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1blue & 14 Tage Rücktrittsrecht

wAxen

Kronprinz Rudolf von Österreich
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Hi,

ich habe 3 Domains bei dem Anbieter 1blue und bin von deren Service und Leistung total entsetzt. In 4 Tagen waren meine Domains unzählige Male einfach nicht erreichbar und sowas finde ich total nervig. Man sitzt an seiner Webseite, bastelt 3 Stunden rum und dann ist alles down.
Jetzt aber zu meiner Frage:

Kann ich bei Domainanbietern innerhalb von 14 Tagen zurücktreten, obwohl ich schon Traffic in Anspruch genommen habe?

Danke für eure Hilfe, ich will wirklich gerne schnell wechseln.

Gruß

wAxen
 

dewey

Gewürzluiken
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steht das vl nicht in den agb? auf der website?
 

wAxen

Kronprinz Rudolf von Österreich
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Hi,

nein leider ja eben nicht. Es gibt auch unzählige Webshops in deren AGBs nicht steht, dass man 14 Tage Rücktrittsrecht hat. Ich würde halt nur gerne wissen ob es wie bei den Webshops gesetzlich vorgeschrieben ist.
 

trent

Gast
Hi,

nein leider ja eben nicht. Es gibt auch unzählige Webshops in deren AGBs nicht steht, dass man 14 Tage Rücktrittsrecht hat. Ich würde halt nur gerne wissen ob es wie bei den Webshops gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ja, es ist in §§ 355, 312 d BGB (=Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Danach hat ein Verbraucher ein 2-wöchiges Widerrufsrecht. Der Verbraucher muss allerdings innerhalb der 2-Wochen-Frist seine Willenserklärung bezüglich seines Vertragsschlusses widerrufen haben (§ 355 Abs. 1 BGB) und er darf die Dienstleistung nicht selbst veranlasst haben, sprich benutzt haben (§ 312 d Abs. 3 BGB). Darüber hinaus muss der Verbraucher über die Widerrufsfrist informiert worden sein.
So, das heisst in Deinem Fall, dass Du mit der Inanspruchnahme des vertraglich vorgesehenen Traffics und der Benutzung des Webshops durch Aufspielen Deiner Inhalte etc. meines Erachtens kein Widerrufsrecht mehr hast. Probier es einfach, aber ich schätze Du wirst damit keinen Erfolg haben...

Wir haben uns ursprünglich auch anwaltlich beraten lassen und kamen zu dem Ergebnis, dass das Fernabsatzgesetz im Normalfall nicht auf Webhosting-Verträge zutreffen kann, da regulär mit der Einrichtung des Accounts, spätestens aber mit der Registrierung einer Domain die Dienstleistung effektiv begonnen wurde und das Widerrufsrecht damit erlischt

Diese zitierte Meinung aus dem vorgenannten Forum ist meines Erachtens nicht haltbar. Das BGB ist selbstverständlich auch hier anwendbar, denn die bloße Einrichtung eines Accounts führt noch nicht automatisch zur Benutzung der Leistungen aus dem Vertrag schechthin...
 
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Vanilla-Gorilla

Kleiner Weinapfel
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Hallo!

@trent
Eigentlich sollte auch hier ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht vorhanden sein. Das einzige was der Anbieter machen könnte, wäre eine Anteilsmäßige Zahlung der für sie entstandenen Kosten (Traffic usw.). Das dürfte aber im Cent Bereich liegen.

Aber der Anbieter ist eigentlich verpflichtet eine Rücktrittsklausel in seinen AGBs zu besitzen, und kenntlich zu machen. andernfalls kann eine Geldbuße in 4 Stelliger Höhe erhoben werden.

Sumasumarum: Ich bin eigentlich davon überzeugt, das das Fernabsatzgesetz auch in diesem Fall greift, ähnlich anderen Internetleistungen (z.B. Dubiose Anbieter etc.).

