Lieber Marcoxyz123,
leider kann ich dein "Nein" so nicht stehen lassen und möchte daher etwas Präzisieren.
1. Die Frage der Legalität einer Handlung stellt sich nicht allein, ob diese Handlung mit Strafe durch strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Vorschriften bewährt ist. Eine illegale Handlung kann sich auch aus zivilrechtliche Vorschriften ergeben. Zur Frage der Downloads:
Rechtsanwalt Johannes Richard (Spezialist im Urheberrecht) schrieb:
Die Frage, ob der Download von MP3-Dateien legal ist, ist rechtlich umstritten. Wie bereits dargestellt, ist eine Vervielfältigung von Musik gemäß § 53 Abs. 1 Urhebergesetz nur im privaten Kreise statthaft. Die Veröffentlichung im Netz hat somit zur Folge, dass die Vervielfältigung nicht durch § 53 Abs. 1 Urhebergesetz erlaubt war. Es wird daher angenommen, dass wenn die Ausgangskopie der MP3 Datei auf im Internet illegal ist, auch der Download nicht erlaubt ist. Die Diskussion geht vereinfacht in die Richtung, dass das, was illegal angeboten wird, auch nicht rechtmäßig kopiert werden kann. Durch den Download wird das Musikstück vervielfältigt, so dass ebenfalls eine Strafbarkeit gemäß § 106 Urhebergesetz gegeben ist. Die Befürworter, die den Download von MP3-Dateien als legal ansehen, argumentieren in erster Linie damit, dass § 53 Urhebergesetz vom Wortlaut nicht auf die Legalität des Ausgangsmaterials abstellt.
Leider ist auch die Rechtssprechung zu diesem Thema nicht einheitlich. Aufgrund der geringen Schäden, die aus dem alleinigen Download (das heißt ohne Sharing) von Musikstücken entstehen, ist auch keine höchstrichterliche Rechtssprechung in absehbarer Zeit zu erwarten.
Zweiter Punkt ist hier, dass Musik und Software unterschiedlich im Urheberrecht behandelt werden. Hier ist sich die Rechtssprechung einig. Das Herunterladen und Nutzen von ilegalen Softwareangeboten ist definitiv illegal und stellt eine Urheberrechtsverletzung da. Darüber hinaus, wie schon gesagt, beschränkt sich bei gekaufter Software die Nutzungsberechtigung in der Regel auf die erworbene Kopie.
Viele Grüße
Jens
Freundin Edit möchte noch anmerken:
Das "Recht auf Privatkopie" gibt es nicht. Dies ist lediglich ein Begriff, der sich in der Diskussion um die Neuregelung des Urheberrechtes in den Köpfen vieler Verbraucher eingenistet hat. Er hat seinen Ursprung in der Rechtssprechung des BGH. Dieser befand, dass die Nutzungsberechtigung eines Käufers eines bestimmten Musikstückes, Tonträgers usw. so ausgelegt werden kann, dass Kopien für den Privatgebrauch, Sicherungskopie, Geschenk für Freunde usw. davon mitumfasst werden. Allerding gab es zum Zeitpunkt dieser Entscheidung nur die Möglichkeiten, analoge Kopien herzustellen, wie etwa die Aufnahme einer LP auf Kassettte.
Die Frage, ob diese sehr weitreichende Auslegung auch auf Softwaredatenträger ausgeweitet werden könne, war von Anfang an umstritten. Die herrschende Lehre ging davon aus, dass lediglich
eine Sicherungskopie zulässig sei. Von Geschenken für Freunde war da keinesfalls die Rede mehr.
Bei diesem Recht auf Privatkopie handelt es sich nicht um ein Recht, sondern um eine Auslegungmöglichkeit, von Kaufverträgen über Musiktonträger. Diese hat dann in § 53 UrhG Eingang gefunden.