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14 Tägiges Rückgaberecht - Kratzer am Netzteil

katakis1

Boskoop
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Hallo Forum,

Ich werde in den nächsten Tagen mein MacBook wegen eines defekts an den Lautsprechern zurück zu Apple schicken.
Das MacBook liegt noch im 14 Tägigen Rückgabe-Zeitraum.
Allerdings weist mein Netzteil nun nach etwas mehr als einer Woche der Benutzung schon ein paar Kratzer auf (Nichts allzu tiefes, aber um Kratzer auf dem Netzteil habe ich mich nicht gesorgt, d.h. es lag immer auf dem Boden.)

Wie sieht es jetzt mit der Rückgabe aus? Was ist Apple jetzt gestattet?

tl;dr: Ist mein MacBook mit Kratzern auf dem Netzteil noch zur 14-Tägigen Rückgabe qualifiziert?

Danke,
katakis
 

keybone

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Willst du ein Austauschgerät? Falls ja ist das kein Stress. Falls nein, darf Apple dir für das Netzteil Geld abziehen. Denn es ist nicht im einwandtfreien Zustand. Ob Apple da kulant ist, kann ich dir jedoch nicht sagen.
 

katakis1

Boskoop
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Ja, ein Austauschgerät war vereinbart. Also sollte das kein Problem sein?
Das ist ja schon mal gut zu hören.
Hat noch jemand sonst Erfahrungen damit gemacht? Hatte irgendwer Probleme damit?
 
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Keine Erfahrung mit der Apple-Kulanz, aber sonst Ahnung:

Ein Austauschgerät wegen eines Mangels hat mit dem 14-tägigen Widerruf so gesehen nichts zu tun. Sollte das Macbook wegen eines Mangels (Lautsprecher) ausgetauscht werden, hättest Du im Grunde genommen, eh nur Anspruch auf ein intaktes Notebook, nicht aber auf ein neues Ladegerät. Korrekt wäre also - sofern von Apple nicht anders gefordert - lediglich das defekte Notebook zurückzusenden. Andernfalls ist aber das Schlimmste, was dir passieren kann, dass sie dir dein zerkratztes Netzteil mit dem neuen Macbook wieder zurücksenden. (Kurzum: Der Zustand deines netzteils tangiert deine Mängelrecht in Bezug auf dein Macbook in keinster Weise)

Machst du von deinem 14-tägigen Widerrufsrecht (auch bei völlig tadellosen Zustand deines Macbooks möglich) Gebrauch, so bist du zum Wertersatz für Verschlechterungen der Sache verpflichtet, die nicht auf die bloße Prüfung des Macbooks zurückzuführen sind, verpflichtet. Mag sein, dass das bei einem Kratzer einge Euro wären, ich würde aber fast schon wetten, dass Apple diesen betrag nicht einfordern würde. ;) Allein die Berechnung bereitet Kopfzerbrechen (die Funktion des Netzteils ist nicht eingeschränkt, also welchen Stellenwert hat die Ästhetik bei einem Netzteil?)

Also ganz locker, geht - wie auch immer - in jedem Falle gut über die Bühne.
 

Paulam Strand

Finkenwerder Herbstprinz
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Solange es keine richtigen Beschädigungen sind, wird Apple erfahrungsgemäßt kein Geld von dir verlangen. Kratzerchen im Netzteil sind denen egal. Du musst auch nicht die ganzen unnötigen Folien (in denen alles eingepackt war) mitschicken. Denk dran, dass du auf das Paket, welches an Apple zurückgeht, ganz groß die Nummer draufschreibst, die du per eMail bekommen hast. Dann geht alles etwas schneller.
 

katakis1

Boskoop
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Und wie verhält es sich mit der 14-tägigen Rückgabezeit?
Startet die nun erneut?
Und die Garantie?
 

new-resistance

James Grieve
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Die Rückgabezeit startet erneut mit dem Erhalt des neuen Macbooks. Der Sinn ist folgender: Du hast etwas bestellt und konntest den Artikel dadurch natürlich nicht vor dem Kauf prüfen. Der Gesetzgeber richtet hier also einfach eine Frist ein, in der du das nachholen kannst. (Fernabsatzgesetz)
Garantie ist was anderes.
Generell gilt: Garantie ist eine Kulanzleistung des Herstellers, zu der er nicht verpflichtet ist. Wozu er jedoch verpflichtet ist, ist die Gewährleistung. Und die ist an das jeweilige Gerät gebunden und muss mindestens 24 Monate betragen.
 

