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Steuern 2006

sause

Carola
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hallo,


kann mir jemand einen tip geben, wo ich entweder eine tabelle finde, in der der steuersatz aus selbstständiger arbeit zu entnehmen ist, oder wahlweise gibt es ja vielleicht auch ein programm für mac???


dank euch,
#

beste grüße

onair
 

b0rsten

Gast
steuersatz für selbstständige arbeit?
Sofern du unter 17.500€ im Jahr an Umsatz hast, musst du keine Umsatzsteuer zahlen und bist auch von sonstigen steuerlichen Abzügen befreit (Aber auch nur, wenn du auf dienen Rechnungen darauf hinweist, dass alle Preise ohne Mwst. sind - inkl. Verweis auf den Betreffenden § im Steuerrecht). D.h. wenn du im Jahr 17.000€ Umsatz machst, dann hast du nach Abzug der Steuern auch 17.000€ eingenommen. Für das Finanzamt reicht dann auch eine einfache "Einahmen-Überschuss-Rechnung"...

oder bin ich nun etwas am Thema vorbei? ;)
 

sause

Carola
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19.04.06
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...

hi,

erstmal danke für die schnelle beantwortung.
mich interessiert allerdings mehr, eine tabelle ( NRW ), aus der ich entnehmen kann, wo die verschiedenen steuersätze liegen.
denn es geht ja von keinem steuersatz, bis zum höchststeuersatz.

ich möchte einfach irgendwo entnehmen können, wenn ich etwas einnehme, auf wieviel zu zahlende steuern ich komme.

irgendwie habe ich außer vagen vermutungen noch keine konkreten tabellen zur hand.

schön wäre auch, wenn man falls es ein programm für den mac gibt, sehen kann wieviel freibetrag,
ggf, abzüge für fahrten etc eintragen kann.


beste grüße

onair
 

Gastone

Bismarckapfel
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Ähm, es gibt keine Steuersätze für Selbständige. Die Einkommensteuer besteht aus sieben sog. Einkunftsarten, § 2 EStG. Eine davon ist das "Einkommen aus Selbständiger Arbeit", § 18 EStG. Diese sieben "Töpfe" werden aggregiert und daraus das zu versteuernde Einkommen berechnet (mit diversen Freibeträgen etc.).

Tabellen zur Festsetzung der Einkommensteuer findest Du dann in den Einkommensteuertabellen, die meist dem EStG beigefügt sind. Probier doch einfach Elster aus. Da kannst Du Deine Eckwerte eingeben und bekommst dann tendenziell Deine Steuerlast mitgeteilt.

Aber Vorsicht, das Thema Steuern ist äußerst komplex.
 
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Reaktionen: derzabel

ZENcom

Goldener Apfel der Eris
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Das beste Steuerprogramm heißt immer noch 'Steuerberater' ;)

Die Preise sind festgelegt. Das Finanzamt ist glücklich. Dein Gehirn wird nicht mit Spezialistenwissen zugekleistert. Du hast mehr Freizeit und hast bei besonders vertrackten Situationen gleich einen kompetenten Ansprechpartner.

Explizit für Selbständige ist es wichtig gleich zu Anfang der Selbständigkeit in die 'richtigen' Instanzen zu investieren, denn die 'richtigen' Zahlen wollen in das 'richtige' Feld gesetzt werden und das kann bei dem BRD-Steuerwerk nur ein wirklich informierter Profi. ;)
 

derzabel

Riesenboiken
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Hallo.
habe leider nicht viel Zeit (noch 3874 Wörter bis Mi), aber bei Steuerthemen schalte ich mich ja gerne mal ein: :innocent:

1. Die Einkommensteuer ist in Bundesgesetzen geregelt [eigentlich macht der EuGH die Gesetze - aber das würde jetzt zu weit führen ;) ]; es ist demnach völlig "wumpe" auf welcher Finzananzamts-HP du Dich informierst.

