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Apple Patent: Deaktivierung der Aufnahmefunktion bei drohender Urheberrechtsverletzung

Christian Blum

Goldrenette von Blenheim
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Ein neues Apple Patent eröffnet der Musik- und Filmindustrie interessante Möglichkeiten zur Eindämmung von Urheberrechtsverletzungen. In der Kamera des iDevices sollen demnach Empfänger angebracht werden, die es erlauben, Signale von bestimmten Quellen zu empfangen. Diese Quellen können dann zum Beispiel entscheiden, ob das iDevice in der Lage ist, Aufnahmen anzufertigen, oder eben nicht. Patently Apple vermutet, dass dies vor allem für Tourguides und Einkaufsführer interessant sein könnte, da auch andere Informationen empfangbar wären. 9to5Mac ist da wesentlich skeptischer: Sollte ein Nutzer auf einem Konzert oder in einer Filmvorstellung sein, und das Filmen des Gesehenen vom Veranstalter unerwünscht, so kann dieser über den Willen des Besuchers hinweg entscheiden, wie das iDevice bei Aufrufen der Kamera-App reagiert. Doch Achtung: Apple ist dafür bekannt, jede noch so abgefahrene Idee präventiv zu patentieren. Ob diese Funktion jemals Realität wird, ist daher völlig offen.
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ok es wird niemals Wirklichkeit... aber wenn dann sag ich direkt Ciao! Ich lass mir doch nicht verbieten was ich Filme xD
 
Als nächstens ruft mein iPhone noch die Politesse, wenn man falsch parkt. Ich darf doch wohl filmen was ich will...
 
Die Musikindustrie sollte lieber einmal nachdenken, warum es doch verhältnismäßig viele Konsumenten gibt, die sich die Musik illegal aus dem Internet runterladen.

Wie viele Konzerte werden heute noch gefilmt / aufgenommen, um sie dann illegal im Internet zu verbreiten? Heutzutage lädt sich der Konsument das gesamte Album in der Originalqualität herunter. Diese Möglichkeiten stehen ihm großzügig zur Verfügung.

Ich kann es durchaus nachvollziehen, wenn man sich keine Maxi-CD kaufen möchte, auf der vom eigentlich Lied noch 3 - 4 weitere Versionen sind, die der Käufer gar nicht haben möchte, aber trotzdem mitbezahlen muss oder wenn er für das Musikstück im Internet Geld bezahlen soll, dann aber eine Einschränkung in der Vervielfältigungsrate hat.
 
Ja, so langsam kristallisiert sich heraus, wie die Geister wirklich aussehen, die wir in all unserer überkochenden Begeisterung gerufen haben.

Zwar fänden wir es ganz toll, immer und überall mit dem Handy bezahlen zu können, aber wenn ein Bußgeld fällig wird, weil man beim Kneipenbesuch drei Bierchen bezahlt hat, das geht uns dann doch eine Spur zu weit.

Man wird sehen, wie es sich entwickelt.
 
Wo geht das Ganze nur hin...als nächstes kann das iPhone auch noch am Händedruck erkennen, ob es sein rechtmäßiger Besitzer ist oder nicht und verweigert gegebenfalls dann den Zugriff. (wobei das wäre gar nicht so schlecht :-p )
 
Als nächstens ruft mein iPhone noch die Politesse, wenn man falsch parkt. Ich darf doch wohl filmen was ich will...
Also Filmen darfst du nicht was du willst ;) wenn auf Namen verboten sind. Darfst du keine machen, kannst ja mal in Kino deine Kamera rausholen und den Film abfilmen ;)

In Firmen darfst du auch nicht Filmen, während einer Führungstour durch die Verschiedensten Abteilungen und das wird auch vor der Führung gesagt ;)


Da aber in Artikel steht "Ein neues Apple Patent eröffnet der Musik- und Filmindustrie interessante Möglichkeiten zur Eindämmung von Urheberrechtsverletzungen." das glaubt doch niemand oder? Die Qualität mit der man zur Zeit aufnehmen kann egal ob Video oder nur Ton ist so Bescheiden, da würde doch nichts gutes dabei rauskommen. Interessant wäre das ganze sicherlich erst, wenn die Qualitäten viel besser sind.
 
