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iMac 21,5 umtauschen wegen Schönheitsfehler?

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Hey!
Ich habe ein Problem mit meinen iMac 21,5 von 2011. Bei meinen iMac scheint das Aluminium an der Vorderseite wo das Apple Logo ist nach außen verbogen zu sein. Man kann sich mit den Fingernägeln schon hinter dem Aluminium klemmen.:( Ich weiß jetzt nicht was ich tun soll. Soll ich bei Apple anrufen und nach fragen. Ich habe ihn am 28.6.11 bestellt und der kam am 6.7.11 an. Also ist die 2 Wochen Rückgabefrist abgelaufen.Danke schon mal für eure Hilfe. :)
 

@mac...

Martini
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Genau so ist es. Vielleicht tauscht bzw. repariert Apple aus Kulanz aber sie sind nicht verpflichtet ;)
 

Pascal G.

Meraner
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Hatte vor kurzem ein ähnliches Problem!

Bei meine iMac 27" 2011 war das Display defekt, es flackerte. Also bin ich zu re:Store gefahren.

Da die 2 Wochen vorbei waren, meinte re:Store sie müssen sich an Apple Richtlinien halten und

Dürfen mir deshalb keinen neuen geben. Sie haben ihn aber kostenfrei repariert!

Ich denke, dass Sie deinen auch reparieren werden, wenn sie deinen umtauschen hast du Glück gehabt.
 

karolherbst

Danziger Kant
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wir sind uns bewusst, dass ein flackerndes Display unter die Garantie läuft und dass hier die 1 Jahres Frist zählt?
 

Pascal G.

Meraner
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Ja, aber nicht um ein neues zu bekommen. Man kann es einschicken, oder vor Ort reparieren lassen. Ich habe Apple Care, ändert das was?
 
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Danke für die Antworten. Ich hab auf der Stelle wo es scheint das es leicht verbogen ist habe ich kurz mit meinen Daumen und größeren Druck darauf gedrückt. Jetzt geht es es wieder.:) Ich habe den iMac übrigens aus dem dem Apple Online Store und zum Store nach Oberhausen 120km und der nächste Re:Store wäre ein Gravis in Münster und das wären 100km.
 

Reservist

Stahls Winterprinz
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Ja, aber nicht um ein neues zu bekommen. Man kann es einschicken, oder vor Ort reparieren lassen. Ich habe Apple Care, ändert das was?

Im Rahmen der Gewährleistung (!) muss der Händler (!) nachbessern. Die Wahl ob Reparatur oder Austausch hat der Kunde.
 

MACaerer

Charlamowsky
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Im Rahmen der Gewährleistung (!) muss der Händler (!) nachbessern. Die Wahl ob Reparatur oder Austausch hat der Kunde.
Das ist nur theoretisch richtig. Wenn es sich um ein hochpreisiges Produkt handelt und sofern es ihm zumutbar ist muss der Kunde bis zu drei Reparaturversuche hinnehmen, bevor er das Anrecht auf Ersatzlieferung hat. Wenn die z. B. die Reparatur ein halbes Jahr dauern würde wäre es für den Kunden nicht mehr zumutbar. Aber die Hürde hat der Gesetzgeber ziemlich hoch gehängt.

MACaerer
 

Reservist

Stahls Winterprinz
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Magerquark. Einen Sachmangel kann man in den ersten 2 Wochen entdecken, dafür sind nämlich die 2 Wochen gedacht ;)

Sorry, aber das ist totaler Unsinn. Muss man hier ganz deutlich sagen. Die zwei Wochen Widerrufsfrist die einem im Fernabsatz zustehen, sind dafür da, um das Produkt "zu testen" (mir fällt grad kein besseres Begriff ein) da man ja nicht die Möglichkeit hatte, es eben im Laden zu benutzen.
Die zwei Wochen sind NICHT dazu da um irgendwelche Fehler zu entdecken und es ggf. zurückzuschicken.

Wenn ein Mangel am Produkt vorliegt, haftet er der Händler im Rahmen der zweiJÄHRIGEN (!!) Gewährleistung. Allerdings ist nach sechs Monaten die Beweislastumkehr, da muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Vorher der Händler.



Das ist nur theoretisch richtig. Wenn es sich um ein hochpreisiges Produkt handelt und sofern es ihm zumutbar ist muss der Kunde bis zu drei Reparaturversuche hinnehmen, bevor er das Anrecht auf Ersatzlieferung hat. Wenn die z. B. die Reparatur ein halbes Jahr dauern würde wäre es für den Kunden nicht mehr zumutbar. Aber die Hürde hat der Gesetzgeber ziemlich hoch gehängt.

Das stimmt. Produkte um die 1000 Euro werde aber in der Rechtssprechung nicht unbedingt als hochpreisig gesehen. Hochpreisig bezieht sich hier z.B. eben auf ein Auto o.ä.. Wenn hier das Radio nicht funktioniert, bekommt man kein komplett neues Auto.
Bei Elektronikprodukten, gerade im Consumerbereich, ist Austausch eigentlich kein Problem.