• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Viele hassen ihn, manche schwören auf ihn, wir aber möchten unbedingt sehen, welche Bilder Ihr vor Eurem geistigen Auge bzw. vor der Linse Eures iPhone oder iPad sehen könnt, wenn Ihr dieses Wort hört oder lest. Macht mit und beteiligt Euch an unserem Frühjahrsputz ---> Klick

Apple patentiert neue Tastaturen mit dynamischer Beschriftung

Michael Reimann

Geschäftsführung
AT Administration
Registriert
18.03.09
Beiträge
8.805
KeyboardPatentHero-700x401.jpg


Michael Reimann
Apple patentiert neue Tastaturen mit dynamischer Beschriftung. Die Tasten zeigen je nach Kontext unterschiedliche Symbole an.

Bisherige Apple-Tastaturen haben eine Hintergrundbeleuchtung, damit diese Tasten in dunklen Umgebungen erkannt werden können. Ihre Beschriftung ist fester Bestandteil der Taste und unveränderlich. Das kann sich - nach einem neuen Patent des Konzerns - in Zukunft ändern. Tasten können dann je nach Kontext eine andere Beschriftung anzeigen.

Das Tasten eine mehrfache Belegung haben, ist schon seit dem Schreibmaschinen-Zeitalter der Fall. Computertastaturen bilden da keine Ausnahme. Das schlichte Design der Apple-Keyboards täuscht aber nicht darüber hinweg. dass auch diese mehr- beziehungsweise vielfach belegt sind. Auf den Buchstabentasten befinden sich zahlreiche Symbole, die auf der eigentlichen Tastenkappe nicht erwähnt sind.

Bei dem nun von Apple eingereichten Patent geht es darum, dass Tasten je nach Kontext eine andere Beschriftung anzeigen können. Diese Idee an sich ist nicht neu. Es gibt Tastaturen, mit kleinen Displays, die ihren Inhalt dynamisch anpassen können. Beispiel hierfür sind die Streamdecks von Elgato aber auch das in Russland entwickelte Optimus Maximus Keyboard.

Apple geht aber einen anderen Weg bei dem Vorschlag. Hier sollen spezielle Tasten mit verschiedenartigen Perforationen und durch unterschiedliche Beleuchtung von unten jeweils andere Symbole anzeigen können. Lichtquellen könnten demnach LED oder OLED-Displays sein. Auch wäre es möglich so andere Keyboard-Layouts anzuzeigen. Apple müsste für diesen Fall keine Länderspezifischen Tastaturen mehr in die Geräte einbauen.
Zum Beispiel kann ein Controller der Tastatur verwendet werden, um die Displays so zu steuern, dass sie zwischen verschiedenen Tastaturlayouts (z. B. QWERTY, QWERTZ, Colemak usw.), verschiedenen Tastaturstandards oder -sprachen (z. B. ANSI, ISO, JIS, Koreanisch, Chinesisch usw.) und verschiedenen Symbolen oder anpassbaren Glyphen

Die Idee zu diesem Patent, das bereits im Juni 2021 eingereicht und am 15. Dezember 2022 veröffentlicht wurde, stammt von dem Apple-Veteranen Shravan Bharadwaj, Director of Manufacturing Design, der für den Betrieb neuer Produkte verantwortlich ist. Weitere Informationen finden sich beim US-Patentamt unter der Patennummer: US 20220399172 A1

Apple patentiert viele Dinge im Laufe der Zeit. Nicht immer müssen aus Patenten auch konkrete Produkte werden.

Quelle: PatentlyApple

Den Artikel im Magazin lesen.
 

dtp

Roter Winterstettiner
Registriert
04.06.20
Beiträge
10.681
Der Begriff "patentieren" legt nahe, dass es bereits zu einem erteilten Patent gekommen ist. Hier würde ich aber eher von "zum Patent anmelden" oder "eine Patentanmeldung eingereicht" sprechen. Ein Patent hat übrigens in der Regel am Ende die Kennung "Bx". "Ax" kennzeichnet dagegen eine Anmeldung.

Was die konkrete Idee mit den Tasten angeht, so wäre es aus meiner Sicht sinnvoll, hier die ePaper-Technologie zu verwenden, denn dabei behalten die Tasten ihre Anzeige auch ohne Stromversorgung. Außerdem sind ja keine sehr schnellen Anzeigewechsel erforderlich. Ich habe die Anmeldung aber jetzt nicht gelesen. Evtl. wird das dort ja auch thematisiert.
 
  • Like
Reaktionen: you're.holng.it.wrng

Michael Reimann

Geschäftsführung
AT Administration
Registriert
18.03.09
Beiträge
8.805
Der Begriff "patentieren" legt nahe, dass es bereits zu einem erteilten Patent gekommen ist. Hier würde ich aber eher von "zum Patent anmelden" oder "eine Patentanmeldung eingereicht" sprechen. Ein Patent hat übrigens in der Regel am Ende die Kennung "Bx". "Ax" kennzeichnet dagegen eine Anmeldung.
Das sehe ich auch so und habe ja auch geschrieben, dass das Patent bereits 2021 eingereicht/angemeldet wurde. Mit der Veröffentlichung gestern und der Vergabe eine Patentnummer ist es so mit ein Patent. Zumindest meinem Verständnis nach.
 

