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wie vorgehen bei "Gebrauchtkauf-Verarsche" ?

mrpalme

Empire
Registriert
28.01.06
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86
Hallo alle zusammen, Ich habe folgendes Problem. Ich habe hier übers Forum von einem user ein gebrauchtes PB 17" gekauft. Vorher habe ich mich natürlich über den Zustand des PB bei ihm erkundigt und folgende Fragen gestellt:
<
hätte aber noch ein paar fragen:
welche grafikkarte ist da drinne verbaut?ATI Mobility Radeon 9700 128MB
sind abdrücke der tasten auf dem display zu sehen?Nein
sonstige dellen/macken/kratzer/schäden?Nur unter dem PB sind Kratzer
wieviele ladezyklen hat der akkuIst fast wie neu hält noch 3 stunden
hat das Powerbook Bluetooth/Airport?Ja beides...
>

Nun habe ich das PB erhalten und bemerkt, dass es voller Mängel ist, von denen mir nichts gesagt wurde. Die Tastatur ist total runtergewichst, mehrere Tasten funktionieren nicht mehr, die Leertaste z.b. hat nur noch den mittleren Druckpunkt; die ganze Tastatur wirkt auch wie unfachmännisch selbst eingebaut, sie ist links oben und rechts unten irgendwie verbogen. schwer zu beschreiben; auf jedenfall nicht nutzbar für mich, da ich meine Bachelorarbeit auf dem Gerät tippen will.
Außerdem geht der Schließmechanismus des Displays nicht und die Touchpadtaste hakt auch total, ist superschwergängig und funktioniert somit auch nicht richtig. Des weiteren hat das PB mehrere Dellen und Kratzer überall auf dem Gehäuse.

Kurzum, ich kann mit dem Gerät nicht arbeiten und bin nicht bereit, auf diesem PB-Wrack sitzen zu bleiben.

Auf die Frage an den Verkäufer, warum er mir diese ganzen Mängel verschwiegen habe, hat er mir folgendes mitgeteilt
"Also ich habe deshalb mit nein geantwortet, weil das PB meiner Meinung nach keine Schäden aufweist. Solange ich es benutzt habe hat es keine Schäden gegeben. Der Vorbesitzer war nicht unbedingt so pflegsam wie es sich für ein Mac Besitzer meines erachtens nach gehört- das ist alles."


Welche Möglichkeiten als Käufer habe ich nun? Geht man mit sowas zum Verbraucherschutz? Anwalt? Polizei? Sonstige Möglichkeiten?

Wär nett wenn jmd nen Ratschlag hätte, fühle mich echt ziemlich verarscht.
 

doopey

Rhode Island Greening
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Über den Anwalt lässt sich dsa ganz schnell klären ! Wenn tatsächlich Funktionsmängel verschwiegen wurden (Bspw. Tasten die nicht funktionieren, etc.) kannst du auf jedenfall dagegen vorgehen! Wichtig ist den eMailverkehr zu speichern in dem dir das Book als neu verkauft wurde. Anwalt kostet halt erstmal, aber die kosten kannst ja später auf den "Gegner" überwälzen :)
 

zork

Bismarckapfel
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Ihr habt wahrscheinlich keinen Kaufvertrag aufgesetzt, oder?

Dokumentiere sorgfältig deine Kommunikation mit dem Verkäufer, z.B. Bildschirmfoto des Inserates, die Emails etc...

Dann wirst du Ihn davon überzeugen müssen das Gerät zurückzunehemen oder einen Preisnachlass zu gewähren. Wenn er das nicht tut wirst du dich wahrscheinlich um einen Anwalt kümmern müssen.
 

proteus

Langelandapfel
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Man lässt sich nun auch normalerweise Fotos mailen, aus allen Blickrichtungen. Verweigert der Verkäufer dies ( Habe gerade keine Kamera zur Hand) kauft man nicht. Ist das gelieferte Gerät nicht das angebildete, handelt es sich um Betrug.
Im oben genannten Fall wirst du wenig Aussicht haben, der Zustand liegt im Auge des Betrachters, du hast halt nicht genügend differenziert gefragt.
Der Fall ist mit Sicherheit grenzwertig, ich würde das genauso sehen wie du, aber gerade bei Verkäufen von Privat an Privat gilt eine gewisse Sorgfaltspflicht des Käufers, zumal es sich nicht um versteckte Mängel handelt, sondern bei Ansicht wären sie direkt erkennbar gewesen.
 

jkhkhvbjkhv

Jerseymac
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Egal ob Kaufvertrag oder nicht. Es geht sehr schnell mit einem guten Anwalt. Wenn Du das Geld allerdings Bar herausgegeben hast, dann müsste man schon viel weiter gehen, da das PowerBook sicherlich bei Apple unter dem Namen des Verkäufers (Stichwort: Seriennummer) registriert ist. Aber das würde dann wieder länger dauern.

