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Verträge und die Würze der Komplizierheit

  • Ersteller Syncron
  • Erstellt am

Syncron

Gast
Hallo Apfeltalker,

ich kenne da einen Freund, der einen Freund kennt, dessen Problem folgendes ist:

Er hat sehr lange Zeit bei einer Firma gearbeitet die gerade seinen Standort schließt. In dieser Situation sucht man sich natürlich einen neuen Job bei einer anderen Firma. Er war erfolgreich und freut sich über einen neuen Job. Problem hierbei: Er muss vorher fristgerecht kündigen um die neue Stelle antreten (2 Wochen später wäre er ohnehin gekündigt worden, da die Firma wie gesagt schließt). Voreilig hatte er den Vertrag der neuen Firma unterschrieben und war bereit nun bei seiner alter Firma zu kündigen. Jetzt kommt aber seine alte Firma mit einem Top-Angebot an, natürlich in einem neuen Standort. Sein alter Vertrag würde fließend weitergehen. Natürlich will er das deutlich besserer Angebot seiner ALTEN Firma annehmen. Problem: Alter Vertrag noch da, neuen Vertrag unterschrieben (weil er dachte er würde nun bei seiner alten Firma kündigen) und nun will er doch nicht bei der neuen Firma. Ja, alles so kompliziert und rechtlich weiß er eben nicht in welchen Zonen er sich bewegt. Kündigung vor Antritt der Arbeit ist nicht Verhandlungsgegenstand im Vertrag. Probezeit scheint es keine zu geben und der Vertrag ist befristet.

Der Freund des Freundes bedankt sich jetzt schon bei dem "freundschaftlichen" Rat der AT'ler.

EDIT: Sorry, aber ein kleines "t" konnte ich mir nicht mehr leisten.;)
 

crossinger

Doppelter Melonenapfel
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hbex

Martini
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Man hat grundsätzlich folgende rechtliche Mittel zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen:

Einvernehmliche Beendigung->Beendigung durch Aufhebungsvertrag
Ordentliche Kündigung->Beendigung mit Kündigungsfristen (vier Wochen laut §622 BGB, wenn nichts anderes geregelt ist)
Änderungskündigung->Kündigung und gleichzeitiges Angebot zur Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen
Außerordentliche Kündigung->Fristlose Beendigung bei wichtigem Grund
Anfechtung->Einseitige Beendigung durch Anfechtungserklärung, z.B. wegen arglistiger Täuschung bei Vertragsabschluß
Befristung->Beendigung durch Fristablauf

Die eleganteste Methode wäre ohne Frage der Aufhebungsvertrag, in dem kurz und schmerzlos der Arbeitsvertrag aufgehoben wird und beide Parteien auf irgendwelche (finanziellen oder sonstigen) Forderungen verzichten. Da braucht man auch keine Fristen einhalten. Nur muß hier die andere Vertragspartei halt zustimmen;)

Die ordentliche Kündigung wäre die zweite Wahl, auch wenn die Frist von vier Wochen besteht (übrigens nicht nur zum Monatsende wie in dem Link, sondern auch zum 15. eines Monats - Achtung, falls Vertrag oder Tarifvertrag was anderes sagen!).
Ich würd dann halt nicht hingehen. Mehr als rausschmeißen (außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung etc.) kann er Dich nicht, aber das kann Dir ja egal sein.

Die außerordentliche Kündigung Deinerseits bzw. durch Deinen Freund schließe ich aus, da die notwendigen Gründe (keine Zahlung des Arbeitsentgelts, grobe Beleidigung oder Tätlichkeit des Arbeitgebers, ernstliche Bedrohung von Leben oder Gesundheit durch das Arbeitsverhältnis) fehlen. Selbst diese hat in der Regel eine Frist von zwei Wochen, nur in Gründen, bei denen es unzumutbar wäre, weiter beschäftigt zu sein, gilt sie wirklich als "fristlos".

Auch Sachen wie Anfechtung oder sonstige Spielereien über das BGB (Thema Rechtsgeschäfte") wären zwar denkbar, aber recht aufwendig und wenig ergiebig.
 