Ich darf doch aber meinen eigenen )> filmen, oder???
 
...es gibt doch bei Druckern die Geldscheinerkennung, die den Druckvorgang abbricht wenn ein Geldschein gedruckt werden soll... diese ist, soviel ich weiß, gesetzlich vorgeschrieben. Stellt euch nur mal vor, dass diese Technik bald ausgereift ist, und die Musik- und Filmindustrie so eine Vorschrift gesetzlich durchsetzen kann. Dann angenommen man will den Geburtstag des Kindes aufnehmen, und siehe da, die Kamera verweigert ihren Dienst, weil im Hintergrund ein Urheberrechtsgeschützes Musikstück läuft ;) na dann, gute Nacht liebe Welt
 
...es gibt doch bei Druckern die Geldscheinerkennung, die den Druckvorgang abbricht wenn ein Geldschein gedruckt werden soll... diese ist, soviel ich weiß, gesetzlich vorgeschrieben.

So etwas gibt es nicht, und das wäre auch völlig unsinnig.

EDIT:

Das Web 2.0 (auch Apfeltalk) verkommt immer mehr zur Stammtisch-Parolen-Nische. Ich denke nicht, dass solche Foren geeignet sind, den Rahmen und die Bedeutung von globalen unternehmerischen Entscheidungen oder von Patenten zu diskutieren, denn hier z.B. werden eher jüngere, beruflich unerfahrene Mitmenschen angesprochen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Doch sowas gibt es. Da das Kopieren von Geldscheinen verboten ist haben manche Hersteller in ihren hochwertigen Geräten tatsächlich eine Geldscheinerkennung eingebaut. Behauptet zumindest der Wikipediaeintrag Elektrofotografie.
 
Doch sowas gibt es.

Nein, es gibt keine Geldscheinerkennung in Druckern.

Immer wieder lustig, wie falsch manche Leute informiert sind.

Elektrofotografie.

Eben. Elektrofotografie = Hochwertige Farbkopierer. Da sprechen wir von einigen tausend Euro Investitionskosten, und diese gesetzlichen Regelungen entstanden Ende der achtziger Jahre, als bundesweit Copyshops in allen Städten die Möglichkeit anboten, mit solchen Farbkopierern sehr farbtreue Kopien anzufertigen.

Aber nicht: Haushaltsübliche Drucker.
 
Seit eh und je darf niemand fotografieren was er will. Das sind dümmliche Aussagen, die ihr da von euch gebt.
Abgesehen von allen anderen (zum Teil schon genannten) Verboten, sind Urheberrechtsverletzungen strafbar, ob die Kamera solche nun möglich macht oder nicht. Auf jeder gewöhnlichen Opernkarte steht (in Wien), dass Fotografieren verboten ist.
Genau besehen ist eine Urheberrechtsverletzung Diebstahl (so wie das so beliebte Schwarzfahren).
Nur Euren eigenen Hintern dürft ihr, so wie Macholiday, fotografieren so oft ihr wollt – wenn ihr könnt.
Salome
 
Seit eh und je darf niemand fotografieren was er will. Das sind dümmliche Aussagen, die ihr da von euch gebt.
Abgesehen von allen anderen (zum Teil schon genannten) Verboten, sind Urheberrechtsverletzungen strafbar, ob die Kamera solche nun möglich macht oder nicht.

Möglicherweise redet man bei einem solchen Thema gegen eine Wand.

Seit es Speichermedien im öffentlichen Handel gibt, von denen Rundfunksender vor dreißig Jahren nur geträumt haben, also seit ca. zehn Jahren, denken viele Computer- und Internet-Nutzer, dass es wurscht ist, was Urheberrecht bedeutet, solange man einen Inhalt kopieren kann.
 
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[..]Nur Euren eigenen Hintern dürft ihr, so wie Macholiday, fotografieren so oft ihr wollt – wenn ihr könnt.
Salome
Aus der Hand heraus dürfte das schwierig werden aber ich glaub ich hab da im Keller noch irgendwo ein Stativ *kram* :b
 
uh geht das dann auch bei Geburtstagen wenn man "unerlaubt" Happy Birthday singt? Die Rechte dafür gehören ja immerhin Warner Bros :-p