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60 Jahre Bundesrepublik - 60 Jahre Grundgesetz

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
60 Jahre...

Soeben wurde der amtierende Bundespräsident Horst Köhler von der Bundesversammlung erneut, im ersten Wahlgang (mit 613 Stimmen), ins Amt gewählt.

Nach 60 Jahren Bundesrepublik und 60 Jahren Grundgesetz, halte ich es für angebracht (auch hier auf Apfeltalk) zurückzublicken und in die Zukunft zu schauen.

Hat sich unser Grundgesetz, dass dessen Mütter und Väter 1949 im parlamentarischen Rat beschlossen haben, bewährt?
Das Grundgesetz war zunächst nur als Übergangslösung gedacht, bis sich die Bundesrepublik mit der bis dahin sowjetischen Besatzungszone wieder vereinen kann.

Ist unser Grundgesetz eigentlich noch zeitgemäß und halten sich die Organe des Staates immer daran?

Oder seht ihr eine Untermauerung der Grundrechte, die Ewigkeitsgarantie besitzen?

Hat sich die Bundesrepublik in ihren 60 Jahren bewährt? Gibt es Ereignisse, die besonders hervorzuheben sind?

Was hätte man in den 60 Jahren besser machen können? Was hat man in den 60 Jahren gut gemeistert?

Die 19 Artikel des Grundgesetztes, die unter Ewigkeitsgarantie stehen, hier nocheinmal zum Nachlesen.

Hoffe auf eine interessante Diskussion zu 60 Jahren Deutschland und allem, was dazu gehört.





 
Zuletzt bearbeitet:

123Hegers

Doppelter Prinzenapfel
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Das Grundgesetz wurde in den 60 Jahren verändert.
Und die Ewigkeitsgarantie ist totaler quatsch, denn sie Schütz nur bestimmte Paragraphen aber NICHT sich selber. Also könnte man sie ausser Kraft setzen und dann die Paragraphen ausser Kraft setzen :/
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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Richtig. Nur die ersten 19 Artikel, die ich auch oben verlinkt habe, stehen unter Ewigkeitsgarantie und sind unabänderlich. Das ist jedoch Fakt.
 

Snoopy181

Roter Astrachan
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Das Grundgesetz wurde in den 60 Jahren verändert.

Die wichtigsten Grundrechte, sprich Würde des Menschen, Meinungsfreiheit etc. wurden nicht verändert. Und ich finde es super, dass man bei der Gründung der Bundesrepublik diese Grundrechte direkt an erster Stelle in die Verfassung geschrieben hat. Nicht so wie in der Weimarer Republik.

Ist doch schön, dass die zweite Demokratie auf deutschem Boden so erfolgreich ist!
Falls mir jetzt jemand kommt mit "Die DDR war auch eine Demokratie": Lasst es einfach sein.
 

Hellokittyhater

Transparent von Croncels
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Das Grundgesetz wurde in den 60 Jahren verändert.
Und die Ewigkeitsgarantie ist totaler quatsch, denn sie Schütz nur bestimmte Paragraphen aber NICHT sich selber. Also könnte man sie ausser Kraft setzen und dann die Paragraphen ausser Kraft setzen :/

Natürlich sind die 19 Artikel unabänderlich und auch der Paragraph in der die Ewigkeitsgarantie ausgesprochen wird. Falls du mir das glaubst kannst du gerne mal eine Einführungsveranstaltung Öffentliches Recht an der Uni hören. ;) Da wird das lang und breit von einem fachkundigen Professor und seinen Assistenten behandelt.
Das einzige wie man alles kippen könnte wäre eine Revolution und eine neue Verfassung.
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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Jedoch trifft es auch zu, dass der restliche Teil des Grundgesetztes schon über 50 mal in diesen 60 Jahren ergänzt/verändert wurde.
 

Hellokittyhater

Transparent von Croncels
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Jedoch trifft es auch zu, dass der restliche Teil des Grundgesetztes schon über 50 mal in diesen 60 Jahren ergänzt/verändert wurde.

