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Rechtsfrage

Mbblack

Reinette de Champagne
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Ich habe letztens nochmal richtig lust gehabt Tony Hawks Pro Skater 2 zu spielen. Das Spiel hatte ich legal im Handel erworben. Als ich die Install Disc einlegte konnte mein mac sie allerdings gar nicht erkennen. (Ich wollte es auf Windows installieren wofür ich es auch gekauft hatte) Dann hab ich mir die Disc mal angeguckt und gemerkt, dass sie ziemlich zerkratzt war. Jetzt wollte ich fragen, ob es jetzt Legal ist, wenn ich mir das Spiel im Internet runterlade.
(Alles natürlich rein theoretisch)

mfg Julius
 

Mbblack

Reinette de Champagne
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Aber ich hab doch eine Lizenz gekauft...
 

cws

Pomme d'or
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Du hast das Recht die gekaufte CD zu nutzen, aber nicht das Recht in den Laden zu gehen, eine zu klauen, um die defekte CD zu ersetzen.
 
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ich glaube eher nicht, da im deutschen recht alles am datenträger als körperlichem gegenstand hängt. aber mal unter uns: die firma wirds nicht jucken und ansonsten auch keinen...

wie siehts mit einlesen in nem fehlertoleranten brenner aus? ich weiß ja nicht wie alt das spiel ist, aber wenns noch keinen kopierschutz hat, solltes sich ja recht einfach gestalten... und das wäre auf jeden fall legal.
 

Utz Gordon

Schöner von Nordhausen
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Hersteller tauschen so etwas normalerweise kostenlos an. Ruf an, frag nach und schick dann ein.
 

Mbblack

Reinette de Champagne
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Ich werds versuchen! Aufjedenfall vielen Dank für die schnellen Antworten!

mfg Julius
 

MrNase

Champagner Reinette
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Mein BMW hat nen Motorschaden. Kann ich jetzt einen von nem Parkplatz klauen? Ich mein... Ich hab meinen BMW ja für teuer Geld gekauft und jetzt fährt der nicht mehr. :(
 
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Du hast das Recht die gekaufte CD zu nutzen, aber nicht das Recht in den Laden zu gehen, eine zu klauen, um die defekte CD zu ersetzen.
Mein BMW hat nen Motorschaden. Kann ich jetzt einen von nem Parkplatz klauen? Ich mein... Ich hab meinen BMW ja für teuer Geld gekauft und jetzt fährt der nicht mehr. :(

Die Vergleiche hinken, bei einem runtergeladenen Image geht kein körperlicher Besitz eines anderen unter. Man müsste es eher mit einer identischen Kopie der CD aus dem Laden oder des BMWs vom Parkplatz vergleichen.
 

Patrick7

Cripps Pink
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Ahh ich hab kein Benzim im Tank na egal ich geh zur Tankstelle und hol mir neues zahl aber nix hab ja schon mal gezahlt dafür (kannst du machen aber 30min später findest dich hinter Schwedischen gardinen)
Tauch die CD einfach um
 

KingMabel

Stechapfel
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Ahh ich hab kein Benzim im Tank na egal ich geh zur Tankstelle und hol mir neues zahl aber nix hab ja schon mal gezahlt dafür (kannst du machen aber 30min später findest dich hinter Schwedischen gardinen)
Tauch die CD einfach um

Hinkt genauso wie der vorher...
 

MrNase

Champagner Reinette
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Finde ich, ehrlich gesagt, nicht so. Software sollte nicht anders betrachtet werden als materielle Güter. :)
 

marcoxyz123

Empire
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....Ich verbesser mich mal:

Mit der Software/Spiele auf CD oder der Musik auf CD ist das sehr kompliziert... Und wirkliche Grundsatzurteile fehlen weil die Industrie das scheut, zum heutigen Zeitpunkt, da es nach hinten für sie losgehen könnte (z.B. Das Urteil lautet die Industrie muß für kostenlosen Ersatz des Datenträgers sorgen, da ja der Kunde für die Nutzung der Software/Musik bezahlt hat, und er keine Sicherungskopien anfertigen darf bei Spielen/Musik mit Kopierschutz)

Fakt ist, das folgendes jetzt den Bundestag als Gesetz verlassen hat (2. Novelle):

"Die Privatkopie selbst soll nicht mehr nur dann unzulässig sein, wenn die Vorlage "offensichtlich rechtswidrig hergestellt" wurde. Vervielfältigungen für den Eigengebrauch sind vielmehr künftig ebenfalls verboten, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig im Internet zum Download angeboten, also öffentlich zugänglich gemacht wird. Mit dieser "Klarstellung" soll die Verbreitung geschützter Werke in Tauschbörsen wirksamer verhindert werden."

