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14 Tage Rückgabe bei CTO

deepinpowder

Doppelter Prinzenapfel
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11.09.06
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438
Hy,

ich hatte heute mein neues MBP bekommen. CTO mit einer anderen Festplatte. Jetzt ist mir diese zu laut und zu unruhig. Apple sagt, das Produkt wäre nach kundenspezifischen Anforderungen gebaut und eine Rückgabe nicht möglich.

War da nicht eine Reglung, sofern Änderungen als Zusatz angeboten werden, dann kann man trotzdem zurückgeben?

Wirde mich über Hilfe freuen.

Gruß
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Völliger Quatsch. Das Gerät ist ist immer noch ein Standardgerät.
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Das kann Dir abschließend nur von einem Anwaltskollegen beantwortet werden (ich suche hier keine Mandante), im Grundsatz gilt:

1. Dein Widerrufsrecht erlischt, wenn die Sache nach Deinen Spezifikationen angefertigt wird.

2. Das liegt nach der Rechtssprechung des BGH nicht vor, wenn die zu liefernde Sache auf Bestellung des Verbrauchers aus "vorgefertigten Serienbauteilen" zusammengefügt wird, die "ohne Beeinträchtigung der Substanz mit geringem Aufwand" wieder getrennt werden können.

Deswegen hast Du Chancen, aber es ist eine Wertungsfrage des jeweiligen Amtsrichters. Nach meiner Auffassung sind Festplatten so was von vorgefertigt und leicht zu tauschen, dass Du

a) Frist von 1 Woche setzen solltest, damit die im Verzug sind und
b) dann einen Anwalt Deiner Wahl beauftragen, wenn Frist ohne Ergebnis verstrichen ist.

Im Verzugsfall müssen Deine Kosten übernommen werden. Ich persönlich würde das nicht schlucken. Mit den AGB werden die Rechte von Verbrauchern so ausgehölt.

--> Du bist hoffentlich auch Verbraucher? Wenn Du es gewerblich erwirbst, ist die Sache erledigt ;)

Viel Erfolg :innocent:
 

deepinpowder

Doppelter Prinzenapfel
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Danke dir.

Ich werde deinen Punkt 2 mal kopieren und an Apple senden.

Ja, ich bin Endverbaucher und ja, das von Dir stellt KEINE Rechtsberatung dar, schon klar, danke für die Info bzgl. des BHG.

Gruß
 

Balkenende

Manks Küchenapfel
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Och, ich darf ja Rechtsberatung von Berufs wegen machen :innocent:

Ich suche hier nur keine Mandate und gebe nicht mehr als Hinweise, da mir die Zeit aus beruflichen Gründen sowieso fehlt.

Übrigens kannst Du denen ruhig sagen, dass Du auf das Urteil des BGH in der NJW 2003, S. 1665 gestoßen bist.

Und danach gehst Du zu einem Anwaltskollegen bei Dir vor Ort, der daran verdienen darf :-$