Das kommt wegen der notwendigen 2/3 Mehrheit aber auch nur bei großen Koalitionen oder Grundsatzänderungen vor, die sonstige Parteien auch mittragen (Schnittmenge normal sehr gering). ;)
Das Grundgesetz steht schon auf einen sehr soliden Fundament wegen der großen 2/3-Hürde, aber ist dennoch anpassbar und das ist auch gut so, weil Zeiten ändern sich. Finde es gut, dass das Grundgesetz nach der Wiedervereinigung nicht ad acta gelegt wurde.
 

Eichhof

Idared
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Ihr werft hier zwei verschiedene Begriffe durcheinander.
Das eine ist die Ewigkeitsklausel, welche Art. 1 und 20 GG schützt. Normiert ist das in Art. 79 III GG. Wie es auch in dem verlinkten Artikel angesprochen wird, wird im allgemeinen auch Art 79 III im Sinne einer teleologischen Auslegung, als geschützt angesehen.

Das andere ist die Wesensgehaltsgarantie. Die schützt die Grundrechte in ihrem Wesentsgehalt. Die Grundrechtsartikel lassen sich somit abändern, müssen aber in ihrem Kern erhalten bleiben. Ein problematischer Artikel in diesem Zusammenhang ist der Art. 13 mit seinen Einschränkungen.
 

123Hegers

Doppelter Prinzenapfel
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Natürlich sind die 19 Artikel unabänderlich und auch der Paragraph in der die Ewigkeitsgarantie ausgesprochen wird. Falls du mir das glaubst kannst du gerne mal eine Einführungsveranstaltung Öffentliches Recht an der Uni hören. ;) Da wird das lang und breit von einem fachkundigen Professor und seinen Assistenten behandelt.
Das einzige wie man alles kippen könnte wäre eine Revolution und eine neue Verfassung.

Okay dann wird das wohl nichts aus meinen Plan :innocent: . (Okay darüber sollte man in Deutschland nicht spaßen, da reagieren immer alle empfindlich drauf)

Hab dann etwas falsch verstanden, denn im Artikel selbst steht ja, dass die ersten 19 Artikel geschützt sind. Aber ich konnte nichts finden, dass der Artikel geschützt ist welcher die ersten 19 Schützt. Ich glaub dir mal, denn über 60 Jahre hätte man so einen groben Fehler wohl gefunden. :eek:



EDIT:
Naja ich bin einfach zu langsam. Vermutlich ist alles Falsch, da alles zusammen geschmissen wurde.
 

darkCarpet

Halberstädter Jungfernapfel
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Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie ist eine Bezeichnung für die Regelung in Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, nach der bestimmte Verfassungsprinzipien auf ewig einer Verfassungsänderung entzogen sein sollen.
Artikel 79 Absatz 3 lautet:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
Mit dieser Regelung wollte der Parlamentarische Rat den Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus begegnen und naturrechtliche Grundsätze in Form der Menschenwürde (vgl. Art. 1 ) sowie der Strukturprinzipien in Artikel 20 (Republik, Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat und Sozialstaat) mit einer zusätzlichen Sicherung versehen. Durch diese Ewigkeitsklausel ergibt sich selbst innerhalb des Grundgesetzes eine Normenhierarchie. Bis zu einer Ersetzung des Grundgesetzes durch eine andere Verfassung kann die Ewigkeitsklausel nach heute ganz herrschender Meinung nicht aufgehoben werden. Die Bezeichnung Ewigkeitsklausel selbst steht nicht im Grundgesetz, sondern gehört eher der juristischen Umgangssprache an.
Das Thema der Ewigkeitsklausel hier noch einmal zum Nachlesen.

Ich denke, dass dieses Grundgesetzt, in dem Rahmen wie es heute existiert, noch sehr lange Zeit das Fundament (Verfassung) unseres Rechtsstaates bildet. Und für ein Provisorium ist das Grundgesetz sehr gut gelungen, wie ich finde.

Die Frage ist nur, inwieweit man daran basteln darf. So lehnten die Hüter unserer Verfassung (BVG) erst vor wenigen Jahren ein Gesetz ab, das das Abschießen von Verkehrsflugzeugen in Extremsituationen ermöglichen sollte. Zu Recht, wie ich finde.