Syncron

Gast
Ordentliche Kündigung->Beendigung mit Kündigungsfristen (vier Wochen laut §622 BGB, wenn nichts anderes geregelt ist)

Diese Art von Kündigung wäre bei ihn noch drin (er müsste sich bis Ende der Woche entscheiden). Folgendes Horrorszenarium stellt sich ihn: Er will kündigen, neuer Arbeitsgeben verweigert (weist daraufhin das die Kündigungsfrist mit Antritt der Arbeit beginnt) und drängt auf den Antritt. Arbeiter braucht ihn nicht wirklich und ist Rachsüchtig. Deshalb kündigt er ihn nach den Antritt (aus irgendeinen Grund) um ihn eine reinzuwürgen.
 

CoxOrange

Alkmene
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bedenke, dass es eine probezeit gibt, die für beide seiten gilt. insofern kann er den neuen vertrag sicher ohne angabe von gründen innerhalb der probezeit wieder kündigen. kündigungsfrist 2 wochen.

ciao!
 

hbex

Martini
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Gesetzlich ist keine Probezeit vorgeschrieben und Syncron schreibt auch, daß es offenbar keine gibt.
 

Syncron

Gast
Kernfrage: Kann man überhaupt kündigen vor Arbeitsantritt? Denn die Kündigungsfrist beläuft sich ab Arbeitsantritt, oder sehe ich das falsch?
 

tomsie

Bismarckapfel
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Warum nicht einfach den "neuen" Arbeitgeber fragen, ob er einer Aufhebung des Arbeitsvertrags zustimmt? Er wird sicher keinen Angestellten haben wollen, der nicht in seiner Firma arbeiten möchte ...
 

hbex

Martini
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Kernfrage: Kann man überhaupt kündigen vor Arbeitsantritt? Denn die Kündigungsfrist beläuft sich ab Arbeitsantritt, oder sehe ich das falsch?

Einen Aufhebungsvertrag kannst Du immer machen. Zu der Kündigungsfrist vor Arbeitsantritt steht in dem Link von crossinger doch folgendes:

Solange die Kündigung vor Arbeitsbeginn nicht ausgeschlossen ist, besteht Einigkeit in der Literatur, dass Sie grundsätzlich berechtigt sind, das Arbeitsverhältnis auch bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu kündigen und auch die Kündigungsfrist bereits sofort zu laufen beginnt.
 

Syncron

Gast
Warum nicht einfach den "neuen" Arbeitgeber fragen, ob er einer Aufhebung des Arbeitsvertrags zustimmt? Er wird sicher keinen Angestellten haben wollen, der nicht in seiner Firma arbeiten möchte ...

Dies wäre für ihn die beste Möglichkeit. Na fragen kostet ja nur nichts, außer eventuell die zukünftige Arbeitsstelle...

EDIT: @hbex na wunderbar, das wäre natürlich wünschenswert :)...
 

CoxOrange

Alkmene
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Gesetzlich ist keine Probezeit vorgeschrieben und Syncron schreibt auch, daß es offenbar keine gibt.
sorry, muss ich überlesen habe. in diesem falle auf jeden fall beim "neuen" auf eine gütliche auflösung drängen. jeder vernünftige arbeitgeber weiss, dass es keinen sinn hat, jemanden gegen seinen willen zu beschäftigen.

es kann jedoch schadenersatz fällig werden, falls der AG bereits spezielle aufwendungen gemacht hat (z.b. berufsbekleidung beschafft, etc). dinge halt die nur für diese person funktionieren. sprich, "wir haben extra einen neuen computer gekauft, den müssen sie jetzt bezahlen" ist nicht drin, den kann auch ein anderer nutzen.
 

joe024

Pomme au Mors
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Auch wenn keine Probezeit vereinbart ist, gilt:

§622 Betriebsverfassungsgesetz:
"Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von 4 Wochen zm fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."

Auch wenn nichts vereinbart wurde, dieser § ist Fakt!

Voreilig hatte er den Vertrag der neuen Firma unterschrieben und war bereit nun bei seiner alter Firma zu kündigen.
Wie kann er das tun? Sein alter Vertrag hat noch Gültigkeit!
Nun denn - er ist ja in seiner alten Firma immer noch angestellt (hat ja keiner gekündigt) und somit erübrigt sich der neue Vertrag (da er ja noch nicht einmal das Arbeitsverhältnis angetreten hat). Jede vernünftige Verwaltung wird das ganze als "dumm gelaufen" in die Ablage legen (hatten wir bei uns auch schon).

(joe024 nebenbei Betriebsrat)