . Kann schon sein, dass euer Gewährleistungsrecht älter ist, dafür wart ihr deutlich länger benachteiligt. (und seid es eigentlich noch immer).

Die ganze Historie will ich jetzt nicht ausgraben, denn auch davor gabs Gewährleistung,...
 
In der Schweiz und der EU gilt beim Thema Gewährleistung ein klarer Unterschied.

EU: Du hast gesetzlich 2 Jahre Gewährleistung durch den Händler. Das ist fix und kann nicht verkürzt werden.
Schweiz: Hier darf die Gewährleistung verkürzt werden. Apple arbeitet in der Schweiz faktisch mit 1 Jahr. Mehr Anspruch gibt es nicht, alles Andere ist Kulanz und man hat keinen Anspruch drauf!

Apple-Garantie: Überall gleich: 1 Jahr, völlig unabhängig vom Kaufland. Jedoch wird aus Kulanz sowohl in der Schweiz, als auch in Deutschland das zweite Jahr wie Garantie behandelt, wenn Du bei Apple selbst gekauft hast.

Aber klare Sache: EU ist deutlich besser geschützt. In der Schweiz hast du im Vergleich einfach weniger gesetzliche Ansprüche.
 
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Bitte nicht Garantie und Gewährleistung durcheinander bringen!
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und im BGB geregelt. Vertragspartner ist i.d.R. der Händler, auch wenn die es oft vermeiden wollen würde ich immer erst versuchen über Gewährleistung zu gehen, da ggf. eine Kaufpreiserstattung vom Zeitpunkt der ersten Reklamation abhängig ist.

Zum Thema Beweislast noch folgender Hinweis:
  • Vor dem 1.1.2022: Die Beweislastumkehr galt nur für die ersten 6 Monate nach dem Kauf.
  • Seit dem 1.1.2022: Die Frist für die Beweislastumkehr beträgt 12 Monate.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (i.d.R.) bzw. de Garantiegebers die in der Gestaltung der Bedingungen und der Dauer frei sind. Z.B. bei gekauften Garantien (= Versicherungen), sind immer nur die vertraglich vereinbarten Schadenfälle und Leistungen im Deckungsumfang.

OT OFF
Topic ON

Mit einigem Aufwand habe ich letztendlich einen Kulanztausch des Apple Pencil 1 über den telefonischen Support auch ohne Rechnung erhalten.
 
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