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Ipod Nano nach 16 Moanten defekt

ch222

Gast
Hallo,

mein Ipod Nano ist nach 18 Monaten nun defekt und geht nicht mehr an. Ich habe ja nur noch Gewährleistung, Apple sagt das sie Ihen reparieren können was aber ordentlich kostet. Hatte jemand in so einen Gewährleistungsfall bei Apple schonmal erfolg und hat ein Austauschgerät bzw reperatur ohne Kosten bekommen? Ich danke euch....
 

switchermaniac

Starking
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Gewährleistungsfall wäre es ja nur, wenn der Mangel schon versteckt beim Kauf vorgelegen hätte, wofür du den Beweis erbringen müsstest.
Also, wenn es sich nicht um einen typischen Material- oder Konstruktionsfehler handelt, was ich mal ausschließen möchte, besteht wohl keine Erfolgsaussicht dafür, dass die Reparaturkosten übernommen werden.

Reparatur lohnt sich wohl nicht.
 

ch222

Gast
geil. Somit besteht ja in Deutschland nur ein Jahr Garantie, der Rest ist Augenwischerei :(
 

switchermaniac

Starking
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geil. Somit besteht ja in Deutschland nur ein Jahr Garantie, der Rest ist Augenwischerei :(
Das kann man wohl so sehen. ;)
Kostenvoranschlag für Reparatur würde ich auch nur machen lassen, wenn vorher feststeht, dass du diesen für den Fall, dass du die Reparatur nicht anschließend in Auftrag gibst, nicht zu bezahlen hast.
 

Bief

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Du hättest dir ja 3 Jahre Garantie kaufen können...

Geht der iPod nicht mehr an oder stürzt er beim Hochfahren ab? Wird er noch vom Mac /PC erkannt?
Vielleicht können wir dir ja helfen, das du ihn selbst wieder zum Laufen bringst...
 

pacharo

Kaiserapfel
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geil. Somit besteht ja in Deutschland nur ein Jahr Garantie, der Rest ist Augenwischerei :(

Quatsch:

"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.

Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.

Interessant wäre doch wirklich, was an Deinem iPod 'kaputt', ist und wie es dazu kam.

Gruss
pacharo
 

switchermaniac

Starking
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ch222 zieht hier nur den Schluss, dass Gewährleistungsansprüche in seinem Fall wertlos sind, aus seinem Posting geht jedoch durchaus hervor, dass Garantie und Gewährleistung nicht verwechselt wurden.

Hier geht es um evtl. bestehende Gewährleistungsansprüche hinsichtlich eines erst im Nachhinein defekten iPods. Bei einem so geringen Streitwert sind die Gewährleistungsansprüche für den Kunden als Verbraucher wegen der Beweislastumkehr nur während der ersten sechs Monate nach dem Kauf wirtschaftlich wertvoll. Danach müsste er den versteckten Mangel nachweisen, was bei Bestreiten im Zweifel nur durch ein unabhängiges Sachverständigengutachten im Gerichtsprozess möglich wäre, wenn es sich nicht um ohnehin bekannte Serienfehlern handelt.
Zu prozessieren dürfte ja wohl kaum jemand in diesem Fall ernsthaft in Erwägung ziehen. Deshalb ist grundsätzlich der Kunde nach Ablauf der Apple-Garantie auf gut deutsch der "Gearschte".
Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.
Entscheidend ist grds. der Gefahrübergang, der auch vor der Übergabe eintreten kann, z.B. bei Versendungskauf (nicht bei Verbrauchsgüterkauf, der hier wohl gegeben ist). Die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen kann grds. auch nach deutlich mehr als 24 Monaten ablaufen (§ 438 BGB), hier wären es aber die 24 Monate.
Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, (...) Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.
Eine Garantie ist keine Leistung im eigentlichen Sinne, sondern die Zusicherung, für einen bestimmten Zustand verschuldensunabhängig zu haften. Der Nachweis, dass der Mangel erst später eingetreten ist, würde deshalb nicht zur einer Enthaftung führen, vielmehr müsste Apple nachweisen, dass die Garantieübernahme den defekten Bestandteil nicht einschloss.
 

pacharo

Kaiserapfel
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Hallo switchermaniac,
schön, dass Du Dich da so gut auskennst, aber sagst Du etwas neues? ;)
Ich habe nicht behauptet, dass er Garantie und Gewährleistung verwechselt habe, mir ging nur sein unreflektiertes 'Anspruchsdenken' etwas gegen den Strich...
geil. Somit besteht ja in Deutschland nur ein Jahr Garantie, der Rest ist Augenwischerei :(

Noch mehr gegen den Strich geht es mir, dass er die nicht nur von mir gestellte Frage nicht beantwortet:
...
Interessant wäre doch wirklich, was an Deinem iPod 'kaputt', ist und wie es dazu kam...

Garantie-threads gibt's hier bei AT doch wirklich genug...


Gruss
pacharo
 

Mure77

Golden Noble
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25.06.07
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14.927
Kennt jemand einen Trick wie ich meinen Ipod wieder ans laufen bekomme ? Folgendes Problem:

Angemacht ist angegangen. Menu ist da. ich habe auf Play gerdrückt und nichts passiert. Geht nichts aus und macht nichts mehr. Auf Hold oder nicht. keine Funktion mehr. Auch der Anschluss ans MacBook bringt nichts.

Kennt jemand einen Trick.

MacBook im Oktober gekauft 2 mal in der Reparatur und dann iPod nach 4 Wochen auch defekt. Für soviel Geld erwarte ich Leistung.