Steuern + Ortszuschlag

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brandtaucher

Gast
Liebe Leute,

habe ein etwas "anderes" Problem, das mit Apple und Co. rein gar nichts zu tun hat. Aber vielleicht kann mir ja jemand helfen, der "steuerrechtlich" Ahnung hat.

Folgende Ausgangslage: Die Besoldung eines Angestellten läuft gemäß BAT III Grundvergütung plus Ortszuschlag. Die Frage ist nun (und ich hab echt gegoogelt, aber nichts gefunden) ob
a) nur auf die Grundvergütung oder
b) auf Grundvergütung + Ortszuschlag
Steuern bzw. sozialversicherungspflichtige Abgaben geleistet werden müssen.

Wäre für eine richtige Antwort dankbar, vllt. mit Link. Bitte, bitte keine Antwort wie "Denke ja" oder "Keine Ahnung, tippe aber nein"; so etwas hilft mir leider nicht weiter. Danke schön!
 

switchermaniac

Starking
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Das ergibt sich doch bereits aus dem Wortlaut: Der Ortszuschlag wird dem Grundgehalt aufgeschlagen und ist damit zu versteuern.
Sicher, dass noch BAT Anwendung findet? In den meisten Bundesländern durch TVöD ersetzt.
 

Leraje

Schweizer Glockenapfel
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Natürlich setzt sich das Bruttogehalt aus dem Grundgehalt und dem Ortszuschlag zusammen.
Ich bin früher auch nach dem BAT bezahlt worden.
 

brandtaucher

Gast
Das ergibt sich doch bereits aus dem Wortlaut: Der Ortszuschlag wird dem Grundgehalt aufgeschlagen und ist damit zu versteuern.

Sei mir nicht böse, aber aus dem "Wortlaut" ergibt sich das nun wahrlich nicht... Trotzdem danke (an euch beide) für die Antworten!!! ;)
 

Glueckspilzz

Gast
Das stimmt, aus dem Wortlaut ergibt es sich nicht, aber Prinzipiell gilt: kompletter Lohn wird versteuert, außer es gibt Ausnahmeregelungen. Sofern mir bekannt ist gibt es nur Teile vom Sonn-Feiertags- und Nachtzuschlag die Steuerfrei sind, mehr würde mir nicht einfallen, und die auch nur wenn Sie nicht 25% des Grundlohns übersteigen. Will heißen bei Stundenlohn von 20 € darf der Nachtzuschlag nur 5 € sein, dann wäre er steuerfrei.
Alles andere ob Ortszuschlag, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc. muß voll versteuert werden.
 

switchermaniac

Starking
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Sei mir nicht böse, aber aus dem "Wortlaut" ergibt sich das nun wahrlich nicht... Trotzdem danke (an euch beide) für die Antworten!!! ;)
Okay, ich kann jetzt nicht anders, als den Rechthaber zu spielen. Habe nämlich das Gefühl, du glaubst, ich würde das aus dem Wortlaut des § 29 BAT entnehmen wollen. ;)
Natürlich meine ich den Wortlaut des EStG. Zugegeben, hätte ich etwas genauer schreiben können. ;) Aus BAT kann sich die Steuerpflichtigkeit nicht ergeben, weil sie ansonsten verhandelbar unter den Tarifparteien wäre - würde freilich den einen oder anderen erfreuen, trotzdem nicht möglich.
Ortszuschläge wären nur dann nicht zu versteuern, wenn sie nach §§ 3, 3b EStG steuerfrei wären. Sie tauchen jedoch in der abschließenden Liste des § 3 nicht auf, vor allem stellen sie keine Zuschläge nach § 3b da. Insofern ergibt sich im Umkehrschluss die Steuerpflichtigkeit durchaus aus dem Wortlaut. ;)
 

thrillseeker

Weißer Winterkalvill
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Das ergibt sich doch bereits aus dem Wortlaut: Der Ortszuschlag wird dem Grundgehalt aufgeschlagen und ist damit zu versteuern.
Sicher, dass noch BAT Anwendung findet? In den meisten Bundesländern durch TVöD ersetzt.

Ich bekomm auch noch BAT (arbeite in Hessen). Für einen alten Sack wie mich ist das wirklich vorteilhaft, da beim BAT das Dienstalter zählt, und nicht die Entgeldstufe :)