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Apple muss In-App Käufe von Kindern rückerstatten

Moriarty

Pommerscher Krummstiel
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Die Haltung "selbst schuld, wenn Eltern dem Sprößling das iPhone in die Hand geben" ist hier auch nur bedingt anwendbar, da Apple im App Store explizit Lern-Apps für 3-jährige anbietet. Es gibt sogar eine eigene Kategorie mit Apps für Kinder. Wer den Spielplatz baut, muss sich auch um die Umzäunung kümmern!

Wäre das iPhone ein reines "Erwachsenengerät" für's Business oder so, sähe das ganze anders aus. Aber durch die Platzierung als Familienspielzeug mit Content für Windelträger, dürfen solche versehentlichen Käufe eben nicht möglich sein...
 

adowoMAC

Ontario
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Die Haltung "selbst schuld, wenn Eltern dem Sprößling das iPhone in die Hand geben" ist hier auch nur bedingt anwendbar, da Apple im App Store explizit Lern-Apps für 3-jährige anbietet. Es gibt sogar eine eigene Kategorie mit Apps für Kinder. Wer den Spielplatz baut, muss sich auch um die Umzäunung kümmern!

Wäre das iPhone ein reines "Erwachsenengerät" für's Business oder so, sähe das ganze anders aus. Aber durch die Platzierung als Familienspielzeug mit Content für Windelträger, dürfen solche versehentlichen Käufe eben nicht möglich sein...

Sehe ich exakt genauso. Die Diskussion zu diesem Thema verläuft leider ziemlich "flach".
 

technikelse

Jakob Lebel
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Die Haltung "selbst schuld, wenn Eltern dem Sprößling das iPhone in die Hand geben" ist hier auch nur bedingt anwendbar, da Apple im App Store explizit Lern-Apps für 3-jährige anbietet. Es gibt sogar eine eigene Kategorie mit Apps für Kinder. Wer den Spielplatz baut, muss sich auch um die Umzäunung kümmern!

Wäre das iPhone ein reines "Erwachsenengerät" für's Business oder so, sähe das ganze anders aus. Aber durch die Platzierung als Familienspielzeug mit Content für Windelträger, dürfen solche versehentlichen Käufe eben nicht möglich sein...

Die Nutzung von Apps ist was anderes als der Kauf. Wenn ich einem Kind Zugriff auf ein iPhone gebe, kann ich App Käufe ganz einfach verhindern, indem ich diese unter "Einschränkungen" sperre. Da brauche ich niemanden zu verklagen.
 

colacastell

Pomme Etrangle
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Eigentlich nicht nach zu vollziehen, aber sicherlich gut für die Käufer. In den AGBs wird ausdrücklich über alles hingewiesen und man hat selber die verantwortung seiner Kinder.
 

smoe

Roter Winterkalvill
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Ich sehe auch einen großen Unterschied zwischen, das Kind das iPad nutzen lassen und dem Kind das PW zur Apple-ID mit hinterlegter Kreditkarte zu geben. Die 15min Regelung ist für In-App-Käufe ja afaik mittlerweile abgeschafft, daher sollte man das als Elternteil schon in den Griff bekommen.
 

Tofffl

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Eigentlich nicht nach zu vollziehen, aber sicherlich gut für die Käufer. In den AGBs wird ausdrücklich über alles hingewiesen und man hat selber die verantwortung seiner Kinder.

Nur spielen die AGB keine Rolle!

In vielen Fällen dürfte das Kind als Vertreter ohne Vertretungsmacht auftreten - es handelt ja ganz bewusst unter fremden Namen, und ich unterstelle mal, dass die Eltern dem Kauf bzw. den weiteren Käufen innerhalb der 15 min. so nicht zugestimmt haben bzw. hätten. Zwar kann der Verkäufer - Apple - grundsätzlich von diesem Vertreter ohne Vertretungsmacht nach § 179 I Schadensersatz fordern, allerdings greift dann der Minderjährigenschutz nach Abs. 3.
 

iMerkopf

Holsteiner Cox
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Nächstes mal frage ich vorher um Erlaubnis...
Ich hab mir meinen Post noch einmal durchgelesen - er kam leider deutlich ernster rüber, als er gedacht war... Sorry dafür ;)

Die Sache ist: Wenn ich als Elternteil nicht will, dass meine Kids sich über das Internet Sachen kaufen, dann gebe ich ihnen keine Passwörter. Und wenn ich nicht will, dass meine Kids sich in App Purchases leisten, dann sperre ich diese.
Auch wenn die Beträge einzeln immer hübsch klein aussehen - es liegt mE nicht am Händler, wenn die Eltern nicht merken, dass das Balg tausende(!) Doller verbrennt. Da stimmt was an der Erziehung nicht, wenn die Kids nicht fragen, ob sie sich was kaufen dürfen, sondern es hunderte Male hintereinander einfach tun.
Aber sich so etwas einzugestehen ist wohl ziemlich schwer für diese Sorte Eltern...
 
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iMerkopf

Holsteiner Cox
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Nur spielen die AGB keine Rolle!

In vielen Fällen dürfte das Kind als Vertreter ohne Vertretungsmacht auftreten - es handelt ja ganz bewusst unter fremden Namen, und ich unterstelle mal, dass die Eltern dem Kauf bzw. den weiteren Käufen innerhalb der 15 min. so nicht zugestimmt haben bzw. hätten. Zwar kann der Verkäufer - Apple - grundsätzlich von diesem Vertreter ohne Vertretungsmacht nach § 179 I Schadensersatz fordern, allerdings greift dann der Minderjährigenschutz nach Abs. 3.
So, jetzt wird's endlich sachlich - und jetzt kommen wir endlich auf meine These vom Anfang: Die Gesetze des 20. Jahrhunderts müssten langsam eben auf die sich veränderte Realität angepasst werden.
Denn eine physische Ware, die auf diesem Weg ohne wirksamen Kaufvertrag den Besitzer gewechselt hat, kann an den Händler zurück gehen. Aber was ist mit Schlumpfbeeren, die auch schon wieder verschleudert wurden?
Wenn das mit der Ausrede "der Kleine wars" so funktioniert, dann muss ich mir das merken, bis ich selbst einen Kleinen hab...
 