Mich wundert, dass immer wieder Leute hier keinen Kaufvertrag erstellen. Beim Autokauf ist es genau das Gleiche. Da werden doch "normaler Weise" auch alle Mängel aufgelistet.
 

mrpalme

Empire
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kaufvertrag.. also ich weiß nich, ich geh davon aus, dass ich für sowas wie den kauf eines notebooks nicht nen 12-seitigen kaufvertrag aufsetzen muss. wo sind wir denn überhaupt angekommen in unserer gesellschaft das sowas nichtmal mehr auf vertrauensbasis geht. ich find diese "nach-mir-die-sinnflut-einstellung mancher leute echt zum kotzen, als obs nur darum geht den gegenüber möglichst umfangreich abzuzocken und zu bescheißen und dann auch noch in sonem forum wo ja jeder die gleichen interessen hat und man nicht annonym ist wie bei ebay..
 

deepinpowder

Doppelter Prinzenapfel
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Hallo,

auch bei einem Privatkauf hast du 14 Tage Rückgaberecht, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen würde. iBook zurück und "jut is" .

Gruß
 

Egbert

Süsser Pfaffenapfel
Registriert
14.12.06
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672
Hallo,

auch bei einem Privatkauf hast du 14 Tage Rückgaberecht, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen würde. iBook zurück und "jut is" .

Gruß

Nein, das ist falsch. Das EU-Recht schließt jeglichen Garantie- & Gewährleistunganspruch, sowie Rückgabe recht bei Privatverkäufen aus.

Falls ich irre, steinigt mich. : )
 

repiet

Allington Pepping
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20.02.07
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189
Nein, das ist falsch. Das EU-Recht schließt jeglichen Garantie- & Gewährleistunganspruch, sowie Rückgabe recht bei Privatverkäufen aus.

Falls ich irre, steinigt mich. : )

soviel ich weiß muss eine Privatperson 1 Jahr Gewährleistung oder Garantie geben (bin nicht sicher ober Garantie oder Gewährl.), sofern diese sich beim verkauf nicht davon ausdrücklich distanziert.
 

Kaffee?

Transparent von Croncels
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Ich glaube, Eure juristischen Halbwahrheiten (von denen die meisten auch noch falsch sind) helfen dem Geschädigten nicht weiter. Daher zur Klarstellung von meiner Seite:

1. Rechte und Pflichten von Käufer/Verkäufer haben mit einem "EU-Recht" nichts zu tun. Alles, worauf es ankommt, steht im BGB. Das BGB wurde vor einiger Zeit lediglich aufgrund europäischer Vorgaben novelliert.

2. Garantie ist eine zwischen den Parteien freiwillige Abmachung, alle innerhalb der Garantiezeit auftretenden Mängel auf Kosten des Veräußerers zu beheben. Niemand ist verpflichtet, eine Garantie anzubieten. Daraus folgt: Wir unterscheiden gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Garantie.

3. Bei Kaufverträgen gilt eine zweijährige Gewährleistung, unabhängig davon, ob es sich um neue oder gebrauchte Sachen handelt, ob der Verkäufer ein Gewerbetreibender ist oder nicht. Bei gebrauchten Sachen kann die Haftung aber vertraglich auf ein Jahr begrenzt, bei einem Privatverkauf ganz ausgeschlossen werden.

4. Wer einen Kaufvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abschließt (früher gab es ein sog. Fernabsatzgesetz, heute ist das alles im BGB), hat als Käufer ein Widerrufsrecht von 2 Wochen. Achtung: Beides (also Gewährleistung und den Widerruf) kann ein privater Verkäufer jedoch vertraglich ausschließen. Das muß nicht immer ausdrücklich geschehen. Die Rechtsprechung arbeitet z.T. (z.B. auf Ebay) mit stillschweigenden Haftungs- und Widerrufsausschlüssen, worunter leider die Rechtssicherheit erheblich leidet. Von diesen (wenigen) Ausnahmen bleibt es aber beim Grundsatz, daß mangels anderer Vereinbarungen der Parteien die gesetzliche Regelung Anwendung findet.

@mrpalme: Wenn ich Dich richtig verstanden habe, möchtest Du Dich vom Kaufvertrag lösen. Ist das korrekt? Gem. § 444 BGB kann sich ein Verkäufer auf einen (auch stillschweigenden) Haftungsausschluß nicht berufen, sofern der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Nach Deiner bisherigen Darstellung ist dies naheliegend. Ich empfehle, den Kaufvertrag nach § 123 BGB anzufechten und ggf. zusätzlich (je nachdem, wieviel Zeit verstrichen ist) den Widerruf gem. der §§ 312 d, 355 BGB zu erklären.

Da der Verkäufer die Rückabwicklung verweigert, wirst Du faktisch um einen Gang zum Anwalt nicht herumkommen. Ich rate, dies - auch vor dem Hintergrund der 2-Wochen-Frist - möglichst zügig zu tun.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen. Noch Fragen? :)
 

Egbert

Süsser Pfaffenapfel
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14.12.06
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672
Mh ok da hatte ich echt ein falsche Halbwahrheit im Kopf, danke für die ausführliche
Aufklärung. :)

Gruß, Egbert