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Apple-Patent soll den Weiterverkauf von digitalen Produkten regeln

Marc Freudenhammer

Horneburger Pfannkuchenapfel
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19.07.09
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Viele der heute via iTunes, App Store oder woanders gekauften digitalen Waren sind fest an einen Nutzer-Account gebunden. Das bedeutet, dass man einmal Erworbenes im Regelfall immer wieder herunterladen kann, ohne nochmals zu bezahlen. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass diese "Artikel" nicht so einfach den Besitzer wechseln können, wie es bei realen Produkten der Fall ist. Zumindest ist das bislang die gängige Praxis. Ein von AppleInsider entdecktes Apple-Patent könnte diesem Dilemma (theoretisch) ein Ende bereiten. Es geht dabei um ein System, das den Weiterverkauf von eBooks, Musik und Filmen regeln soll.[PRBREAK][/PRBREAK]

Das grundsätzliche Problem beim Verkauf erworbener Digital-Produkte ist die Übertragung der Nutzungsrechte. Bislang ist die Content-Industrie natürlich nicht unbedingt daran interessiert, dass Nutzer ihre bezahlten Produkte untereinander verkaufen. Mit Apples patentiertem System könnte dabei jedoch für alle Beteiligten etwas bei rumkommen. Das Patent basiert auf einer Art Datenbank in der Cloud, in der sämtliche Nutzungs- und natürlich die Zugriffsrechte auf digitale Inhalte registriert werden. So könnte beispielsweise beim Weiterverkauf eines gelesenen eBooks sichergestellt werden, dass der ursprüngliche Besitzer nach abgeschlossenem Handel keinen Zugriff mehr auf das elektronische Buch hat.

Außerdem sieht Apples Patent eine Art Verkaufsgebühr vor, die an den Content-Produzenten (und natürlich an Apple) ausgezahlt wird. Auch die Möglichkeit einer Mindestnutzungsdauer, bevor das digitale Gut den Besitzer wechseln darf und die Festlegung eines Mindestpreises wird in dem Patent beschrieben. Ob dieses System tatsächlich zum Einsatz kommt, steht natürlich in den Sternen. Ein kürzlich bewilligtes Patent von Amazon geht in eine ähnliche Richtung, soll aber über einen speziellen digitalen Flohmarkt ablaufen. Apples Patent sieht auch den direkten Austausch zwischen den Geräten der Nutzer vor.


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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ja, find ich nett, dann könnte man auch mal mit freunden die Filme, Musik, usw. teilen
dann muss man sich ned immer die Disc holen oder den ganzen Rotz hin und her schicken ;)
 
Wäre eine gute Sache. Allerdings sollte die Gebühr an Apple dann nicht zu hoch sein. Aber alleine die Möglichkeit zu haben wäre sehr zu begrüßen.
 
Gefällt mir! Klingt auch für alle Parteien als annehmbar.
 
und wer stellt sicher, dass es diese Datenbank auch in 50 Jahren noch gibt? Oder in 100 Jahren ? 200 ? Bücher können durchaus solange halten. Digitale Daten theoretisch unendlich lange, wenn man sich um die richtige Sicherung regelmässig kümmern würde...
 
Sowas kann nur mit DRM für Filme, Bücher usw. funktionieren. Und davon halte ich generell sehr wenig.
 
Warum sollte man noch "neu " kaufen ? Selbst wenn sich 50 Cent sparen lassen würde ich "gebraucht" kaufen, da es ja für mich im Endeffekt eh keinen Unterschied macht, ob der Film schonmal von jemand anders runtergeladen wurde xD
 
Eine rechtliche Klärung dazu gibt es soweit ich es überblicke auch noch nicht, lediglich zu Gebrauchtsoftware. Ob die sich aber auf digitale Musik übertragen lässt, ist umstritten. Ich halte es dennoch für wahrscheinlich, dass sich da in nächster Zeit was tut, und apple hiermit schon vorsorgt.
 
Als Vertreiber digitaler Informationen sollte man immer dazu verpflichtet sein, eine Nutzungs-/Eigentumsübertragung möglich zu machen - kostenfrei und einfach zu bewerkstelligen.
Was ist denn, wenn ich eine digitale Audio-CD, einen Film, ein Programm (gekauft, nicht geliehen!) verschenken will? Finde ich nicht in Ordnung, dass der ursprüngliche Anbieter - unabhängig von einem möglichen Verkaufspreis - hier noch einmal abkassieren will.
Wenn ich eine rare Schallplatte für ein paar Mark kaufte, diese gut pflegte und heute als Antiquität für viel Geld verkaufe sieht doch der ursprüngliche Hersteller oder das Plattenlabel auch keinen Cent, warum sollte das bei digitaler Musik anders sein? Und wenn mir eine gekaufte CD doch nicht gut gefällt und sie verschenke ist das dem Label auch egal. Verkaufe ich z. B. eine meiner CD-Versionen von adobe-Programmen ist das auch möglich, indem ich mich in mein Konto einlogge und das Produkt dort abmelde, der nächste Besitzer meldet es einfach wieder an.
Für mich wird hier in Bezug auf rein digitale Daten eine klare gesetzliche Maßgabe benötigt, da viele Firmen es ja leider nicht auf die Reihe bringen bzw. einfach nochmal abkassieren wollen.
 
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dass der ursprüngliche Anbieter - unabhängig von einem möglichen Verkaufspreis - hier noch einmal abkassieren will.

Wenn der Anbieter die Verkaufsinfrastruktur stellt, dann finde ich eine gewisse Abgabe akzeptabel. (vgl. eBay Gebühren).
 
Natürlich bitbyte, wenn eine Art "Marktplatz" zur Verfügung gestellt wird, dann ist das natürlich vollkommen in Ordnung, eine entsprechende Gebühr zu erheben. Aber eben nicht, wenn ich das digitale Produkt privat oder über andere Kanäle wie Kleinanzeigen verkaufen oder gar verschenken möchte.
Das ein Vertrieb nur für die Übertragung von Nutzungsrechten abkassieren will empfinde ich als reine Abzocke.
 
Das ein Vertrieb nur für die Übertragung von Nutzungsrechten abkassieren will empfinde ich als reine Abzocke.

Da bin ich voll bei dir.
ich glaube, dass geschlossenere System und Plattformen wie Steam, App Store etc. auf mehr Toleranz stoßen würden, wenn man seine gekaufte Ware auch wieder problemlos veräußern könnte.
 
Und bei so einer Sch** wundern die sich über Raubmordkopierer?
Wenn ich etwas kaufe gehört es MIR und ICH mache damit was ICH will. Punkt.
 
Diese "Idee", die sowohl Nutzer als auch der Gesetzgeber bereits seit Langem haben, will sich Apple patentieren lassen? Wohl nur, um diese Methodik ein für alle male vom Markt fern zu halten.
 
Dass solche Dinge an sich nicht patentierbar sein sollten (ein solches System kann jeder halbwegs qualifizierte in einem 8h-Tag austüfteln), steht auf einem anderen Blatt.