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An die Selbstständige- Nebenjob

4rm1n

Empire
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Hallo ATler,

Ich möchte gerne nebenberuflich IT Beratung machen. Familie, Freunde in einem überschaubaren Rahmen.

Meine Frage ist nun wenn ich eine Einnahmenüberschussrechnung mache und dabei auf 0€ Gewinn (Beispiel: Abschreibung PC 500€ + 100€ Website - 600€ Umsatz) rauskomme spare ich mir ja Steuern im Vergleich den PC aus meinem Nettolohn gekauft zu haben oder sehe ich das Falsch?

Bitte nicht zu streng mit mir sein. Befasse mich erst seit kurzem mit dem Thema Kleingewerbe.
 

Mitglied 115348

Gast
Und in anderen Kreisen (Finanzamt) nennt man Dein Vorhaben i. d. R. „Liebhaberei“ und macht Dir ziemlich schnell einen (Schluß)-Strich unter die Rechnung.
 

Misto

Châtaigne du Léman
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Hallo ATler,

Ich möchte gerne nebenberuflich IT Beratung machen. Familie, Freunde in einem überschaubaren Rahmen.

Meine Frage ist nun wenn ich eine Einnahmenüberschussrechnung mache und dabei auf 0€ Gewinn (Beispiel: Abschreibung PC 500€ + 100€ Website - 600€ Umsatz) rauskomme spare ich mir ja Steuern im Vergleich den PC aus meinem Nettolohn gekauft zu haben oder sehe ich das Falsch?

Bitte nicht zu streng mit mir sein. Befasse mich erst seit kurzem mit dem Thema Kleingewerbe.
PCs werden gerade bei solch kleinen Kleinstgewerben nicht zu 100% als Betriebsausgabe anerkannt, da hier die Vermutung naheliegt, dass die private Nutzung überwiegt. 600 € Umsatz im Jahr ist eher ein Alibi-Umsatz denn ein ernst gemeintes Nebeneinkommen. Zumal Du dein "Gewerbe" ja offensichtlich von daheim ausübst. Das weiß auch das Finanzamt. Auf diesen 08/15-Trick sind vor dir schon andere gekommen und darauf fällt das Finanzamt nicht rein.

Ganz grundsätzlich muss ein PC zu mindestens 90% betrieblich genutzt werden, um zu 100% als Betriebsausgabe anerkannt zu werden.

Ist bspw. auch bei Abzug eines PC als Werbungskosten in der Anlage N so, auch hier werden PCs meist nicht vollständig als Werbungskosten anerkannt.

Pauschal wird meist ein 50:50 Ansatz nicht bemängelt. Oder Du musst ein PC-Fahrtenbuch führen.

Bei "normalen" Unternehmen (also ernsthaft durchgeführten Unternehmungen) ist das dagegen kein Problem, einen PC zu 100% abzusetzen. Da heute ohne PC nichts mehr geht. Schon bedingt dadurch, dass Unternehmen die UStVA udn die LSt-Anmeldung nur noch elektronisch per Elster einreichen können.

Solltest Du mit dem Gedanken spielen, mit dem Nebengewerbe dauerhaft Verluste zu generieren, vergiß es gleich. Denn bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht erfolgt die Einstufung des Gewerbes als Liebhaberei. Das bedeutet, Du kannst die Verluste nicht mehr geltend machen und bisher abgezogene Verluste werden rückwirkend wieder aberkannt.

Anlaufverluste sind ok, wenn sie plausibel sind. Aber dauerhaft nicht, gerade bei solch kleinen Ein-Mann-Kleinstgewerben.

Und ganz wichtig: nicht darauf hören, was andere dir an der Kneipentheke so alles erzählen, was die machen. Irgendwann kommt das Finanzamt auf dich zu. Und wenn der tolle Hecht an der Theke dann Steuern über mehrere Jahre zurückzahlen muss, das erzählt der dir dann nicht.
 