Vanilla-Gorilla
 

trent

Gast
Aus dem Palandt: § 312 d Rz. 7: "Nimmt der Verbraucher nach Abschluss des Vertrages die vom Unternehmer, etwa einem Mehrwertdienstleister, im Internet angebotene Leistung in Anspruch, hat er den Beginn der Dienstleistung selbst veranlasst."

Centbereich hin oder her, spielt keine Rolle. Von daher: Leistung in Anspruch genommen, Widerrufsrecht erloschen.

Aber der Anbieter ist eigentlich verpflichtet eine Rücktrittsklausel in seinen AGBs zu besitzen, und kenntlich zu machen. andernfalls kann eine Geldbuße in 4 Stelliger Höhe erhoben werden.

Finde ich grad nicht, diese Verpflichtung. Wo steht das? Meines Wissens muss der Verbraucher ordnungsgemäß belehrt werden und dann ist gut. Wie der Unternehmer das macht, ist ihm überlassen (es gibt Vorlagen in der BGB-InfoV, aber die kann man fast vergessen), er muss es nur rechtzeitig tun. Selbst wenn der Unternehmer nicht belehrt, erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Verbraucher die Leistung in Anspruch nimmt. Evtl. macht sich der Unternehmer aber schadensersatzpflichtig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

wAxen

Kronprinz Rudolf von Österreich
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Hi,

das plausiebelste Argument wäre in diesem Fall für mich, dass der Domainanbieter ein Dienstleister ist und man deshalb kein 14 tätiges Rücktrittsrecht hat.
 

.holger

Borowitzky
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steht in den AGBs irgendwas von Domainverfügbarkeit, also wie viele Stunden pro Monat/Jahr die Server down sein dürfen? Normalerweise sichern sich die Anbieter dadurch ja ab, dass sie irgendwas mit 95 % Verfügbarkeit schreiben. Dann rechne die letzten 4 Tage einfach mal hoch. Der hat seine Vertragsseite dann sicher nicht erfüllt und Du kannst vom Vertrag zurücktreten.
 

wAxen

Kronprinz Rudolf von Österreich
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steht in den AGBs irgendwas von Domainverfügbarkeit, also wie viele Stunden pro Monat/Jahr die Server down sein dürfen? Normalerweise sichern sich die Anbieter dadurch ja ab, dass sie irgendwas mit 95 % Verfügbarkeit schreiben. Dann rechne die letzten 4 Tage einfach mal hoch. Der hat seine Vertragsseite dann sicher nicht erfüllt und Du kannst vom Vertrag zurücktreten.

Hi,

sowas müsste man doch sicherlich irgendwie beweisen. Die fahren ja schon die Schiene, dass sie einfach per Support schreiben, ne hier liegt bei uns kein Fehler vor...Wie soll ich das beweisen?
 

trent

Gast
Wieviel Geld würdest Du denn verlieren, wenn Du jetzt ordentlich kündigst und 1blu als Erfahrung abhakst? Ich nehme an, Du hast da eine Vertragslaufzeit von einem Jahr oder so?
 

wAxen

Kronprinz Rudolf von Österreich
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Hi,

ja so viel Geld würde ich nicht verlieren, deswegen wechsel ich dann auch schnellstmöglich nächsten Monat. Ich habe halt ein Angebot von 1blue genommen: 6 Monate mindestvertragslaufzeit, nur 1 € pro Monat. Ich werde dann einfach zweigleisig fahren, hauptsache weg von 1blue. Meine Domains sind ständig für kurze oder längere Zeit offline, Webmail ist der Witz, wenn man eine E-mail schreibt die länger als 10 Minuten dauert, wird man automatisch ausgeloggt und kann diese nicht mehr verschicken etc. pp....
 

trent

Gast
Ja, so würd ich das auch machen, aber probier es halt mal mit der Erklärung des Widerrufs (am besten per Fax) und schau, ob die sich drauf einlassen. Wenn nicht, auch gut.

Gruß