MichaNbg

Bittenfelder Apfel
Registriert
17.10.16
Beiträge
8.011
Was man in den USA alles "patentieren" lassen kann....
 

dtp

Roter Winterstettiner
Registriert
04.06.20
Beiträge
10.681
Zumindest meinem Verständnis nach.

Nein, das stimmt so nicht. Ein Patent wird es erst nach Erteilung. Bis dahin bleibt es eine Patentanmeldung bzw. eine Veröffentlichungsschrift. Glaub mir, ich bin seit 20 Jahren in dem Job. ;)

Was man in den USA alles "patentieren" lassen kann....

Du kannst alles anmelden. Egal, ob in den USA oder einem anderen Land auf der Welt mit einem nationalen oder regionalen Patentamt. Dafür verlangen die Ämter dann aber auch Geld. Was dann mit der Anmeldung passiert, ist eine andere Sache. Manche Dinge sind grundsätzlich vom Patentschutz ausgenommen (z.B. Therapieverfahren, Geschäftsmodelle im weiteren Sinne oder auch das Perpetuum Mobile und natürlich Anmeldungen, die gegen die guten Sitten vestoßen). Aber auch die kannst du anmelden. Sie werden dann nur schnell zurückgewiesen und kommen in der Regel gar nicht erst zur Veröffentlichung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Manou Sakis

Jerseymac
Registriert
17.10.22
Beiträge
459
Dokumente des Publikationstyps A sind sog. Offenlegungsschriften. Nach der Patenterteilung hat die Patentschrift dann den Publikationstyp B.

@dtp In welcher Form steckst du denn in der Materie drin? :)
 

Michael Reimann

Geschäftsführung
AT Administration
Registriert
18.03.09
Beiträge
8.805
Nein, das stimmt so nicht. Ein Patent wird es erst nach Erteilung. Bis dahin bleibt es eine Patentanmeldung bzw. eine Veröffentlichungsschrift. Glaub mir, ich bin seit 20 Jahren in dem Job. ;)
In der Sache hast Du (vielleicht) Recht. Da ich Dich (und Deinen Job) nicht kenne, glaube ich Dir nicht. Und das meine ich nicht böse.😁

Was die Sache angeht: Es ist letztendlich auch egal, ob es ein Patent oder eine Anmeldung ist. Ich gehe davon aus, dass nach so langer Zeit (Einreichung 06/2021) daraus ein Patent wird. 😅
 

Michael Reimann

Geschäftsführung
AT Administration
Registriert
18.03.09
Beiträge
8.805
Okay. Das ist deine Sache. Ich bin übrigens European Patent Attorney und seit 2002 in der Patentabteilung eines großen Industriekonzerns beschäftigt.
Das ist sehr schön. Wenn ich mal in dieser Richtung Unterstützung brauche, melde ich mich. 😁
 

dtp

Roter Winterstettiner
Registriert
04.06.20
Beiträge
10.681
Ich gehe davon aus, dass nach so langer Zeit (Einreichung 06/2021) daraus ein Patent wird. 😅

Nach so langer Zeit?? Ein Patent kann bis zu 20 Jahre leben. Vielfach erfolgt die Erteilung erst nach 5 bis 10 Jahren. Häufig sogar noch später. Und sehr viele Patentanmeldungen werden dann auch wegen Stand der Technik oder aus Kostengründen aufgegeben.

Technisch gesehen ist es natürlich egal, ob Patentanmeldung oder Patent. Da geht's ja lediglich um eine mögliche Verbietung oder Lizenznahme durch einen Schutz vor Nachbau. Letztlich hat das nichts damit zu tun, ob die angemeldete Idee auch tatsächlich umgesetzt wird.

Aber nun genug der Haarspalterei. ;)

Wenn ich mal in dieser Richtung Unterstützung brauche, melde ich mich. 😁

Blos nicht. Hab schon genug zu tun. ;)
 

Manou Sakis

Jerseymac
Registriert
17.10.22
Beiträge
459
Ich bin übrigens European Patent Attorney ...
Du meinst wohl "Zugelassener Vertreter gem. Art. 134 EPÜ". :eek: Europäische Patentanwälte sind streng genommen etwas anderes - zumindest wenn es nach dem EuPAG geht. :D👍

So, damit hätte ich auch mein letztes spaltbares Haar für diesen Tag verbraucht und wünsche ein schönes Wochenende. :cool:
 
  • Like
Reaktionen: Michael Reimann

Thaddäus

Golden Noble
Registriert
27.03.08
Beiträge
18.393
Müsste das nicht auch wieder von den Entwicklern entsprechend implementiert werden, so wie damals bei der Touchbar?

Oder geht es nur darum, dass Apple selbst eine Tastatur für alle Länder bauen könnte?
 

dtp

Roter Winterstettiner
Registriert
04.06.20
Beiträge
10.681
Müsste das nicht auch wieder von den Entwicklern entsprechend implementiert werden, so wie damals bei der Touchbar?

Was meinst du mit "müsste"? Ein Patentschutz bedingt nicht, dass du die Lösung auch umsetzt.