Rechnung bei privatem Internet Verkauf

Audiophil85

Allington Pepping
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Hi Leute, folgendes:
Ich habe über den Amazon.de Marketplace einen Artikel verkauft und nun schreibt mir der Käufer, dass er gerne eine Rechnung oder Quittung für diesen Kauf hätte. Ich nehme an, er möchte das von der Steuer absätzen. Ich habe bisher nie eine Rechnung bei einem solchen Verkauf aufgesetzt, eigentlich regelt Amazon.de in einem solchen Fall das Finanzielle. Bin ich überhaupt dazu verpflichtet eine Rechnung/quittung auszustellen bei einem solchen Geschäft zwischen zwei privat Personen? Und wie müsste die Rechnung aussehen? Bin da völlig unerfahren, würde den Käufer aber natürlich gerne zu frieden stellen.
 

Ultrasonic

Reinette de Champagne
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Privat gibts ganz klar keine Rechnung. Möglich ist ein Kaufvertrag oder die Übergabe der Originalrechnung vom Neukauf falls noch Garantie drauf ist.
 

dahui

Carmeliter-Renette
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Hi Leute, folgendes:
Ich habe über den Amazon.de Marketplace einen Artikel verkauft und nun schreibt mir der Käufer, dass er gerne eine Rechnung oder Quittung für diesen Kauf hätte. Ich nehme an, er möchte das von der Steuer absätzen. Ich habe bisher nie eine Rechnung bei einem solchen Verkauf aufgesetzt, eigentlich regelt Amazon.de in einem solchen Fall das Finanzielle. Bin ich überhaupt dazu verpflichtet eine Rechnung/quittung auszustellen bei einem solchen Geschäft zwischen zwei privat Personen? Und wie müsste die Rechnung aussehen? Bin da völlig unerfahren, würde den Käufer aber natürlich gerne zu frieden stellen.

eine quittung über den erhalt der zahlung kannst du ohne probleme ausstellen, im einfachsten fall mit einem kurzen schreiben.

Privat gibts ganz klar keine Rechnung.

auch eine RG darf man als privatmensch stellen, allerdings nur bis zu einem betrag von ... glaube 900€/anno, bitte nicht festnageln müsste man beim steuerberater aber erfahren.

das ganze natürlich ohne MwST als privatmensch

dahui
 

michast

Stahls Winterprinz
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Lass Dich nicht auf so etwas ein. Stelle eine Quittung über den Erhalt der Zahlung aus, mehr nicht. Amazon Marketpläce verschickt elektronische Rechnungen, die sich der Käufer ausdrucken kann. Ist nicht das erste Mal, dass ich über den Marketplace etwas kaufe.

Riecht nach einem linken Ding, von wegen Gewährleistung oder ähnliches. Wie gesagt, verweise an Amazon und stelle eine Quittung aus, mehr nicht.

Bei Ebay kommen auch immer wieder Schlauberger auf die Idee, eine Rechnung, möglichst noch mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, haben zu wollen. Die kannst Du als Privatverkäufer überhaupt nicht ausstellen. Also, besser nicht machen :)
 

Audiophil85

Allington Pepping
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Alles klar, jetzt weiß ich bescheid. Vielen Dank für eure schnellen und kompetenten Antworten Leute.
 

Ultrasonic

Reinette de Champagne
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@dahui

Also eine Rechnung ist totaler Quatsch. Zeig mir mal wo das steht und wie die aussehen soll. Wenn überhaupt maximal eine Quittung ohne Steuer oder einen Kaufvertrag. Wobei der Kaufvertrag sowohl bei Amazon als auch z.B. bei eBay automatisch mit dem Kauf zustande kommt. Selbst eine Quittung wäre demzufolge überflüssig, da im Kaufvertrag von Amazon alles drin steht. Ausgenommen sind natürlich Sonderregungen.
 

michast

Stahls Winterprinz
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Selbst eine Quittung wäre demzufolge überflüssig, da im Kaufvertrag von Amazon alles drin steht. Ausgenommen sind natürlich Sonderregungen.
Amazon generiert eine Email in welcher der Käufer darüber informiert wird, dass der Betrag für die Ware xxx belastet wurde. Also, selbst eine Quittung ist überflüssig, sehe ich auch so.
 

dahui

Carmeliter-Renette
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@dahui

Also eine Rechnung ist totaler Quatsch. Zeig mir mal wo das steht und wie die aussehen soll. Wenn überhaupt maximal eine Quittung ohne Steuer oder einen Kaufvertrag. Wobei der Kaufvertrag sowohl bei Amazon als auch z.B. bei eBay automatisch mit dem Kauf zustande kommt. Selbst eine Quittung wäre demzufolge überflüssig, da im Kaufvertrag von Amazon alles drin steht. Ausgenommen sind natürlich Sonderregungen.

ich gebe michast recht, dass die amazone RG bzw eine quittung völlig ausreichend ist.

mir ging es um deine feststellung, das ein privatmann keine RG stellen darf, und das ist meines wissens nicht korrekt. als ich mit meiner selbständigen tätigkeit begann, aber nicht sicher war ob überhaupt erfolg und weitere aufträge kommen werden, hat meine steuerberaterin mir damals beim ersten auftrag angeraten, zunächst als privatmann eine RG ohne MwST auszustellen, solang die gesamtsumme eben nicht 900€/anno übersteigt. würde es mehr so müsse ich ein kleingewerbe anmelden, was dann bis 17.500€/anno und auch ohne MwST im ersten jahr lief.

einen beleg kann ich derzeit nicht dafür liefern, aber ich vertraue meiner steuerberaterin in der hinsicht. insofern, wenn es dich wiklich interessiert, dann kann ich beim nächsten besuch gerne noch mal nachfragen und mich nach der rechstgrundlage erkundigen.

dahui

edith war jetzt selber neugierig und hat schnell angerufen ;)

es handlet sich hierbei um nebeneinkünfte, wie z.b. auch zinsen oder einkünfte aus vermietungen und verpachtungen etc. und da dürfen 410,- € (die 900€ hatte ich mit 800 DM verwechselt) per anno auch in form einer RG ohne MwST quittiert werden, lt meiner steuerberaterin.