Verkaufen von Lizenzen

Zettt

Doppelter Melonenapfel
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Hallo


Ich habe hier einige mehr oder weniger ungenutzt bzw. doppelte Softwarelizenzen herumliegen. Einige habe ich so gekauft und waren dann nochmal bei einem Software-Bundle dabei. (zb. GarageSale)
Die einzeln gekauften Lizenzen darf ich ja weitergeben nicht? Das hab ich schon richtig verstanden...

Aber kann man auch Lizenzen aus solchen Bundles weitergeben? Da waere zum Beispiel das ein oder andere Spiel, das ich definitiv nicht nutze, enthalten. Geht das?


Danke
 

Murcielago

Westfälischer Gülderling
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Ich schließe mich des Andreases Frage an:)

Ich habe hier noch eine Windows XP Home Lizenz liegen. Die CD/DVD habe ich allerdings verlegt :innocent:

Darf ich den Key jetzt verkaufen?
 

helge

Leipziger Reinette
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Hab mal ein paar Links rausgesucht.
http://www.streifler.de/handel-mit-gebrauchten-software-lizenzen-rechtswidrig-_579.html

http://irights.info/index.php?id=81&tx_ttnews[tt_news]=282&cHash=e898799b8e
(hier ist besonders der untere Abschnitt interessant, "Uneinheitliche Rechtssprechung")

Also grundsätzlich sollte es erlaubt sein, etwas zu verkaufen, was man nicht mehr benötigt. Dies gilt auch für Softwarelizenzen. Egal was in der Lizenz steht, es gilt nur das deutsche Recht - also nicht einschüchtern lassen.

Bei Windows XP halte ich es nicht für sinnvoll, einen Key ohne Datenträger zu verkaufen. Das wirkt unseriös und wenn es sich um den Key für eine Bundle-, Koorperation- oder Studentenversion von XP handelt, dann funktioniert der Key nicht mit einer eventuell vorhandenen Standard- oder SB-Version.

Bei Mac OS X ist grundsätzlich noch mit anzugeben, für welchem Apple-Produkt die CD/DVD beilag und mit welchen Produkten der Datentrger funktioniert (wenn es tatsächlich Unterschiede z.B. zwischen verschiedenen Intel-Versionen gibt, dann ist es die Pflicht des Verkäufers, zu informieren, mit welchen Computern die angebotene Version läuft).
 

bln

Gast
Also grundsätzlich sollte es erlaubt sein, etwas zu verkaufen, was man nicht mehr benötigt. Dies gilt auch für Softwarelizenzen.
So eindeutig ist das nicht. Der JCast hat dazu kürzlich hochinteressanten Beitrag gehabt: Gebrauchte Softwarelizenzen (Ähnlich iRights-Link oben).
 

Zettt

Doppelter Melonenapfel
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Gut, gut, gut...das mag ja sein. Aber die ganze rumlinkerei beantwortet ja gruendsaetzlich nicht unser beider Fragen mit einem eindeutigen ja oder nein. Oder seh ich das falsch? :-D
 

schwaiger

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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was anderes....

ich bin immer auf der suche nach software...

was hast du denn anzubieten ??
 

dewey

Gewürzluiken
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einfach verkaufen ;) wo kein kläger da kein richter oder wie war das :p
 

helge

Leipziger Reinette
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Gut, gut, gut...das mag ja sein. Aber die ganze rumlinkerei beantwortet ja gruendsaetzlich nicht unser beider Fragen mit einem eindeutigen ja oder nein. Oder seh ich das falsch? :-D

Das siehst du nicht falsch, denn es gibt kein eindeutiges Ja oder Nein, weil sich selbst die deutsche Rechtsprechung da widerspricht.

Bei dieser Orakle-Klage, bei der in mehreren Instanzen GEGEN den Weiterverkauf entschieden wurde, hängen bestimmt noch entsprechende Supportverträge und wesentlich mehr, als nur die Softwarelizenz dran, während bei der Microsoft-Sache, bei der FÜR den Weiterverkauf entschieden wurde, nur die reine Software plus Lizenz Gegenstand der Klage waren.

Also, ich würd mal sagen, man darf Software weiterverkaufen.

Weiterer Grund für diese Annahme ist: stell dir vor, du kaufst einen PC, besitzt aber bereits Windows XP ... stell dir vor, den PC gibt's nur mit Windows XP im Bundle (also nichtmal gegen Preisnachlass ohne Windows, was so die gängige Methode ist). Nun hast du zwei XP-Lizenzen, die du nie wolltest. Gegen dieses Aufzwängen eines Produktes muss man sich doch wenigstens mit dem Verkauf einer Lizenz wehren können.
 

Murcielago

Westfälischer Gülderling
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Weiterer Grund für diese Annahme ist: stell dir vor, du kaufst einen PC, besitzt aber bereits Windows XP ... stell dir vor, den PC gibt's nur mit Windows XP im Bundle (also nichtmal gegen Preisnachlass ohne Windows, was so die gängige Methode ist). Nun hast du zwei XP-Lizenzen, die du nie wolltest. Gegen dieses Aufzwängen eines Produktes muss man sich doch wenigstens mit dem Verkauf einer Lizenz wehren können.

Genau so wars bei mir.
Also ich darf jetzt ohne Probleme meine XP-Lizenz verkaufen?!