2. Gastone hat das gut beschrieben! DEN STEUERSATZ gibt es in Deutschland nicht! Es kommt auf Deine persönlichen Verhältnisse an. Ein Programm kann Dir da sicher helfen. Mit Hilfe der Software (e.g. ELSTER) dürfte eine gewöhnliche Steuererklärung nicht so schwer werden - zumindest um eine grobe Übersicht über die zu erwartende Steuerbelastung zu erhalten.

Es gab da mal einen schlauen Mann aus Heidelberg, der wollte die ganzen Abzüge abschaffen und stattdessen einen STEUERSATZ auf das EINKOMMEN anwenden. Er ist aber gescheitert.

3.
ZENcom:Das beste Steuerprogramm heißt immer noch 'Steuerberater'

Die Preise sind festgelegt. Das Finanzamt ist glücklich. Dein Gehirn wird nicht mit Spezialistenwissen zugekleistert. Du hast mehr Freizeit und hast bei besonders vertrackten Situationen gleich einen kompetenten Ansprechpartner.

So sehe ich das auch! ;) weiter so!

4. b0rsten wirft da ein paar Dinge durcheinander: das von Dir angesprochene Problem betrifft die Gewinnermittlung - allerdings hast Du da etwas USt mit rein gemischt was zum Glück! eine völlig andere Geschichte ist.

Wüsche viel Erfolg! Viel geholfen habe ich nicht ;) aber ich habe keine Zeit - vielleicht später....schöne Grüße aus dem schönen Schweden. :p
 

sause

Carola
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moin moin.

ne eigentlich ging es mir rein darum,
welche tabelle für mich als freiberufler relevant ist.
ich bin nihct angestellt und nicht verheiratet.

nun sind aber alles tabellen die ich finde, nach den lohnsteuerklassen sortiert.
und da bin ich mir unsicher, ich welche ich reinschauen muß.

dass hat jetzt zunächst nichts mit umsatzsteuer etc zu tun. die ist js sozusagen außen vor.
ich möchte nur wissen, in welche tabelle ich als freiberufler schauen muß!

thanx a lot

:)
 

ZENcom

Goldener Apfel der Eris
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Sehr wahrscheinlich Lohnsteuerklasse '1' …
 

derzabel

Riesenboiken
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Sorry, bei Lohnsteuer bin ich völlig raus.... könnte Erbschaftsteuer anbieten ;)
schönes WE.
 

gruener_igel

Rhode Island Greening
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Nee, also Lohnsteuer zahlst du als Freiberufler definitiv nicht, sondern Einkommensteuer, die nach bundeseinheitlichen Tabellen geht. Entscheidend ist aber nicht, wieviel du eingenommen hast, sondern wieviel Gewinn dir nach Abzug der Betriebsausgaben, Freibeträge etc. bleibt. Ist alles wunderbar erklärt in dem Buch "Ratgeber Freie" von Goetz Buchholz (über Ver.di beziehbar). Über "Apfeltalk" das deutsche Steuerrecht erklärt zu bekommen, dürfte hingegen aussichtslos sein...
 

groove-i.d

Rote Sternrenette
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ab wann quittungen in lohnsteuerjahresausgleich?

ahoi!
ich klink' mich mal mit ein und möchte fragen, ab wann ich so quittungen und belege, wie "büroartikel" udgl. in einer steuererklärung geltend machen kann?
eine freundin sagte mir heute, daß ginge erst ab einem gewissen lohnsteuersatz. ich bin unsicher und kenne mich nicht gut aus.
kann jemand helfen?
 

