Habe auch nichts als Airport-Probleme mit meinem 15 Powerbook von November 2005. Die Verbindungsqualität von meinem Netgear-WLAN-Router zum Airport schwankt derart, dass ich mitunter nur nach einem Deaktivieren und erneutem Aktivieren von Airport überhaupt noch ein brauchbares Signal bekomme. Jetzt habe ich mir einen Belkin PC-Card-Adapter bestellt. Muß ich meine Airportkarte zum Betrieb des anderen Adapters ausbauen? Habe irgendwo so etwas gelesen, dass die Aiportkarte andernfalls beschädigt werden könnte.schlingel schrieb:Wenn du ein Powerbook hast, kannst du jede Mac-Kompatible PCMCIA-Karte nutzen.
Die Frage ist warum... Die Integration von Airport in OS X ist sicherlich besser als die von jeder anderen Karte.
Hab meine "Lampe" heute mit einem D-Link 122g ans Funknetz gehängt. Das hat zwei Vorteile:Zitat von Apfelklick:
Vielleicht hast du das gleiche Problem wie ich. Ich brauche für meinen iMacG4 (Lampe) eine Airport Karte (Airport Extreme ist nicht kompatibel). Die wird von Apple aber nicht mehr produziert und kostet gebraucht bei eBay rund das Doppelte einer neuen Airport Extreme! *grrr*
So - deshalb suche jedenfalls ICH nach einer Alternative zur Airport Karte...
Blixten schrieb:Kurzes Update:
Es gibt nun auch direkt Treiber für 10.3 und 10.4 bei D-Link.
Super.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.