Benutzer 66680
Gast
Man weiß doch gar nicht, ob die alle herangezogen werden. Im Gegenteil. Es ist ja eher wahrscheinlich, dass Wichtige Orte (früher hieß es mal Letzte Orte) dafür erst mal gar keine Rolle spielen.
Das könntest Du anhand meiner Rhetorik ganz einfach aus meinem Post #21 raus lesen.Oder vermutest Du einfach nur?
dass Wichtige Orte (früher hieß es mal Letzte Orte) dafür erst mal gar keine Rolle spielen.

Ich glaube auch nicht, dass "wichtige Orte" bei der neuen Diebstahlfunktion herangezogen werden.
Aber nicht jeder wichtige Ort (von denen, wie gesagt Orte dabei sind, die man zwei mal besucht hat), spielt bei der Sicherheit eine Rolle.
"Vetraute Orte" sind gleichzeitig auch "wichtige Orte". "Wichtige Orte" müssen aber nicht zwangsläufig "Vertraute Orte" sein. Da wird es schon einen Unterschied geben.Doch. Aber welche es genau sind, kann ich nicht sagen.
Da wird es schon einen Unterschied geben.

Signifikant heißt ja wichtig oder sehe ich falsch?Ich hatte es weiter oben mal gelöscht. Aber ich halte es doch für eine sehr schwammige Übersetzung. Im englischen Menu heissen sie „significant Locations“. Das kommt der Sache glaube ich näher. Man ist irgendwo signifikant öfters. Wichtig muss der Ort ja deswegen nicht sein.
Es geht mMn eher in die statische Richtung.Signifikant heißt ja wichtig oder sehe ich falsch?

Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.