• Wieder einmal haben uns unsere Apfeltalker tolle Fotos zur Abstimmung eingesandt. Welches ist Euer Favorit? Stimmt mit ab! Hier geht es zur Abstimmung --> Klick
  • Es ist bereits Apfeltalk-Tradition und wir möchten sie auch in diesem Jahr fortsetzen: Unser Apfeltalk-Weihnachtslogo-Wettbewerb hat begonnen! Gestaltet für uns das Weihnachtsbanner, das im Monat Dezember bis zum Weihnachtsfest unsere Webseite schmücken soll. Lasst Eurer Kreativität freien Lauf! Hier geht es zum Wettbewerb --> Klick

2 Knollen für 1 Vergehen?

keen

Boskop
Registriert
20.11.06
Beiträge
207
Ich hab' letztens aufgrund von akuter Parkplatznot über Nacht auf'm Gehweg geparkt und jetzt kamen 2 Knöllchen:

1.9. 22:00 - 22:07 Straße XY auf dem Gehweg geparkt
2.9. 8:15 - 8:30 Straße XY auf dem Gehweg geparkt

Weggefahren bin ich gegen 11 Uhr morgens.

Ist das rechtens? Können die mir für ein Vergehen 2 Strafzettel aufdrücken?
 
Wo? (Österreich, Deutschland, Schweiz, ...)
 
Ich meine mich dran zu erinnern das wir in Gemeinschaftskunde damals in der Schule den Passus "Doppelbestrafung ausgeschlossen" öfter benutzt haben. Aber da sollte am besten ein Jurastudent mal was zu sagen.
 
Ich kenn mich da nicht so aus, aber empfehle dir:
Setz dich doch mal mit der Behörde auseinander und frag mal nach, ich denke dann wirst du nur 1 Zahlen müssen.

Außer du hast das Auto bewegt, dann musst du zweimal zahlen.
 
Ich kenne mich ein wenig aus weil mir das in Regensburg schon mal passiert ist:
1x geparkt (über Nacht), am nächsten Morgen 2 Knöllchen vorgefunden.
Du musst nur eines bezahlen, falls unterschiedlich teuer das teurere (länger als ... geparkt wird teurer).

Musst Dir aber eben die Mühe machen und den entsprechenden § aus der StVo bzw. Bußgeldverordnung/Katalog raussuchen und darauf hinweisend Einspruch gegen das Verwarngeld (oder wie auch immer es heißt) erheben.
 
Ich kenne mich ein wenig aus weil mir das in Regensburg schon mal passiert ist:
1x geparkt (über Nacht), am nächsten Morgen 2 Knöllchen vorgefunden.
Du musst nur eines bezahlen, falls unterschiedlich teuer das teurere (länger als ... geparkt wird teurer).

Musst Dir aber eben die Mühe machen und den entsprechenden § aus der StVo bzw. Bußgeldverordnung/Katalog raussuchen und darauf hinweisend Einspruch gegen das Verwarngeld (oder wie auch immer es heißt) erheben.

...und vor allen Dingen vorsichtig sein, denn mitunter liegt das Verwarnungsgeld für den Dauerverstoß (die vielen Stunden in der Nacht) ja höher, als die Addition der Verwarngelder aus zwei Knöllchen.

Bin zwar nicht sicher, ob das so zulässig wäre, aber durch den Anruf gibst Du Deinen Verstoß ja zu. Hmmm. Gute Frage eigentlich.
 
Unzulässig parken auf Gehweg müsste 15€ kosten, plus evtl. Verwaltungsgebühren.
Unzulässig parken auf Gehweg länger als eine Stunde müsste 25€ kosten, plus evtl. Verwaltungsgebühren.
Deckt sich das mit Deinem Bescheid?

Einmal den höheren Betrag zahlen sollte daher günstiger sein.
Wenn beide Bescheide auf den gleichen Betrag ausgestellt sind würde ich natürlich trotzdem nur einmal zahlen!
 
Unzulässig parken auf Gehweg müsste 15€ kosten, plus evtl. Verwaltungsgebühren.
Unzulässig parken auf Gehweg länger als eine Stunde müsste 25€ kosten, plus evtl. Verwaltungsgebühren.
Deckt sich das mit Deinem Bescheid?

Einmal den höheren Betrag zahlen sollte daher günstiger sein.
Wenn beide Bescheide auf den gleichen Betrag ausgestellt sind würde ich natürlich trotzdem nur einmal zahlen!

Genau - 15 Euro, das ganze zweimal. Also Widerspruch einlegen oder einfach 1x zahlen?
 
Soweit ich bauklo verstanden hab kostet es ja " Unzulässig parken auf Gehweg länger als eine Stunde müsste 25€ kosten, plus evtl. Verwaltungsgebühren.", nicht das es nachher heißt wenn du sagst "Warum soll ich 2x 15 Euro zahlen für 10 Stunden parken?" "dann zahlen sie 25 + Verwaltungsgebühren".

Bezahl notfalls lieber 30 Euro ;)
 
Das habe ich gerade im Forum vom Verkehrsportal gefunden und es klingt nicht nur vernünftig, sondern scheint auch korrekt zu sein, weil auf diese Aussage mehrfach verlinkt worden ist:

Mit der Überweisung des Verwarngeldes wird die OWi rechtskräftig geahndet, der Vorgang ist damit abgeschlossen. Bezahlt man also das erste Verwarngeld ist der Verstoß vom Tisch. Unter Angabe beider Aktenzeichen, Schilderung des Sachverhaltes und Hinweis auf das Verbot der Doppelbestrafung (Art. 103 III GG) könnte man dann um Einstellung des zweiten Verfahrens bitten.

Voraussetzung hierfür ist aber, dass das Fahrzeug zwischen den Verwarnungen definitiv nicht bewegt worden ist. Hast Du es umgeparkt oder bist zwischendurch unterwegs gewesen, handelt es sich um zwei Tatbestände, die dann jeder für sich geahndet werden dürfen.

War eine wirklich interessante Frage. :-)
 
Ich meine mich dran zu erinnern das wir in Gemeinschaftskunde damals in der Schule den Passus "Doppelbestrafung ausgeschlossen" öfter benutzt haben. Aber da sollte am besten ein Jurastudent mal was zu sagen.

Das ist keine Bestrafung sondern eine Verwarnung /Bebußgeldung
 
Nein, ist nicht rechtens - ja, zahl lieber zwei Verwarnungen als eine Verwarnung und ein Bußgeld ;-)