katakis1

Boskoop
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Danke - Beginnt die Garantie nun aber erneut, oder wird die Garantielaufzeit des alten Gerätes auf das neue übertragen?
Nur damit ich in einem Jahr nicht wegen einer Reparatur da stehe und 4 Tage zu spät komme ;)
 

new-resistance

James Grieve
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Die Gewährleistung musste erneut beginnen, da sie an das jeweilige Gerät gebunden sein müsste. Du müsstest also irgendwie eine neue Rechnung oä von Apple bekommen.
Wie genau Apple das handhabt weiß ich nicht, da ich diesen Fall nicht hatte.
 

katakis1

Boskoop
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Die Gewährleistung musste erneut beginnen, da sie an das jeweilige Gerät gebunden sein müsste. Du müsstest also irgendwie eine neue Rechnung oä von Apple bekommen.
Wie genau Apple das handhabt weiß ich nicht, da ich diesen Fall nicht hatte.


Okay, danke :) Ich frag dann noch einmal bei Apple nach :)
 
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Oha, das sind schon recht umstrittene Detailfragen. :oops:

Erneuter Fristlauf (14 Tage) des Widerrufsrecht bei mangelbedingter Nachlieferung

Die Frage ist umstritten und nicht höchstrichterlich geklärt. Es gibt also kein Ja oder Nein. Eine Tendenz geht jedoch dahin, einen Neulauf der 14 Tage nach Lieferung der Ware zu verneinen. Hierfür spricht zum einen das Erreichen baldmöglichster Rechtssicherheit und zum anderen auch, dass Du mit dem Nacherfüllungsverlangen deutlich machst, die Ware im Übrigen ja geprüft zu haben und - abgesehen von den geltend gemachten Mängeln - die Ware auch behalten möchtest. Würdest du nun 14 Tage nachdem dir das neue MBP mit intakten Lautsprechern gesendet wurde, den Vertrag widerrufen, würdest du dich in gewissem Maße zu deinem vorherigen Verhalten in Widerspruch setzen - es sei denn: Du wolltest die Lautsprecher testen und bist nun mit diesen in mangelfreiem Zustand nicht zufrieden. Das Ergebnis bleibt vage - legs doch mal drauf an und halt uns auf dem Laufenden! :cool:

Erneuter Fristlauf (2 Jahre) der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

Zu deutsch: nochmal 2 Jahre ab Lieferung des mangelfreien Macbooks?

Ebenfalls sehr strittig. Hier gilt tendenziell: Austausch des gesamten Geräts: Neulauf. Bei lediglicher Reparatur jedenfalls kein Neulauf bezüglich des geltend gemachten Mangels.

Erneute 2 Jahre Apple-Garantie

Das hängt vollkommen davon ab, was die diesbezüglichen Apple AGBen hierzu vorsehen. Daher habe ich keine Ahnung. :)
 

Paulam Strand

Finkenwerder Herbstprinz
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Poste dann mal bitte, was Apple dazu gemeint hat. Bekomme nämlich auch ein neues MBP im Tausch und möchte dann schon, dass ich auch eine neue Rechnung erhalte :)

EDIT:

Oha, das sind schon recht umstrittene Detailfragen. :oops:

Erneuter Fristlauf (14 Tage) des Widerrufsrecht bei mangelbedingter Nachlieferung

Die Frage ist umstritten und nicht höchstrichterlich geklärt. Es gibt also kein Ja oder Nein. Eine Tendenz geht jedoch dahin, einen Neulauf der 14 Tage nach Lieferung der Ware zu verneinen. Hierfür spricht zum einen das Erreichen baldmöglichster Rechtssicherheit und zum anderen auch, dass Du mit dem Nacherfüllungsverlangen deutlich machst, die Ware im Übrigen ja geprüft zu haben und - abgesehen von den geltend gemachten Mängeln - die Ware auch behalten möchtest. Würdest du nun 14 Tage nachdem dir das neue MBP mit intakten Lautsprechern gesendet wurde, den Vertrag widerrufen, würdest du dich in gewissem Maße zu deinem vorherigen Verhalten in Widerspruch setzen - es sei denn: Du wolltest die Lautsprecher testen und bist nun mit diesen in mangelfreiem Zustand nicht zufrieden. Das Ergebnis bleibt vage - legs doch mal drauf an und halt uns auf dem Laufenden! :cool:
Halte ich -auch wenn mir jetzt vielleicht ein Nachteil daraus entsteht- grundsätzlich für richtig. Wenn man das Produkt testen konnte, weil z.b. nur eine Taste schief war und dann ein neues ordert, möchte man es ja haben. In meinem Fall ging aber das Display kaputt, sodass ich das Produkt nicht testen konnte. Hier wäre eine Verlängerung des Rückgaberechtes durchaus angebracht.
 
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