lynker

Cox Orange
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Also die Möglichkeit Belege geltend zu machen, haben mit dem Lohnsteuersatz zunächst nicht so viel zu tun. Du kannst jeden Beleg einreichen, der im Zusammenhang mit Deiner Arbeit steht -unabhängig davon welchen Steuersatz Du hast. Erfahrungsgemäß sieht das Finanzamt den Zusammenhang zur Erwerbstätigkeit weniger optimistisch, als Du. Allgemein gesagt werden Ausgaben, die zum Teil auch privater Natur sind, nicht anerkannt. Genaueres gibt es in entsprechenden Büchern. Unabhängig davon kannst Du aber die Belege einreichen und schauen, ob sie anerkannt werden. Wenn die Belege anerkannt werden und in der Summe ausreichend hoch sind, reduzierst Du damit Deinen Steuersatz und bekommst entsprechend Geld zurück (Lohnsteuerjahresausgleich), weil Du ja dann vorher zuviel Steuern bezahlt hast, bzw Dein Arbeitgeber zuviel Steuern abgeführt hat. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach Deinem Steuersatz. Wenn Du also z.B. für etwas 100€ ausgegeben hast und hast einen Steuersatz von 35%, wirst Du vereinfacht gesagt 35€ zurückbekommen. Es lohnt also vor allem dann, wenn Du einen hohen Steuersatz hast.
 

groove-i.d

Rote Sternrenette
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aha, danke! da der steuersatz bei mir neher noch etwas gering ist, wird das wohl wenig sinn machen.
danke aber für die kurze erklärung!
 

askalon

Jamba
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"Belege einreichen" hat den Anschein von Werbungskosten. Dazu muss man wissen, dass es verscheidene Werbungskosten-Pauschbeträge gibt, z.B. 920 EUR bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - also normalem Arbeitslohn. Solltest du also mit Fahrtkosten zur Arbeit (Entfernungskilometer (also nur einfache Entfernung, nicht hin und zurück) x 0,30 EUR für jeden Arbeitstag) und ein paar Quittungen für Arbeitsmittel nicht über die 920 EUR kommen, dann kann man sich das ganze auch sparen.

Des weiteren gibt es noch Sonderausgaben (z.B. Spendenquittungen) und außergewöhnliche Belastungen (z.B. Arztrechnungen).

Das in aller Kürze. Bin dann mal weg, Desperate Housewifes guggen. Wir können uns über die Steuern ja mal eingehender unterhalten.

man liest sich
 

groove-i.d

Rote Sternrenette
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"Belege einreichen" hat den Anschein von Werbungskosten. Dazu muss man wissen, dass es verscheidene Werbungskosten-Pauschbeträge gibt, z.B. 920 EUR bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - also normalem Arbeitslohn.
...ein paar Quittungen für Arbeitsmittel nicht über die 920 EUR kommen, dann kann man sich das ganze auch sparen.

gilt das auch für den öffentlichen dienst? wohl ja, oder?
dann kann man als in einer schule tätiger doch auch büche rund tonträger geltend machen, oder?
 

askalon

Jamba
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gilt das auch für den öffentlichen dienst? wohl ja, oder?
dann kann man als in einer schule tätiger doch auch büche rund tonträger geltend machen, oder?

Ich gehe mal davon aus, dass du in deiner Schule auch arbeitest und nicht nur deinem Dienstherrn treu dienst ? :-D

Na klar gilt das auch im öD. Du kannst zwar als zB Russich-Lehrer keine Box-Handschuhe geltend machen, aber im Grunde genommen sind Werbungskosten alles, was zur Sicherung deiner Einnahmen dient.
- Fachbücher
- Fachspezifische Zeitschriften (also keine Spiegel)
- Unterrichtsmaterial (wenn die Schule so etwas nicht zur Verfügung stellt)
- Reisekosten für Weiterbildungen
- ...

Aber bedenke, du musst diese Ausgaben auch getätigt haben, soll heißen, du hast darüber keine Erstattungen von anderer Seite bekommen.

Und Beleghandel kann bestraft werden. Sowas soll schon vorgekommen sein.:cool:
 

groove-i.d

Rote Sternrenette
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Aber bedenke, du musst diese Ausgaben auch getätigt haben, soll heißen, du hast darüber keine Erstattungen von anderer Seite bekommen.

Und Beleghandel kann bestraft werden. Sowas soll schon vorgekommen sein.:cool:

das is klar!
danke für die antwort.