"Auf Rechtsbrecher, die im nicht-gewerblichen Umfeld handeln, kommen damit potenziell Haftstrafen von bis zu drei Jahren zu."

Das ist noch nicht Gesetz da jetzt erst man der Bundesrat zustimmen muß... und das wird vorraussichtlich im Herbst sein

Zusammengefasst bedeutet das nach heutiger Gesetzeslage ist es nicht strafbar aus dem Internet Programme/Musik zu laden... Zivilrechtlich kann aber eine Uhrheberechtsverletzung geltent gemacht werden wenn man keine Lizenz für die Software/Musik besitzt... Besitzt man eine z.B. wie Du oder man hat die Musik CD, oder die Mutter, Freundin, Bruder u.s.w. so sieht das nach heutiger Gesetzeslage nicht sehr gut für den Hersteller aus und deshalb lässt sich da keiner auf nen Rechsstreit ein (Recht auf Privatkopie)...

Also downloade jetzt den nächstes Jahr ist es Verboten... Da niemand etwas gegen die 2. Novell des Urheberechts getan hat ... Mist...

Ciao Marco
 

JGmerek

Boskop
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Hallo,

nochmal zur Frage:

ob das Heraunterladen aus dem Internet zulässig ist, oder nicht, hängt von der jeweiligen Vertriebsform des Anbieters der Software ab.

Am wichtigsten vorne weg: Grundsätzlich verboten ist es, illegale Angebote oder gecrackte Versionen aus dem Netz zu laden, auch wenn man eine Version oder Kopie des Spiels legal erworben hat.

In der Regel erstreckt sich die beim Kauf erworbene Nutzungsberechtigung auf die Kopie, welche man erworben hat, ob man diese per CD im Laden gekauft oder durch Download beim Hersteller erworben hat. Die Nutzungsbeschränkung auf die jeweilige Kopie ist grundsätzlich ersteinmal gegeben. Die Softwareverkäufer wollen dann auch für einen weiteren Download auch wieder ihr Geld haben.

Das schnelle Internet hat jetzt aber eine Vertirebsmöglichkeit geschaffen, die anders funktioniert. Man bekommt gar keine Kopie mehr im Laden, sondern lediglich einen Freischaltungscode. Die Software kann man, und zwar jedermann, im Internet herunterladen. Meistens ist dieses Download dan für eine gewisse Zeit als Test- oder Domoversion nutzbar. Will man das Programm länger oder in seinem vollen Funktionsumfang nutzen muss man den erworbenen Freischaltcode eingeben. Shareware wurde schon seit jeher so vertrieben. Wird die Software auf diese Art vertrieben, so kann man das Programm legal immer wieder herunterladen und freischalten, so lange man dabei die Nutzungsbedingungen beachtet, die in der Regel die Anzahl der genutzen Programmkopien beschränken. Das heißt, man darf nicht einen Freischaltcode kaufen und diesen dann verwenden, um dass Programm auf verschiedenen Rechnern zu nutzen, wenn es die Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich zulassen.

Für die Leute, die sich mit defekten Datenträgern herumärgern, lässt sich zusammenfassen, dass Laden eine "zweifelhaften" Kopie aus dem Netz ist nicht erlaubt. Wendet Euch an den Verkäufer, denn der Datenträger ist von der Gewährleistung umfasst. Sollte die Gewährleistungszeit (in der Regel 2 Jahre) abgelaufen sein, wendet Euch an den Hersteller, der Euch in den meisten Fällen kostenlos oder gegen einen kleinen Kostenbeitrag für Rohling und Pressen eine Kopie zusenden wird. Bei Blizzard beispielsweise, weiß ich, dass die das machen.

