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[portalpreview]Nachdem bereits die Internationale Handels-Kommission Apple im Patentstreit mit Motorla, in dem es um Push-Notifications ging, frei sprach, fällte nun auch ein US-Gericht ein solches Urteil und reiht sich damit in die Mannheimer Entscheidungen ein, durch die ein Wiedereinführen der Push-Notifications in Deutschland ermöglicht wurde. Die Kommission sagte aus, dass die Vorgehensweise Apples nicht gegen das Patent verstößt.[/portalpreview]
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[/fl]Außerdem meinte das Gericht, dass Motorola verabsäumt hätte, die praktische Anwendung des Patents zu zeigen. Zwar nutze das Droid 2 und ein iDevice dieselben Features, aber eben nicht auf die spezielle Art und Weise wie es im Patent beschrieben sei.
via MacRumors
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[/fl]Außerdem meinte das Gericht, dass Motorola verabsäumt hätte, die praktische Anwendung des Patents zu zeigen. Zwar nutze das Droid 2 und ein iDevice dieselben Features, aber eben nicht auf die spezielle Art und Weise wie es im Patent beschrieben sei.via MacRumors