MACaerer

Charlamowsky
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Wenn man gekaufte Hard- und Software als Werbungskosten absetzen will ist es wichtig einmalig eine wirklich stichhaltige Begründung für die berufliche Verwendung aufzusetzen und sie der Steuererklärung beizufügen. Schwierig wird es natürlich, wenn man eine bereits früher gekaufte IT-Ausrüstung nachträglich absetzen will. Das kann man sich abschminken und braucht man normalerweise gar nicht erst versuchen. Bei Hardware gehen die FA in der Regel von einer vierjährigen Nutzungsdauer aus, das heißt man kann die Anschaffungskosten nur jeweils zu einem Viertel absetzen.
 

Misto

Châtaigne du Léman
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Wenn man gekaufte Hard- und Software als Werbungskosten absetzen will ist es wichtig einmalig eine wirklich stichhaltige Begründung für die berufliche Verwendung aufzusetzen und sie der Steuererklärung beizufügen. Schwierig wird es natürlich, wenn man eine bereits früher gekaufte IT-Ausrüstung nachträglich absetzen will. Das kann man sich abschminken und braucht man normalerweise gar nicht erst versuchen. Bei Hardware gehen die FA in der Regel von einer vierjährigen Nutzungsdauer aus, das heißt man kann die Anschaffungskosten nur jeweils zu einem Viertel absetzen.
Nein, nicht ganz.

Die Dauer der Abschreibung richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Sprich, der Betrieb muss die Dauer der Nutzung realitätsnah schätzen. Als Anhaltspunkt dienen sogenannte AfA-Tabellen, die die Finanzverwaltung rausgibt.

Computer etc werden laut dieser Tabelle regelmäßig über 3 Jahre abgeschrieben. Andere Wirtschaftsgüter über 5, 10, 15 Jahre, je nach Wirtschaftsgut und oft je nach Branche.

Gerade bei Betriebseröffnung ist es normal, auch bislang privat genutze Wirtschaftsgüter ins Betriebsvermögen einzulegen, sofern die übrigen Voraussetzungen gegeben sind. Man kann also durchaus auch einen bereits vorhandenen PC abschreiben. Dieser wird dann mittels Privateinlage und dem aktuell geschätzen Verkehrswert eingelegt (also nicht mit dem ursprümglichen Neupreis)
 
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MacTobsen

Akerö
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Und wenn man es wirklich ernst meint mit der Selbstständigkeit, dann gibt es da jemanden der zum Thema Steuer fachlich korrekt beraten kann...

Nur momentan will mir einfach nicht einfallen, wie der Beruf genau heißt
 

wavelow

Akerö
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Familie, Freunde in einem überschaubaren Rahmen.
Dann brauchst Du eigentlich gar nicht erst gewerblich anfangen. Das FA wird Dir dann nach spätestens nach 3 Jahren erklären, dass es Deine Betriebsausgaben nicht anerkennt (im Klartext: Nachzahlungen zzgl. Zinsen). Vor allem wenn man erkennbar keine Steuern zahlt oder sogar Minuseinkünfte mit dem Vorhaben erzielt wird geschaut was Du da eigentlich machst.

Es sollte eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Heisst: Man sollte sich nachweisbar bemühen, dass das Geschäft voran geht wenn man schon keine Einkünfte bzw. Gewinne erzielt. Dass die Gewinne die ersten Jahre wenig bis nix sind, ist normal aber es muss eben schlüssig erklärbar sein. Das ist bei Deinem Vorhaben - im Familien- und Freundeskreis nicht gegeben. Entweder will man Geschäft machen oder lässt es.

Oder: Man verzichtet auf das absetzen dieser Geräte und durchschaubarer Tricks und versteuert einfach die Mehreinnahmen. Dann sagt auch kein Mensch was.

Ich z.B. verzichte drauf, mein Homeoffice abzusetzen obwohl ich nur dort arbeite wenn ich Büroarbeit mache. Nur wenige Geräte setze ich steuerlich voll ab, nämlich die, die ich privat nicht verwende und auch erkennbar keinen privaten Nutzen bringen. Ansonsten 50:50 auch wenn ich den PC fast 100% für den Job einsetze. Einfach nicht zu gierig sein und mit Menschenverstand ran gehen. Dann ist auch ein Prüfer zufrieden.