Tofffl

deaktivierter Benutzer
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So, jetzt wird's endlich sachlich - und jetzt kommen wir endlich auf meine These vom Anfang: Die Gesetze des 20. Jahrhunderts müssten langsam eben auf die sich veränderte Realität angepasst werden.


Das ist definitiv so. Allerdings sind viele neuen bzw. geänderten Gesetzt - ich denke da z.B. an die §§ 28 und 32 BDSG und deren Zusammenspiel mit dem TMG/TKG - handwerklich sowas von schlecht, dass ich bezweifle, dass unsere Abgeordneten was vernünftiges hinbekommen. Da werden teils Begriffe in Gesetzen völlig unterschiedlich definiert, und keiner weiß am Ende, welche Vorschrift nun Anwendung findet.

Aber trotzdem sollte man natürlich versuchen, das BGB zu modernisieren. Es kann ja nicht angehen, dass man aktuelle Sachverhalte in uralte Vorschriften reindrücken muss, und am Ende keiner mehr versteht, warum eigentlich gerade die Norm angewendet wurde. Die Sache mit den Schlumpfbeeren ist ein gutes Beispiel.

Die Ausrede mit "der Kleine wars" zieht aber auch nur bedingt, es wäre - um beim eigentlichen Thema zu bleiben - auch eine Rechtscheinvollmacht oder Duldugsvollmacht möglich.
 

iMerkopf

Holsteiner Cox
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Ganz allgemein fällt mir gerade kein aktuelles Gesetz ein, welches handwerklich gut gemacht wäre (zumindest die, mit denen ich bisher zu tun hatte) - und der Rest ist veraltet. Aber das geht jetzt wirklich am Thema vorbei...
 

Moriarty

Pommerscher Krummstiel
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Denn eine physische Ware, die auf diesem Weg ohne wirksamen Kaufvertrag den Besitzer gewechselt hat, kann an den Händler zurück gehen. Aber was ist mit Schlumpfbeeren, die auch schon wieder verschleudert wurden?

Ganz einfach - eine physische Ware, die der Händler von sich gegeben hat, hat diesen Kosten im Einkauf, Lagerkosten, Herstellungskosten verursacht. Wenn der Kaufvertrag also nicht mehr besteht, muss dieser die Ware zurückbekommen, da er sonst den Wert dieser Ware "verliert".

Von einem digitalen Gut, welches durch eine App beliebig oft generiert werden kann, ist es schon deshalb unsinnig, eine "Rückgabe" zu fordern, weil durch die Nicht-Rückgabe kein wirtschaftlicher Schaden besteht. Der einzige Sinn einer Rückgabe wäre jedoch - s.o. - der Ausgleich eines solchen Schadens.

Deshalb ist auch die Erstattung der Kosten für Apple gar keine so große Sache, denn die In-App-Käufe dürften kaum Kosten verursacht haben, die mit denen für physische Waren vergleichbar sind. Wie gesagt, wir reden hier nicht über die Apps selbst, sondern nur über In-App-Käufe, die sich bei gleichen Investitionskosten zehnfach oder milliardenfach potenzieren lassen...
 

fLuP

Stina Lohmann
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Gut das meine Kinder weder das Apple id Passwort kennen noch In App Käufe am iPad bzw. an ihren IPods tätigen dürfen. :)




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Ragnir

Adams Parmäne
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Wegen solchen Vollhupen, die ihr Leben nur in den Griff bekommen, wenn Sie vor Selbigem geschützt werden, kann man dann schön alle 2 sec wegen jedem Schnickschnack sein Passwort 10 mal eingeben. Das erinnert mich an den Moment, als ich schnell zwischen Tür und Angel merkte, dass mein Verkahrsabo (TomTom) abgelaufen war. Eine Odyssee aus Passwort, Fragen beantworten aus Sicherheitsgründen, Vorgang abgebrochen, nochmal das Ganze usw.

Ich würde vor dem Hintergrund des Unvermögens, Kleinstkinder beim Spielen mit 800 €-Geräten zu beaufsichtigen wie folgt urteilen:
  • 100% Aufschlag auf den IAP wegen Dummheit in geschlossenen Räumlichkeiten zzgl.
  • 5 Schläge mit der Dachlatte wegen Dummheit in der Öffentlichkeit
Einfach mal wieder ein kleines bisschen Verantwortung übernehmen, das wär mal was. *seufz*
 

Apfelkescher

Westfälische Tiefblüte
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Die Altersprüfung im App-Store könnte doch die NSA machen.
 

iMerkopf

Holsteiner Cox
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Das Beste wäre es, wenn es keine unbegrenzt herunterladbaren iAPs mehr gäbe.
Wenn man sich beispielsweise in einem Strategiespiel zwar 10 verschiedene Drachenarten à 0,79€, jedoch keine Drachentaler-Packages mehr kaufen könnte. Dann könnte niemand mehr tausende Euros auf die Weise verbrennen - irgendwann hätte er einfach alle käuflichen Drachen und müsste eben spielen, um an Taler zu kommen und die Entwickler dürften wieder Geld für ihre Apps verlangen.
Wird aber wahrscheinlich nie passieren.