Viele Grüße
Jens
 

Silver111

Reinette Coulon
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Ahh ich hab kein Benzim im Tank na egal ich geh zur Tankstelle und hol mir neues zahl aber nix hab ja schon mal gezahlt dafür (kannst du machen aber 30min später findest dich hinter Schwedischen gardinen)
Tauch die CD einfach um

LOL, sehr guter Vergleich. Meine kleine 6 jährige Schwester würde dich dafür sogar auslachen.. -.-
 

marcoxyz123

Empire
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@JGmerek

Nein das ist nicht so "das laden einer zweifelhaften copie ist erlaubt" und wird erst in der 2. Novelle verboten und die ist noch nicht Gesetz! Das nennt sich "Recht auf Privatkopie" und da dabei ist es rechtlich (da gibt es Urteile) völlig unerheblich ob du die Kopie aus dem Netz oder von deinem Datenträger ziehst Kopie ist Kopie... aber du mußt die Lizenz für die Software/Musik besitzen... Das bedeute z.B. das Du dir alle CD's die du selber und deine Familie besitzt auch als MP3 aus dem Netz laden kannst... aber eben nur diese...
 

JGmerek

Boskop
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Lieber Marcoxyz123,
leider kann ich dein "Nein" so nicht stehen lassen und möchte daher etwas Präzisieren.

1. Die Frage der Legalität einer Handlung stellt sich nicht allein, ob diese Handlung mit Strafe durch strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Vorschriften bewährt ist. Eine illegale Handlung kann sich auch aus zivilrechtliche Vorschriften ergeben. Zur Frage der Downloads:

Rechtsanwalt Johannes Richard (Spezialist im Urheberrecht) schrieb:
Die Frage, ob der Download von MP3-Dateien legal ist, ist rechtlich umstritten. Wie bereits dargestellt, ist eine Vervielfältigung von Musik gemäß § 53 Abs. 1 Urhebergesetz nur im privaten Kreise statthaft. Die Veröffentlichung im Netz hat somit zur Folge, dass die Vervielfältigung nicht durch § 53 Abs. 1 Urhebergesetz erlaubt war. Es wird daher angenommen, dass wenn die Ausgangskopie der MP3 Datei auf im Internet illegal ist, auch der Download nicht erlaubt ist. Die Diskussion geht vereinfacht in die Richtung, dass das, was illegal angeboten wird, auch nicht rechtmäßig kopiert werden kann. Durch den Download wird das Musikstück vervielfältigt, so dass ebenfalls eine Strafbarkeit gemäß § 106 Urhebergesetz gegeben ist. Die Befürworter, die den Download von MP3-Dateien als legal ansehen, argumentieren in erster Linie damit, dass § 53 Urhebergesetz vom Wortlaut nicht auf die Legalität des Ausgangsmaterials abstellt.

Leider ist auch die Rechtssprechung zu diesem Thema nicht einheitlich. Aufgrund der geringen Schäden, die aus dem alleinigen Download (das heißt ohne Sharing) von Musikstücken entstehen, ist auch keine höchstrichterliche Rechtssprechung in absehbarer Zeit zu erwarten.

Zweiter Punkt ist hier, dass Musik und Software unterschiedlich im Urheberrecht behandelt werden. Hier ist sich die Rechtssprechung einig. Das Herunterladen und Nutzen von ilegalen Softwareangeboten ist definitiv illegal und stellt eine Urheberrechtsverletzung da. Darüber hinaus, wie schon gesagt, beschränkt sich bei gekaufter Software die Nutzungsberechtigung in der Regel auf die erworbene Kopie.

Viele Grüße
Jens

Freundin Edit möchte noch anmerken:

Das "Recht auf Privatkopie" gibt es nicht. Dies ist lediglich ein Begriff, der sich in der Diskussion um die Neuregelung des Urheberrechtes in den Köpfen vieler Verbraucher eingenistet hat. Er hat seinen Ursprung in der Rechtssprechung des BGH. Dieser befand, dass die Nutzungsberechtigung eines Käufers eines bestimmten Musikstückes, Tonträgers usw. so ausgelegt werden kann, dass Kopien für den Privatgebrauch, Sicherungskopie, Geschenk für Freunde usw. davon mitumfasst werden. Allerding gab es zum Zeitpunkt dieser Entscheidung nur die Möglichkeiten, analoge Kopien herzustellen, wie etwa die Aufnahme einer LP auf Kassettte.

Die Frage, ob diese sehr weitreichende Auslegung auch auf Softwaredatenträger ausgeweitet werden könne, war von Anfang an umstritten. Die herrschende Lehre ging davon aus, dass lediglich eine Sicherungskopie zulässig sei. Von Geschenken für Freunde war da keinesfalls die Rede mehr.

Bei diesem Recht auf Privatkopie handelt es sich nicht um ein Recht, sondern um eine Auslegungmöglichkeit, von Kaufverträgen über Musiktonträger. Diese hat dann in § 53 UrhG Eingang gefunden.
 
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