Die Punkte Homeoffice und der Gerätepark dort, PKW Firmenwagen, Bewirtungskosten sind von Haus aus die Dinge die zuerst ins Auge gefasst werden vom FA. Weil zu viele meinen sich ihr Privatvergnügen vom Staat subventionieren zu lassen und es viel zu oft übertreiben.
 
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Mitglied 39040

Gast
Nicht unbedingt vermint, oft einfach: Terra incognita.
 

4rm1n

Empire
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OK, vielen Dank schonmal für Eure Rückmeldung zu dem Thema. Gewinnerzielungsabsicht liegt natürlich vor, jedoch wird sich mein Kundenkreis eben erstmal auf die oben genannten Klienten beschränken. Ich hoffe natürlich, dass sich das dann noch erweitert :)
 
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breze28

Schweizer Orangenapfel
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Ich bin kein Steuerberater, du solltest dich an einen wenden.



Aus der Liebhaberei resultierende Einkünfte sind nicht steuerbar, negative Einkünfte, also Verluste, können folglich nicht mit positiven Einkünften anderer Einkunftsquellen ausgeglichen werden.

Als nicht steuerbar bezeichnet man diejenigen Einnahmen, die deshalb nicht besteuert werden, weil sie nicht unter die 7 Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes fallen.
 

wavelow

Akerö
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Aus der Liebhaberei resultierende Einkünfte sind nicht steuerbar, negative Einkünfte, also Verluste, können folglich nicht mit positiven Einkünften anderer Einkunftsquellen ausgeglichen werden.

So ist das und genau darum sollte man auf das absetzen von Geräten und Dingen die man auch privat nutzen könnte bei diesem Vorhaben einfach anfangs verzichten. Und man sollte Gewinne einfach freiwillig versteuern um aus der Liebhaberei raus zu kommen. Dann ist man auf der sicheren Seite und kann sich das Business ganz in Ruhe aufbauen ohne Angst vor späteren Nachzahlungen.

Absetzen würde ich in diesem Beispiel nur Dinge wo klar nachweisbar ist was damit passiert ist: Neue Grafikkarte die dann aber auch dem Kunden berechnet wird z.B. Kilometer zu den Kunden (Fahrtenbuch). Simple, einfache Nummern.

Und natürlich sollte man beim FA die Einstufung als Kleinunternehmer beantragen um aus der Umsatzsteuerpflicht heraus zu kommen. Das spart viel Zeit beim buchhalten und hat in diesem Falle auch Vorteile gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Mitbewerbern. Man kann quasi 19% günstiger anbieten wenn man für Privatkunden arbeitet.

Für all das brauchts noch keinen Steuerberater, nur gesunden Menschenverstand und Eigenbildung. Die "Berater" fressen meist mehr Geld als sie nutzen.
 

4rm1n

Empire
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So ist das und genau darum sollte man auf das absetzen von Geräten und Dingen die man auch privat nutzen könnte bei diesem Vorhaben einfach anfangs verzichten. Und man sollte Gewinne einfach freiwillig versteuern um aus der Liebhaberei raus zu kommen. Dann ist man auf der sicheren Seite und kann sich das Business ganz in Ruhe aufbauen ohne Angst vor späteren Nachzahlungen.

Absetzen würde ich in diesem Beispiel nur Dinge wo klar nachweisbar ist was damit passiert ist: Neue Grafikkarte die dann aber auch dem Kunden berechnet wird z.B. Kilometer zu den Kunden (Fahrtenbuch). Simple, einfache Nummern.

Und natürlich sollte man beim FA die Einstufung als Kleinunternehmer beantragen um aus der Umsatzsteuerpflicht heraus zu kommen. Das spart viel Zeit beim buchhalten und hat in diesem Falle auch Vorteile gegenüber umsatzsteuerpflichtigen Mitbewerbern. Man kann quasi 19% günstiger anbieten wenn man für Privatkunden arbeitet.

Für all das brauchts noch keinen Steuerberater, nur gesunden Menschenverstand und Eigenbildung. Die "Berater" fressen meist mehr Geld als sie nutzen.

Danke für eure Infos. Steueranmeldung habe ich heute abgegeben